wie kommt man um die versicherungspflicht herum

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

xxy
Beiträge: 4
Registriert: 14.12.2013, 19:28

wie kommt man um die versicherungspflicht herum

Beitragvon xxy » 14.12.2013, 19:37

hallo,

ich lebe in österreich und habe bisher noch keinen job. derzeit bin ich noch in deutschland als student gemeldet und bei meinem vater mitversichert. mit semesterende werde ich nicht mehr student sein. ich habe jetzt keinerlei ahnung wie das mit der versicherung läuft. ich habe nicht vor mich arbeitslos zu melden, kann mir aber auch keine private versicherung leisten. ich möchte einfach vorerst überhaupt nicht versichert sein bis ich einen job in österreich gefunden habe. ich bin in österreich nur als zweitwohnsitz gemeldet und fürchte repressalien bei wiederaufnahme einer arbeit wegen der versicherungslosen zeit. soweit ich gehört habe werden einem in deutschland für die versicherungslose zeit einfach die kosten einer krankenversicherung als schulden angerechnet. daher frage ich mich: ist es möglich, freiwillig auf eine krankenversicherung zu verzichten und wie leite ich das in die wege?
danke für antworten

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 14.12.2013, 22:15

Du bist aber niedlich.

Wenn Du in Deutschland mit einem Hauptwohnsitz gemeldest bist, dann musst Du dich auch krankenverischern. Dies ist halt eben so.

Dann könntest auch eine Gegenfrage alternativ aus einem anderen Bereich stellen. Unter dem Motto, ich möchte mit einem Auto durch die Gegend fahren, aber ich möchte hierfür keine Haftpflichtversicherung abschließen. Frage, wie mache ich dies?!

xxy
Beiträge: 4
Registriert: 14.12.2013, 19:28

Beitragvon xxy » 15.12.2013, 00:52

Rossi hat geschrieben:Du bist aber niedlich.

Wenn Du in Deutschland mit einem Hauptwohnsitz gemeldest bist, dann musst Du dich auch krankenverischern. Dies ist halt eben so.

Dann könntest auch eine Gegenfrage alternativ aus einem anderen Bereich stellen. Unter dem Motto, ich möchte mit einem Auto durch die Gegend fahren, aber ich möchte hierfür keine Haftpflichtversicherung abschließen. Frage, wie mache ich dies?!


ich wollte eine normale antwort und kein "du bist aber niedlich". das kannst du dir sparen.
ich möchte lediglich wissen ob es möglich ist, sich von der krankenversicherungspflicht befreien zu lassen. und, falls nicht, wie ich das am besten regele.

Vergil09owl
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 2509
Registriert: 13.10.2009, 18:07

Beitragvon Vergil09owl » 15.12.2013, 09:34

http://dejure.org/gesetze/SGB_V/188.html

(4) Für Personen, deren Versicherungspflicht oder Familienversicherung endet, setzt sich die Versicherung mit dem Tag nach dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht oder mit dem Tag nach dem Ende der Familienversicherung als freiwillige Mitgliedschaft fort, es sei denn, das Mitglied erklärt innerhalb von zwei Wochen nach Hinweis der Krankenkasse über die Austrittsmöglichkeiten seinen Austritt. Der Austritt wird nur wirksam, wenn das Mitglied das Bestehen eines anderweitigen Anspruchs auf Absicherung im Krankheitsfall nachweist. Satz 1 gilt nicht für Personen, deren Versicherungspflicht endet, wenn die übrigen Voraussetzungen für eine Familienversicherung erfüllt sind oder ein Anspruch auf Leistungen nach § 19 Absatz 2 besteht, sofern im Anschluss daran das Bestehen eines anderweitigen Anspruchs auf Absicherung im Krankheitsfall nachgewiesen wird.


http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__30.html

§ 30 Geltungsbereich

(1) Die Vorschriften dieses Gesetzbuchs gelten für alle Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in seinem Geltungsbereich haben.
(2) Regelungen des über- und zwischenstaatlichen Rechts bleiben unberührt.
(3) Einen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, daß er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Den gewöhnlichen Aufenthalt hat jemand dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, daß er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt.


