Gesetzliche Zuzahlungen
Verfasst: 14.01.2014, 08:02
Ich habe noch ein ungelöstes Problem mit der Kasse.
Vor dem 31.8.13 bezog ich noch ALG2 und war ja pflichtversichert.
Im Januar 2013 war ich 7 Tage stationär im Krankenhaus. Also 70 EURO Zuzahlung. Ich brauche aber nur 2% d.h. 45,- EURO an Eigenleistung aufzubringen. Ich stellte einen Befreungsantrag, der auch genehmigt wurde. Nur wußte ich nicht, auf welches Konto ich diese 45,- zu überweisen habe. Ein Telefonat mit der Sachbearbeiterin ergab, daß sie mir einen expliziten Überweisungsträger zuschicken würde, wegen dem Verwendungszweck, was eine speziele Nummer wäre. Es kam nichts. Ich rief wieder an, und mir wurde zugesichert, daß ich den Überweisungsträger innerhalb 14 Tagen bekommen würde. So ging das hin und her bis 31.8.13. Es kam nichts! Zwischenzeitlich wurde ich von einer anderen Kassenstelle - sie sind bei der AOK neuerdings verbunden - mit Mahnungen zugemüllt. Ich rief immer wieder an, und teilte mit, daß ich ja den Befreingsantrag gestellt habe. So wurde das immer verschoben. Da ich bis 31.8.13 mittlerweile öfters stationär im Krankenhaus war, hat sich dann ein Betrag von 280,- EUR summiert. Im Oktober 13 bekam ich dann einen Festsetzungsbescheid von der Mahnstelle. Im Dez 13 rief ich meine Sachbearbeiterin an und fragte wie das nun weitergeht. Sie meinte, es wäre alles auf Januar verschoben. Ich hätte doch im Jan 13 einen Befreiungsantrag gestellt? Dieses bejahte ich. Sie meinte, wenn ich nichts mehr von Ihnen höre, wäre die Sache erledigt, sonst würde ich bescheid kriegen. Sollte ich nochmal in ein Krankenhaus kommen, werde ich die Eigenleistung von 45,- gleich dort bezahlen und dann eine Befreiung beantragen. Hat dann der Befreiungsantrag, den ich im Januar gestellt habe noch Gültigkeit?
Vor dem 31.8.13 bezog ich noch ALG2 und war ja pflichtversichert.
Im Januar 2013 war ich 7 Tage stationär im Krankenhaus. Also 70 EURO Zuzahlung. Ich brauche aber nur 2% d.h. 45,- EURO an Eigenleistung aufzubringen. Ich stellte einen Befreungsantrag, der auch genehmigt wurde. Nur wußte ich nicht, auf welches Konto ich diese 45,- zu überweisen habe. Ein Telefonat mit der Sachbearbeiterin ergab, daß sie mir einen expliziten Überweisungsträger zuschicken würde, wegen dem Verwendungszweck, was eine speziele Nummer wäre. Es kam nichts. Ich rief wieder an, und mir wurde zugesichert, daß ich den Überweisungsträger innerhalb 14 Tagen bekommen würde. So ging das hin und her bis 31.8.13. Es kam nichts! Zwischenzeitlich wurde ich von einer anderen Kassenstelle - sie sind bei der AOK neuerdings verbunden - mit Mahnungen zugemüllt. Ich rief immer wieder an, und teilte mit, daß ich ja den Befreingsantrag gestellt habe. So wurde das immer verschoben. Da ich bis 31.8.13 mittlerweile öfters stationär im Krankenhaus war, hat sich dann ein Betrag von 280,- EUR summiert. Im Oktober 13 bekam ich dann einen Festsetzungsbescheid von der Mahnstelle. Im Dez 13 rief ich meine Sachbearbeiterin an und fragte wie das nun weitergeht. Sie meinte, es wäre alles auf Januar verschoben. Ich hätte doch im Jan 13 einen Befreiungsantrag gestellt? Dieses bejahte ich. Sie meinte, wenn ich nichts mehr von Ihnen höre, wäre die Sache erledigt, sonst würde ich bescheid kriegen. Sollte ich nochmal in ein Krankenhaus kommen, werde ich die Eigenleistung von 45,- gleich dort bezahlen und dann eine Befreiung beantragen. Hat dann der Befreiungsantrag, den ich im Januar gestellt habe noch Gültigkeit?