Hallo,
ich war zuletzt in den 1980ger Jahren bei einer GKV als Angestellter
versichert.
Dann langer Auslandsaufenthalt, 2008 zurück in D.
Irgendwie bekam ich was mit von Versicherungspflicht ab 1.4.2007
Hatte mich aber nicht interessiert, da kerngesund.
Bis ich dann von den hohen Nachzahlungen erfuhr, oh Schreck !!
Aber kein Kontakt zur zuständigen KV.
Umso größer die die Freude zum neuen Amnestiegesetz.
Habe mich dann im Dez. 2013 bei der GKV angemeldet.
Alle Unterlagen sind vollständig, bis auf das Blatt:
Erklärung über die Nichtinanspruchnahme von Leistungen
Man soll ankreuzen, 1. dass man seit dem Versicherungsbeginn nach §5
Abs 1 Nr 13 SGB V bis zu dem Tag der Aufnahme bei der GKV keine Leistungen in Anspruch genommen hat
und 2. auf Kostenerstattung für bereits in Anspruch genommene Leistungen verzichtet
Ich hatte die wenigen Arztbesuche immer selbst bezahlt.
Aber in den Jahren leppert sich da einiges zusammen.
Auf die Frage, da ich ja jetzt rückwirkend zum 1.7.2007 versichert bin,
ob ich diese Beträge von der GVK erstattet bekomme, sagte der Sachbearbeiter mir, dann müsse ich auch die Beiträge nachzahlen.
Ist das richtig ?
Die sind um ein Vielfaches höher, also macht das keinen Sinn.
Außer in einem bestimmten Monat, wo ich ca. 800 Euro Arztkosten hatte.
Kann ich nur für diesen Monat den Beitrag nachzahlen
und dann die Rückzahlung der 800 Euro erhalten ?
Danke für Antwort. Ein sehr gutes Forum !
zurück in GKV Erklärung Nichtinanspruchnahme von Leistungen
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
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- Postrank7
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- Registriert: 13.10.2009, 18:07
Leider Nein meiner anscicht nach denn es sind für jeden Monat der nitgliedschaft ab dem 01.04.2007 Beiträge zu entrichten. Die Devise lautet daher Ganz oder garnicht. Sofern ab dem 01.04.2007 keine Beiträge zu entrichten sind, wieso sollten denn Leistungen übernommen werden. Das schliest sich inhaltlich aus.
hakar,
die Regelung, die die KK die erklärt ist schon seeeehr großzügig.
Sie ist einmalig. So etwas hat es noch nie gegeben
und nach meiner langen Berufserfahrung kann ich glaube ich sagen, dass
es so etwas niemals mehr geben wird.
Das wäre ja zu schön, wenn man nur dann Beiträge zahlen bräuchte, wenn man krank ist. Dann wären die anderen ja die Deppen, die immer Beiträge zahlen.
Dann würde ich meine Haus ja auch nur an dem Tag gegen Feuer versichern wollen, an dem es abbrennt.
hakar: nutzte diese einmalige Regelung und dann ist es auch gut. Mehr geht nicht. Du hast lange genug den Kopf in den Sand gesteckt.
die Regelung, die die KK die erklärt ist schon seeeehr großzügig.
Sie ist einmalig. So etwas hat es noch nie gegeben
und nach meiner langen Berufserfahrung kann ich glaube ich sagen, dass
es so etwas niemals mehr geben wird.
Das wäre ja zu schön, wenn man nur dann Beiträge zahlen bräuchte, wenn man krank ist. Dann wären die anderen ja die Deppen, die immer Beiträge zahlen.
Dann würde ich meine Haus ja auch nur an dem Tag gegen Feuer versichern wollen, an dem es abbrennt.
hakar: nutzte diese einmalige Regelung und dann ist es auch gut. Mehr geht nicht. Du hast lange genug den Kopf in den Sand gesteckt.
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