Chronische Krankheit und Ausland

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Marned
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Chronische Krankheit und Ausland

Beitragvon Marned » 03.01.2014, 03:08

Hallo zusammen,

ich bin Student, bei AOK versichert, leide an chronischer Pankreatitis und bekomme dementsprechend 1mal pro 3 Monate ein Rezept für Pankreasenzymen, mache bald 2 Auslandssemester in Australien. Wie sieht es nun mit Pankreasenzymen aus? Auslandsversicherung würde ja keine Kosten für bereits vorgesehene Behandlungen erstatten. Habe ich in diesem Fall recht auf ein Rezept für mehrere Packungen im Voraus, die ich nach Australien mitnehmen könnte?


Danke schon mal

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 03.01.2014, 13:00

Hallo,
mit Rechtsgrundlagen kann ich leider nicht dienen - ich weiß aber, dass es hier natürlich möglich ist, dass der behandelnde Arzt entsprechend verordnen kann, so dass der Patient seine Medikamente mit ins Ausland nehmen kann - wenn er Probleme damit hat, sollte er sich an die zuständige Krankenkasse wenden - ich kenne das so aus der Praxis.
Gruss
Czauderna

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Beitragvon Rossi » 03.01.2014, 21:05

Nun ja, Günter, wenn man mit Rechtsgrundlagen nicht dienen kann, dann hilft es in der Regel bei einer Ablehnung der zuständigen Kasse nicht viel weiter.

Es nämlich bringt nicht viel, wenn man der zuständigen Kasse ggf. im Rahmen des Widerspruches schreibt, dass man jemanden kennt, der seit Jahren bei einer Kasse arbeitet und dies aus der Praxis anders kennt. Dies würde nach meiner bescheidenen Auffaussung nur allgemeines Gelächter auslösen.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 03.01.2014, 22:05

Nun ja, Günter, zunächst einmal a happy new jear.

Der Poster hat - soweit ich mich erinnern kann - in dem anderen Forum auch die Frage gestellt. Dort kamen dann allerdings rechtliche und fundierte Hinweise vom KV-Profi.

Ich möchte Dir im neuen Jahr jetzt ehrlich gesagt nicht sofort wieder kräftig auf die Füsse rumtrampeln.

Bla, bla blub ohne rechtliches Fundament hilft leider nicht viel weiter. Man eiert in der Regel total herum und weiß nicht wo die Glocken hängen.

Es mag zwar sein, dass dies genau der Unterschied zwischen uns beiden ist.

Sorry, Asche auf mein Haupt. Mit §§ kennst Du dich vermeintlich nicht aus. Dies hast Du hier hier als Kassenmitarbieter sehr eindrucksvoll gepostet. Du machst es nur nur deinen sog. Bauchgefühhlen und aus Deiner Praxis.

Sorry Günter, dies ist jetzt ehrlich gesagt völlig daneben.

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 03.01.2014, 22:44

Hallo Rossi,
Auch dir ein gutes neues Jahr.
Okay, du hast es erkannt, den Unterschied zwischen uns beiden, und wenn du als Moderator der Meinung bist, dass meine Art der Beiträge daneben sind, dann nehme ich das schon ernst, werde also in "deinem" Forum versuchen mit
§§ zu argumentieren - nein, werde ich natürlich nicht tun, sondern nur dann wenn ich es für nötig halte - deine Belehrung fand ich daneben.
Gruss
Czauderna

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Beitragvon Cassiesmann » 04.01.2014, 08:44

Czauderna hat geschrieben:Okay, du hast es erkannt, den Unterschied zwischen uns beiden, und wenn du als Moderator der Meinung bist, dass meine Art der Beiträge daneben sind, dann nehme ich das schon ernst, werde also in "deinem" Forum versuchen mit
§§ zu argumentieren - nein, werde ich natürlich nicht tun, sondern nur dann wenn ich es für nötig halte - deine Belehrung fand ich daneben.


Kurze Klarstellung, Rossi und ich sind hier zwar Mods, aber es ist und bleibt Franks Forum. Wir sind da um ein wenig auszuräumen wenn böse Jungs Werbung macht oder sonstige inakzeptable Inhalte poste. Ansonsten sind wir ganz normale Nutzer wie jeder andere auch.

Die Rechtsquellen kann man m.E. auch noch suchen wenn die Kasse ablehnt (wovon per se erst mal nicht auszugehen ist), von daher bin ich auch eher praxisorientiert.

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 07.01.2014, 15:57

Hallo,
unabhängig von Rossis nettem Beitrag an mich, kann ich immer noch nicht mit §§ dienen, habe aber zum Thema etwas von der Kassenärztlichern Vereinigung Nordrhein gefunden, welches ich mal zitiere :
Kein Vorrat für längeren
Auslandsaufenthalt
An Vertragsärzte wird häufig der Wunsch
herangetragen, Arzneimittel für einen mehrmonatigen
Auslandsaufenthalt zu verordnen. Eine
derartige Verordnung ist jedoch nicht zulässig.
Nach Paragraf 16 des Sozialgesetzbuchs V ruht
nämlich der Anspruch auf Leistungen für gesetzlich
Versicherte, wenn sie sich im Ausland aufhalten.
Die Arzneimittelverordnung für einen kurzfristigen
Urlaub im Ausland ist hingegen zulässig. Eine
Abgrenzung, wie lange ein Auslandsaufenthalt sein
darf, um noch zu Kassenlasten versorgt zu werden,
kann im Einzelfall allerdings schwierig sein, da es
hierzu keine eindeutigen Festlegungen gibt.
Keinesfalls mehr zulasten der gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV) gehen Fälle, in denen
der Auslandsaufenthalt nicht den Charakter einer
Reise oder eines Urlaubs hat und die Patienten für
einen längeren Zeitraum im Ausland leben.
Verordnungen für beispielsweise ein halbes Jahr
oder länger sind – auch mit dem Zusatz
„Urlaubsbedarf“ – nicht zulässig und können zu
Regressforderungen der jeweiligen Krankenkasse
führen. Die Verordnung eines Quartalsbedarfs ist im
Praxisalltag üblich. Hierdurch sollten sich in der
Regel keine Probleme ergeben, da Sie nicht prüfen
können, ob sich der Patient bis zur Abholung eines
Folgerezeptes im Ausland aufhält oder nicht
. Nicht
zuletzt auch wegen der Gefahr akuter
Erkrankungen während eines Auslandsaufenthaltes
sollte sich ein Versicherter rechtzeitig bei seiner
Kasse erkundigen, welchen Leistungsanspruch er im
jeweiligen Reiseland hat und was seinerseits zu
unternehmen ist, um auch bei einem Auslandsaufenthalt
ausreichend mit Medikamenten versorgt
zu sein.


Das bestätigt genau meine Worte, also mit dem Arzt sprechen und ggf. auch mit der Kasse, dort gibt es sogar, je nach Kasse extra eine Beratungsstelle dafür.
Gruss
Czauderna

PS: Kann es sein, dass da ein Beitrag, der sich mit dem KV-Profi befasste
plötzlich nicht mehr da ist ??


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