Hi,
Komme gleich zur Frage.
Ich war und bin mindestens bis Mai 2014 in der GKV seit 43 Jahren.
Bin jetzt 60 jahre und werde mich wohl mit Mindestbeitrag für die letzten 2 1/2 Jahre freiwillig mit dem Mindestbeitrag bis zur Rente mit 63 bei meiner BKK weiterversichern
müssen.
Komme ich dann mit 63 in die Krankenversicherung der Rentner oder gibt es da Ausschlüsse.
Ich frage wegen der 9/10 Regelung.
nochmal Krankenversicherung der Rentner
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Rossi hat geschrieben:Nun ja, wenn Du schon seit über 43 Jahren in der GKV bist und in den nächsten 2 Jahren auch noch freiwilliges Mitglied in der GKV, dann kommst Du in die KVdR.
Danke für die Antwort!
Ich habe noch eine Anschlussfrage:
Wenn ich in den letzten 3 Jahre freiwillig den Mindestbeitrag zahle, ist dann eine Mitgliedschaft in der KVdR auch noch möglich?
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