Beitragsbemessung-Zeitraum wird nicht anerkannt-Begründung?
Verfasst: 23.07.2007, 12:34
Hallo zusammen.
Vielleicht hat jemand eine ähnliche Erfahrung gemacht und hat Hinweise für mich oder aber jemand kann mir sogar helfen.
Ich versuche mein Problem deutlich und kurz zu schildern:
Ich bin Student und habe als Nebenerwerb in meinem Studium ein Gewerbe angemeldet. Zudem bin ich freiwillig bei einer BKK versichert, da ich keine Studententarife/-versicherungen mehr erhalten kann.
Nun zum Problem:
Ich habe mein Gewerbe im Juni 2005 angemeldet und bis Dezember 2005 ein Einkommen gehabt. Zudem habe ich neben den Einkünften aus dem Gewerbe, im März 2005 (1.-27. März) durch selbständige und freie Arbeit einen zusätzlichen Betrag als Einkommen gehabt und einen Arbeitszeitraum aufzuweisen. Dies ist alles bei allen offiziellen Stellen so angegeben worden.
Rückwirkend berechnet meine Krankenkasse nun (mit Steuerbescheid) einen neuen Beitrag bzw. nimmt eine Beitragsanpassung vor, was ja rechtens ist. In der Berechnung fliesst das Einkommen und der Arbeitszeitraum des Monats März jedoch nicht ein, bzw. dieser wird nicht angerechnet und es wird nun nach mehrmaliger neuer Berechnung des Beitragssatzes, Widersprüchen und keinerlei Begründung für das Vorgehen eine fadenscheinige Begründung geliefert die da heisst, 'Aufgrund der Veränderung der Verhältnisse' werde die Zeit nicht angerechnet.
Laut Satzung der BKK und des vernünftigen Menschenverstandes muss jeglicher Zeitraum und Verdienst in eine Beitragsbemessung einfliessen. Oder sehe ich das falsch (Was ich nach gründlicher Recherche und Informationen eigentlich ausschliessen kann)?
Mich interessiert jetzt, ob jemand ähnliche Erfahrungen gemacht hat oder jemand sogar Tips und Hinweise für mich hat und was ihr darüber denkt.
Beste Grüße, Dimi
Vielleicht hat jemand eine ähnliche Erfahrung gemacht und hat Hinweise für mich oder aber jemand kann mir sogar helfen.
Ich versuche mein Problem deutlich und kurz zu schildern:
Ich bin Student und habe als Nebenerwerb in meinem Studium ein Gewerbe angemeldet. Zudem bin ich freiwillig bei einer BKK versichert, da ich keine Studententarife/-versicherungen mehr erhalten kann.
Nun zum Problem:
Ich habe mein Gewerbe im Juni 2005 angemeldet und bis Dezember 2005 ein Einkommen gehabt. Zudem habe ich neben den Einkünften aus dem Gewerbe, im März 2005 (1.-27. März) durch selbständige und freie Arbeit einen zusätzlichen Betrag als Einkommen gehabt und einen Arbeitszeitraum aufzuweisen. Dies ist alles bei allen offiziellen Stellen so angegeben worden.
Rückwirkend berechnet meine Krankenkasse nun (mit Steuerbescheid) einen neuen Beitrag bzw. nimmt eine Beitragsanpassung vor, was ja rechtens ist. In der Berechnung fliesst das Einkommen und der Arbeitszeitraum des Monats März jedoch nicht ein, bzw. dieser wird nicht angerechnet und es wird nun nach mehrmaliger neuer Berechnung des Beitragssatzes, Widersprüchen und keinerlei Begründung für das Vorgehen eine fadenscheinige Begründung geliefert die da heisst, 'Aufgrund der Veränderung der Verhältnisse' werde die Zeit nicht angerechnet.
Laut Satzung der BKK und des vernünftigen Menschenverstandes muss jeglicher Zeitraum und Verdienst in eine Beitragsbemessung einfliessen. Oder sehe ich das falsch (Was ich nach gründlicher Recherche und Informationen eigentlich ausschliessen kann)?
Mich interessiert jetzt, ob jemand ähnliche Erfahrungen gemacht hat oder jemand sogar Tips und Hinweise für mich hat und was ihr darüber denkt.
Beste Grüße, Dimi