Eine Befreiung von der Versicherungspflicht ist in Deutschland nicht vorgesehen. Umziehen nach Östereich und hoffen das man nie ernsthaft erkrankt. Eine Rückkehr in die GKV ist natürlich auch nach dem 01.01.2014 möglich, kostet denn nur die Beiträge zur Anwartschaftsversicherung.

http://www.aok-bv.de/politik/europa/index_01398.html

xxy
Beiträge: 4
Registriert: 14.12.2013, 19:28

Beitragvon xxy » 15.12.2013, 13:03

danke für die antwort. habe ich das richtig verstanden: wenn die familienversicherung endet, muss ich der alten versicherung kündigen und die sache hat sich (würde ich dann zum arzt gehen, müsste die alte versicherung das tragen und ich müsste ihnen die beiträge dann nachzahlen weil ich ja kein bestehen eines anderwertigen versicherungsschutzes im krankheitsfall nachweisen kann. was ungünstig wäre, weil ich bei meinem vater privat krankenversichert bin und das ein vermögen kosten würde)

mit "beiträge zur anwartsschaftsversicherung" meinst du, dass ich dann gesetzliche krankenkassenbeiträge für die zeit, die ich nicht dabei war, nachzahlen muss, richtig?

in österreich ist man eben auch verpflichtet sich zu versichern, also wäre das wohl das gleiche. weiss jemand mehr dazu?

ich hätte jetzt nurnoch die möglichkeit, eine auslandskrankenversicherung abzuschliesen. ich habe beim deutschen ring ein angebot für umgerechnet 50 euro im monat gefunden:
http://www.deutscherring-kranken.de/rei ... hp#tab-246

wenn ich diese versicherung hätte müsste ich nicht nachzahlen wenn ich wieder ins system eintrete, oder?

xxy
Beiträge: 4
Registriert: 14.12.2013, 19:28

Beitragvon xxy » 15.12.2013, 14:01

hab jetzt nochmal nachgeforscht, so wie das aussieht gibt es in österreich keine versicherungspflicht, wenn ich also meinen hauptwohnsitz ändere wäre ich aus dem deutschen versicherungsdiktat draussen.

Vergil09owl
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 2509
Registriert: 13.10.2009, 18:07

Beitragvon Vergil09owl » 15.12.2013, 14:18

xxy hat geschrieben:hab jetzt nochmal nachgeforscht, so wie das aussieht gibt es in österreich keine versicherungspflicht, wenn ich also meinen hauptwohnsitz ändere wäre ich aus dem deutschen versicherungsdiktat draussen.


Grundsätzlich ja, solange du nicht dort als Arbeitsloser geführt wirst.

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4629
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Beitragvon Czauderna » 16.12.2013, 12:34

Hallo,
sehe ich auch so, solang der 1. Wohnsitz nicht in Deutschland liegt und nach deutschem Recht keine Krankenversicherungspflicht vorliegt, solang gibt es auch keine Pflicht zur Versicherung in der GKV.
Gruss
Czauderna

Vergil09owl
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 2509
Registriert: 13.10.2009, 18:07

Beitragvon Vergil09owl » 16.12.2013, 18:31

xxy hat geschrieben:danke für die antwort. habe ich das richtig verstanden: wenn die familienversicherung endet, muss ich der alten versicherung kündigen und die sache hat sich (würde ich dann zum arzt gehen, müsste die alte versicherung das tragen und ich müsste ihnen die beiträge dann nachzahlen weil ich ja kein bestehen eines anderwertigen versicherungsschutzes im krankheitsfall nachweisen kann. was ungünstig wäre, weil ich bei meinem vater privat krankenversichert bin und das ein vermögen kosten würde)

mit "beiträge zur anwartsschaftsversicherung" meinst du, dass ich dann gesetzliche krankenkassenbeiträge für die zeit, die ich nicht dabei war, nachzahlen muss, richtig?

in österreich ist man eben auch verpflichtet sich zu versichern, also wäre das wohl das gleiche. weiss jemand mehr dazu?

ich hätte jetzt nurnoch die möglichkeit, eine auslandskrankenversicherung abzuschliesen. ich habe beim deutschen ring ein angebot für umgerechnet 50 euro im monat gefunden:
http://www.deutscherring-kranken.de/rei ... hp#tab-246

wenn ich diese versicherung hätte müsste ich nicht nachzahlen wenn ich wieder ins system eintrete, oder?


Kleiner Nachtrag, nehmen wir mal an du studierst in Österreich weiter und würdest deinen Hauptwohnsitz in Deutschland haben udn hast das 30 Lebensjahr nicht vollendet, denn würdest in die KvdS aufgenommen werden, macht denn round about 77 € im Moant als Alternative .z.B Sofern du dich von der Versichrugnspflicht als student hast nicht befreien lasen, gilt übrigens auch in Östereich.

http://de.wikipedia.org/wiki/Krankenver ... _Studenten


Zurück zu „Allgemeines GKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 3 Gäste