Hallo zusammen!
Ich hoffe, ihr könnt wir weiterhelfen. Ich bin freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert und habe vor, ins grenznahe Ausland zu ziehen. Kann ich weiter freiwillig in meiner gesetzlichen Krankenkasse bleiben?
freiwillig in GKV und Ausland
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
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Ups jetzt wird es schwierig, du lebst in Frankreich arbeitest aber freiberuflich in Deutschland. allerdings wird deine Tätigkeit überwiegend in Frankreich ausgeübt.
http://www.aok-bv.de/politik/europa/index_01352.html
Stellt sich mir nun die Frage wirst du denn nicht versicherungpflichtig in Frankreich >>>die Kasse für selbstständige Arbeiter (CANAM), ich weiss ehrlich gesagt keine befriedigende antwort darauf.
Man müßte jetzt klären ob du ggf ein Grenzgänger bist.
http://www.bkk.de/arbeitgeber/neu-lexik ... exikon_pi1[bkkl-item]=159922&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub0]=0000001:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub1]=0000004:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub2]=0000005:263129_bv
http://www.bkk.de/arbeitgeber/neu-lexik ... exikon_pi1[bkkl-item]=159445,0
Im Grunde genommen müßte dies durch die dvka geklärt werden. Deutsch Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland. Dem Grunde nach bist du immer noch dem Deutschen SV System zu zuordnen da du überwiegend für einen Deutschen Arbeitgeber arbeitest.
http://www.dvka.de/oeffentlicheseiten/p ... ger_EU.pdf
Allerdings Grenzgänger bist du in dem Sinne ja auch nicht, da du deinen Huaptwohnsitz in Frankreich hast.
http://www.dvka.de/oeffentlicheseiten/p ... ch_883.pdf
Allerdings wenn ich mir jetzt Seite drei ansehe des Merkblattes, bestätigt es nur das du nach französchischen Recht dich zu versichern hast, da du ja länger als 24 Monate in Frankreich lebst.
Ich würde mich doch dennmal direkt an die dvka wenden udn an deine Krankenkasse zur Klärung der Problematik
Im moment wiess ich da auch keinen anderen rat. Aber vieleicht gibt es hier Kollegen die die bessere Übersicht haben.
http://www.aok-bv.de/politik/europa/index_01352.html
Stellt sich mir nun die Frage wirst du denn nicht versicherungpflichtig in Frankreich >>>die Kasse für selbstständige Arbeiter (CANAM), ich weiss ehrlich gesagt keine befriedigende antwort darauf.
Man müßte jetzt klären ob du ggf ein Grenzgänger bist.
http://www.bkk.de/arbeitgeber/neu-lexik ... exikon_pi1[bkkl-item]=159922&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub0]=0000001:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub1]=0000004:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub2]=0000005:263129_bv
http://www.bkk.de/arbeitgeber/neu-lexik ... exikon_pi1[bkkl-item]=159445,0
Im Grunde genommen müßte dies durch die dvka geklärt werden. Deutsch Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland. Dem Grunde nach bist du immer noch dem Deutschen SV System zu zuordnen da du überwiegend für einen Deutschen Arbeitgeber arbeitest.
http://www.dvka.de/oeffentlicheseiten/p ... ger_EU.pdf
Allerdings Grenzgänger bist du in dem Sinne ja auch nicht, da du deinen Huaptwohnsitz in Frankreich hast.
http://www.dvka.de/oeffentlicheseiten/p ... ch_883.pdf
Allerdings wenn ich mir jetzt Seite drei ansehe des Merkblattes, bestätigt es nur das du nach französchischen Recht dich zu versichern hast, da du ja länger als 24 Monate in Frankreich lebst.
Ich würde mich doch dennmal direkt an die dvka wenden udn an deine Krankenkasse zur Klärung der Problematik
Im moment wiess ich da auch keinen anderen rat. Aber vieleicht gibt es hier Kollegen die die bessere Übersicht haben.
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