Gesetzliche Zuzahlungen

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Charlybonn
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Gesetzliche Zuzahlungen

Beitragvon Charlybonn » 14.01.2014, 08:02

Ich habe noch ein ungelöstes Problem mit der Kasse.
Vor dem 31.8.13 bezog ich noch ALG2 und war ja pflichtversichert.
Im Januar 2013 war ich 7 Tage stationär im Krankenhaus. Also 70 EURO Zuzahlung. Ich brauche aber nur 2% d.h. 45,- EURO an Eigenleistung aufzubringen. Ich stellte einen Befreungsantrag, der auch genehmigt wurde. Nur wußte ich nicht, auf welches Konto ich diese 45,- zu überweisen habe. Ein Telefonat mit der Sachbearbeiterin ergab, daß sie mir einen expliziten Überweisungsträger zuschicken würde, wegen dem Verwendungszweck, was eine speziele Nummer wäre. Es kam nichts. Ich rief wieder an, und mir wurde zugesichert, daß ich den Überweisungsträger innerhalb 14 Tagen bekommen würde. So ging das hin und her bis 31.8.13. Es kam nichts! Zwischenzeitlich wurde ich von einer anderen Kassenstelle - sie sind bei der AOK neuerdings verbunden - mit Mahnungen zugemüllt. Ich rief immer wieder an, und teilte mit, daß ich ja den Befreingsantrag gestellt habe. So wurde das immer verschoben. Da ich bis 31.8.13 mittlerweile öfters stationär im Krankenhaus war, hat sich dann ein Betrag von 280,- EUR summiert. Im Oktober 13 bekam ich dann einen Festsetzungsbescheid von der Mahnstelle. Im Dez 13 rief ich meine Sachbearbeiterin an und fragte wie das nun weitergeht. Sie meinte, es wäre alles auf Januar verschoben. Ich hätte doch im Jan 13 einen Befreiungsantrag gestellt? Dieses bejahte ich. Sie meinte, wenn ich nichts mehr von Ihnen höre, wäre die Sache erledigt, sonst würde ich bescheid kriegen. Sollte ich nochmal in ein Krankenhaus kommen, werde ich die Eigenleistung von 45,- gleich dort bezahlen und dann eine Befreiung beantragen. Hat dann der Befreiungsantrag, den ich im Januar gestellt habe noch Gültigkeit?

Rossi
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Beitragvon Rossi » 14.01.2014, 09:55

Der Befreiungsantrag gilt immer nur für 1 Kalenderjahr.

D.h., für 2014 musst Du auch die Zuzahlung selber erbringen.

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Beitragvon Vergil09owl » 14.01.2014, 13:10


Charlybonn
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Beitragvon Charlybonn » 15.01.2014, 01:13

Rossi hat geschrieben:Der Befreiungsantrag gilt immer nur für 1 Kalenderjahr.

D.h., für 2014 musst Du auch die Zuzahlung selber erbringen.


Und für 2013? Muß ich da die 280 EUR bezahlen, trotz Befreiungsantrag? Einen Befreiungsausweis für 2013 habe ich ja nicht gekriegt.

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 15.01.2014, 07:16

Hallo,
am besten nimmst du alle Zuzahlungsbelege, die im Jahre 2013 angefallen sind und einen Einkommensnachweis und gehst damit zur Kasse. Dort füllst du einen entsprechenden Antrag aus. Die Kasse errechnet dir dann dann Belastungsgrenze für 2013 und du erfährst danach ob du noch Geld zurück bekommst. Die Belastungsgrenze beträgt in der Regel 2% des Jahreseinkommens, bei chronisch Kranken 1%.
Ich nehme mal an, dass du ledig bist und keine Kinder hast ??.
Gruss
Czauderna
PS. Natürlich kannst du auch erst einen Antrag von der Kasse anfordern und alle Unterlagen dann hin schicken.


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