Problem mit der GKV
Verfasst: 25.07.2007, 16:20
Hallo,
Hatte mich 2004 Selbstständig gemacht und bin als Freiwilliges Mitglied in der GKV geblieben.
Zum Dez.2005 hatte ich dann meine Kasse gewechselt(ebenfalls GKV), leider war ich zu diesem zeitpunkt schon nicht mehr Zahlungsfähig.
Dumm wie ich war steckte ich den Kopf in den Sand und machte keine Post mehr auf und die Dinge gingen Ihren weg.
Ich hatte nicht mal den ersten Beitrag (Dez.2005) bei meiner neuen Kasse gezahlt, es kamen Erinerungen und Zahlungsaufforderungen die ich nicht beantwortete.
Jetzt meine Frage die Versicherung hatte mich dann zum 15.08.2006 rausgeschmissen und verlangt jetzt von mir über 4600EURO.
Hätte die Versicherung mich nicht eigentlich zum 1Feb.2006 Rauswerfen müssen da ich zwei aufeinander folgende Monatsbeiträge nicht bezahlt habe?
Seid Mai.2006 beziehe ich jetzt HARZ IV und kümmere mich jetzt(endlich aufgewacht) erstmal um alles, so wie es aussieht werde ich jetzt Rückwirkend zum Mai 2006 über meine Frau Familienversichert.
Aber was ist mit den Beiträgen von Dez.2005 bis April 2006 ?
Kann die Versicherung sie von mir verlangen oder kann sie nur die Beiträge Dez+Jan. verlangen da Sie mich dann eigentlich hätte kündigen müssen?
Gruß
Björn
Hatte mich 2004 Selbstständig gemacht und bin als Freiwilliges Mitglied in der GKV geblieben.
Zum Dez.2005 hatte ich dann meine Kasse gewechselt(ebenfalls GKV), leider war ich zu diesem zeitpunkt schon nicht mehr Zahlungsfähig.
Dumm wie ich war steckte ich den Kopf in den Sand und machte keine Post mehr auf und die Dinge gingen Ihren weg.
Ich hatte nicht mal den ersten Beitrag (Dez.2005) bei meiner neuen Kasse gezahlt, es kamen Erinerungen und Zahlungsaufforderungen die ich nicht beantwortete.
Jetzt meine Frage die Versicherung hatte mich dann zum 15.08.2006 rausgeschmissen und verlangt jetzt von mir über 4600EURO.
Hätte die Versicherung mich nicht eigentlich zum 1Feb.2006 Rauswerfen müssen da ich zwei aufeinander folgende Monatsbeiträge nicht bezahlt habe?
Seid Mai.2006 beziehe ich jetzt HARZ IV und kümmere mich jetzt(endlich aufgewacht) erstmal um alles, so wie es aussieht werde ich jetzt Rückwirkend zum Mai 2006 über meine Frau Familienversichert.
Aber was ist mit den Beiträgen von Dez.2005 bis April 2006 ?
Kann die Versicherung sie von mir verlangen oder kann sie nur die Beiträge Dez+Jan. verlangen da Sie mich dann eigentlich hätte kündigen müssen?
Gruß
Björn