Ausländer ohne KV seit 2009
Verfasst: 14.12.2013, 02:43
Folgender Fall:
Eine Bekannte aus Südamerika lebt seit 2004 in Deutschland, seit 2008 hat sie eine Niederlassungserlaubnis. Bei Ankunft wurde über die DKV eine private Reiseversicherung abgeschlossen die 5 Jahre lief (Versicherungsnehmer war allerdings der damalige Lebensgefährte). Danach wurde keine weitere Krankenversicherung abgeschlossen, d.h. sie ist seit dem ohne KV.
Jetzt will sie eine Krankenversicherung abschließen. Allerdings weigern sich die gesetzlichen sie aufzunehmen, da sie ja vorher privat versichert war. PKV wäre evtl möglich allerdings nur im Basistarif was viel zu teuer ist, da sie z.Z. nicht berufstätig ist.
Meine Frage ist jetzt, gilt diese Reiseversicherung als private Vorversicherung so dass sie nicht unter SGB §5 Absatz Nr 13b fällt? Den entsprechenden Tarif bei der DKV gibt es nicht mehr. Auch entsprechen die Leistungen dieses Tarif nicht den Mindestanforderungen an eine KV.
Eine Bekannte aus Südamerika lebt seit 2004 in Deutschland, seit 2008 hat sie eine Niederlassungserlaubnis. Bei Ankunft wurde über die DKV eine private Reiseversicherung abgeschlossen die 5 Jahre lief (Versicherungsnehmer war allerdings der damalige Lebensgefährte). Danach wurde keine weitere Krankenversicherung abgeschlossen, d.h. sie ist seit dem ohne KV.
Jetzt will sie eine Krankenversicherung abschließen. Allerdings weigern sich die gesetzlichen sie aufzunehmen, da sie ja vorher privat versichert war. PKV wäre evtl möglich allerdings nur im Basistarif was viel zu teuer ist, da sie z.Z. nicht berufstätig ist.
Meine Frage ist jetzt, gilt diese Reiseversicherung als private Vorversicherung so dass sie nicht unter SGB §5 Absatz Nr 13b fällt? Den entsprechenden Tarif bei der DKV gibt es nicht mehr. Auch entsprechen die Leistungen dieses Tarif nicht den Mindestanforderungen an eine KV.