Beitragsrückstände, Notversorgung und Schuldenerlass

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Mallsche
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Beitragsrückstände, Notversorgung und Schuldenerlass

Beitragvon Mallsche » 01.12.2013, 21:49

Hallo,

ich schulde meiner Krankenkasse aus der Zeit meiner Selbständigkeit 13 Monatsbeiträge, der letzte aus 01/2009. Alles in allem sind es jetzt ca. 5000 €. Ich habe ein Schuldanerkenntnis unterschrieben, und zahle seit 2 Jahren 10 € monatlich ab, ging nicht mehr, weil ich ALG II bezog.

Nun arbeite ich seit April wieder Vollzeit, und zahle nach wie vor die 10 € mtl. ab, und zwar auf die Hauptforderung. Im Oktober habe ich einen Schuldenerlass beantragt und bekam Bescheid, dass noch nicht darüber entschieden werden könne, da erst noch eine Sitzung des Spitzenverbandes der KK stattfinden solle bzgl. der Durchführung.

Am Fr. bekam ich einen Anruf von meinem Versorger meines Schlafapnoe-Geräts, dass die Krankenkasse sich weigere, dieses zu reparieren, da ich keinen Anspruch auf Leistungen hätte, und ich mich bei meiner Krankenkasse melden solle.

Man drohte mir an, das Ersatz-Gerät abzuholen, wenn ich das mit meiner Krankenkasse nicht klären würde.

Mehr abzahlen kann ich nicht, ich erhalte lediglich 1000 € netto, 180 € Kindergeld und 180 € Unterhalt für mein Kind, ich liege also nach wie vor noch unter Pfändungsgrenze, und werde in meinem Beruf wohl auch nie mehr verdienen, und komme gerade so rum finanziell.

Was soll bzw. kann ich tun? Muss ich jetzt alle Behandlungen meines Arztes seit April zahlen? Im Dezember muss ich auch noch 3 Tage ins Krankenhaus, um einen Dauerschwindel abzuklären.

Schönen Abend noch allen :-)

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 02.12.2013, 07:39

Hallo,
die neue Gesetzgebung bezüglich des Erlasses von Beitragsnachforderungen trifft meines Erachtens nur insofern auf dich zu, als dass du die Senkung der Säumniszuschläge von 5% auf 1% beantragen kannst.
Im übrigen kenne ich es, so, dass bei einer Ratenzahlungsvereinbarung die Leistungen nicht eingeschränkt werden solang der Schuldner seine Raten
auch immer pünktlich zahlt. Also, wenn du mit der Kasse eine solche Vereinbarung geschlossen hast, dann
nochmals die Kasse daraufhin ansprechen. Ist diese Ratenzahlung allerdings einseitig, also nur von dir aus, dann klappt das nicht. Hier muss die Kasse nur für die Notfallversorgung leisten und die Reparatur eines Hilfsmittel kann sehr wohl eine Notsituation darstellen.
Gruss
Czauderna

Mallsche
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Beitragvon Mallsche » 02.12.2013, 17:54

So, ich habe heute mit der Krankenkasse gesprochen, und gute Neuigkeiten erhalten.

Da ich immer pünktlich Raten zahle, besteht keine Notversorgung, sondern eine ganz normale.

Und lt. Telefonat mit der zuständigen Sachbearbeiterin wird wohl auch ein Beitragserlass ins Haus stehen.

Bis ich es schriftlich habe, zahle ich weiter.

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 02.12.2013, 20:19

[quote="Mallsche"]So, ich habe heute mit der Krankenkasse gesprochen, und gute Neuigkeiten erhalten.

Da ich immer pünktlich Raten zahle, besteht keine Notversorgung, sondern eine ganz normale.

Und lt. Telefonat mit der zuständigen Sachbearbeiterin wird wohl auch ein Beitragserlass ins Haus stehen.

Bis ich es schriftlich habe, zahle ich weiter.
Hallo,
na, das ist doch super - wenn das klappt mit dem totalen Erlass, dann mal bitte den Namen der Kasse hier einstellen - es kann ja auch mal etwas Positives über eine Kasse hier stehen.
Gruss
Czauderna


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