Rückwirkend Beiträge für Kind fordern? Zulässig?
Verfasst: 01.12.2013, 21:52
Hallo Zusammen,
ich bin neu hier und hoffe ich platziere das Thema richtig.
Ich schildere kurz mein Problem.
Mein Mann und ich haben eine gemeinsame Tochter welche im Dezember 2012 als wir noch nicht verheiratet waren, geboren ist.
Sie wurde über mich familienversichert. Mein Mann und ich haben im Juni geheiratet. Er ist privat versichert. Sofort nach der Hochzeit habe ich meiner Kasse die Heiratsurkunde gesandt. Im Oktober bin ich durch Zufall aufmerksam geworden, dass es ggf. sein könnte, das unsere Tochter nach der Heirat nicht mehr über mich familienversichert sein kann und rief darauf hin bei meiner Kasse an. Diese teilte mir mit, dass nach Abzug der Familienzuschläge das Gehalt meines Mannes nicht überschritten wird, ich sollte jedoch eine aktuelle Gehaltsabrechnung schicken. Wenn wir jedoch über der Grenze sind, müssten wir rückwirkend für unsere Tochter Beiträge zahlen. Ich habe nochmal angefragt warum, da ich ja nach der Bekanntgabe der Heirat keinen Fragebogen zur Familienversicherung erhalten habe. Darauf bekam ich nur zur Antwort das dem so seie und die Prüfung erst wieder 2014 angestanden hätte.
Ich sandte die Abrechnung und erhielt zwei Wochen später einen Anruf der Kasse. Diese wollten wissen, ob mein Mann Weihnachtsgeld erhält. Wenn dem so wäre sind wir ggf. über der Grenze. Mein Mann bekommt seit zwei Jahren kein Weihnachtsgeld mehr. Ich habe dies dem Sachbearbeiter auch noch einmal per Email bestätigt.
Soweit so gut, nach Erhalt der Abrechnung letzte Woche ist es jedoch so das mein Mann seitdem er Anspruch auf Familienzuschläge hat, auch Weihnachtsgeld pro Kind erhält. Dies teilte ich dem Sachbearbeiter Anfang der Woche mit.
Jetzt meine Frage:
Ist die Kasse nicht verpflichtet wenn der Vater des Kindes PKV ist nach Mitteilung der Hochzeit Gehaltsunterlagen anzufordern? Woher soll ich alle Grenzen etc kennen.
Wie berechnet sich die Grenze? Die Familienzuschläge von Beamten werden nicht zugrunde gelegt oder? Das Weihnachtsgeld auf die Monate umgerechnet? Was bedeutet das Einkommen darf regelmäßig nicht Betrag x überschreiten? Was ist regelmäßig?
Lieben Dank
ich bin neu hier und hoffe ich platziere das Thema richtig.
Ich schildere kurz mein Problem.
Mein Mann und ich haben eine gemeinsame Tochter welche im Dezember 2012 als wir noch nicht verheiratet waren, geboren ist.
Sie wurde über mich familienversichert. Mein Mann und ich haben im Juni geheiratet. Er ist privat versichert. Sofort nach der Hochzeit habe ich meiner Kasse die Heiratsurkunde gesandt. Im Oktober bin ich durch Zufall aufmerksam geworden, dass es ggf. sein könnte, das unsere Tochter nach der Heirat nicht mehr über mich familienversichert sein kann und rief darauf hin bei meiner Kasse an. Diese teilte mir mit, dass nach Abzug der Familienzuschläge das Gehalt meines Mannes nicht überschritten wird, ich sollte jedoch eine aktuelle Gehaltsabrechnung schicken. Wenn wir jedoch über der Grenze sind, müssten wir rückwirkend für unsere Tochter Beiträge zahlen. Ich habe nochmal angefragt warum, da ich ja nach der Bekanntgabe der Heirat keinen Fragebogen zur Familienversicherung erhalten habe. Darauf bekam ich nur zur Antwort das dem so seie und die Prüfung erst wieder 2014 angestanden hätte.
Ich sandte die Abrechnung und erhielt zwei Wochen später einen Anruf der Kasse. Diese wollten wissen, ob mein Mann Weihnachtsgeld erhält. Wenn dem so wäre sind wir ggf. über der Grenze. Mein Mann bekommt seit zwei Jahren kein Weihnachtsgeld mehr. Ich habe dies dem Sachbearbeiter auch noch einmal per Email bestätigt.
Soweit so gut, nach Erhalt der Abrechnung letzte Woche ist es jedoch so das mein Mann seitdem er Anspruch auf Familienzuschläge hat, auch Weihnachtsgeld pro Kind erhält. Dies teilte ich dem Sachbearbeiter Anfang der Woche mit.
Jetzt meine Frage:
Ist die Kasse nicht verpflichtet wenn der Vater des Kindes PKV ist nach Mitteilung der Hochzeit Gehaltsunterlagen anzufordern? Woher soll ich alle Grenzen etc kennen.
Wie berechnet sich die Grenze? Die Familienzuschläge von Beamten werden nicht zugrunde gelegt oder? Das Weihnachtsgeld auf die Monate umgerechnet? Was bedeutet das Einkommen darf regelmäßig nicht Betrag x überschreiten? Was ist regelmäßig?
Lieben Dank