http://www.aok-business.de/fileadmin/us ... 19-FKB.pdf
Sofern nur der arbeitgeber zahlt, ist grundsätzlich von einem Minijob auszugehen.
http://www.bkk.de/arbeitgeber/neu-lexik ... exikon_pi1[bkkl-item]=3922243&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub0]=0000001:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub1]=0000004:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub2]=0000005:263129_bv
Wenn Sie in sich gesehen nur eine geringfügige Beschäftigung aus üben die nich tüber 450,01 € im Monat liegt. Löst diese keine Versicherungspflicht in der GKV aus,
Was die Rentenversicherungspflicht angeht müßte man schauen ob denn diese vorliegt.
Meiner Ansicht nach ist denn weiter zu fragen ob denn eine Familienversicherung möglich ist. Sollte diese möglich sein ergibt sich sich folgendes Problem:
1 Grenze für 2013 385 € Gesamteinkommen mtl. = 4620 € Jährlich
2014 395 € Gesamteinkommen mtl = 4720 € Jährlich
2. Grenze mit Mini Job 450,- € mtl. = 5400,- € jährlich.
Man müßte denn noch jeweils die Werbungskostenpauschale abziehen, dabei kommt es denn darauf an ob verheiratet gemeinsam veanlagt usw.
Sollte jetzt also ein Minijob ausgeübt werden und entsprechend Zinsgewinne i.H.v 3000,- € ergibt sich denn ein jährliches Gesamteinkommen von 8400,- €. Bei der dargestellten Probelmatik wäre denn eine familienvesicherung nicht mehr möglich. ( Selbst unter Berücksichtigung der Werbungsksotenpauschale, wäre das Gesamteinkommen immer noch rund 2000,- zu hoch)
Die Zisngewinne wären denn voll zu verbeitragen. Hier müßte denn der Mindestbeitrag von mtl 157 € mtl an Beiträgen für die freiwillige Krankenversicherung angesetzt werden.
Es würde sich hier denn eher die Frage stellen ob das Arbeitsverhältnis nicht umgewandelt wird in eine SV pflichtiges Arbeitsverhältnis in Höhe von 451 €, da spart auch der Arbeitgeber noch.
http://www.bkk.de/arbeitgeber/neu-lexik ... exikon_pi1[bkkl-item]=2144674&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub0]=0000001:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub1]=0000004:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub2]=0000005:263129_bv
Ist aber nur meine Ansicht.
Gruss.
jochen