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Beitragsrückstände aus Selbständigkeit, jetzt angestellt

Verfasst: 20.02.2014, 13:09
von Lexi
Hallo,

auf der Suche nach Informationen bin ich hier gelandet.

Nachdem ich Euch nicht mit seitenlangem Text erschlagen möchte (was die gesamte Geschichte erfordern würde) reduziere ich mich - zumindest erstmal - auf die Frage, die gerade am heißesten brennt:

Wegen erheblicher Zahlungsrückstände bei der KK ruht der Leistungsanspruch seit Monaten bzw. Jahren. Ein Gespräch mit dem Sachbearbeiter der KK im Dezember letzten Jahres anlässlich eines medizinischen Notfalls und dessen Behandlung, im Rahmen dessen auch die allgemeine Versicherungssituation und die Möglichkeiten, möglichst zügig einen "nomalen" Leistungsstatus wiederzuerlangen, diskutiert wurden, ergab folgendes Ergebnis:

Ratenzahlungsvereinbarung würde nicht sofort greifen, da die KK aufgrund schlechter Erfahrungen erst 3-4 Monate regelmäßige Zahlungen sehen möchte, bevor man seine Versichertenkarte wieder benutzen dürfte.

"Aufstocker" - als Selbständiger würde sofortige Statusänderung bewirken.

Angestelltenverhältnis eingehen, ebenfalls sofortige Statusänderung.

Soweit die Aussagen des Sachbearbeiters.

Nun bin ich, wie gesagt, seit 1. Februar angestellt und erfahre nun, daß sich dadurch am Ruhen der Leistungen nichts ändert, die Aussage des Sachbearbeiters sei falsch gewesen bzw. ergab zwischenzeitliche Nachfrage, daß er das angeblich so nicht gesagt habe?! Ist das so korrekt? Sollten alle Mühen "umsonst" gewesen sein (bezogen auf das Versichertenverhältnis) und ich weiterhin nur per Einzelabrechnungsschein Anspruch auf ärztliche Behandlung haben?

Wobei... doch noch eine weitere Frage:
Als Angestellter "Aufstocker" - würde das etwas ändern? Da die ARGE ja wohl in dem Fall nichts mit den KK-Beiträgen zu tun hätte (die ja über das Angestelltenverhältnis getragen werden) habe ich da erhebliche Zweifel. Habe ich mir da mit dem Angestelltenverhältnis selbst ein Ei gelegt, da im Falle der Selbständigkeit die Ausgangslage eine andere gewesen wäre?

Danke schonmal. :)

Verfasst: 21.02.2014, 19:12
von Rossi
Nun ja, durch einen sog. Statuswechsel entfällt leider das Ruhen nicht. Denn die Beitragsrückstände, die ja gerade das Ruhen auslösen, bestehen definitiv weiter.

Es gibt 4 Möglichkeiten in denen das Ruhen endet:

- alles bezahlen
- wirksame Ratenzahlung mit Einhaltung der Zahlung
- SGB II (ARGE) oder SGB XII- Hilfebedürftigkeit
- Wechsel in die Familienversicherung


Habe ich es jetzt richtig verstanden; Du erhälst ergänzend vom Jobcenter (ARGE) ALG II?! Wenn dies derzeit so ist, dann endet das Ruhen auch. Es spielt keine Rolle, ob die Beiträge über den Job oder über das Jobcenter gezahlt werden.

Es reicht einzig und allein aus, dass nur bspw. nur mit 1,00 € Hilfebedürftig im Sinne des SGB II wirst.

Verfasst: 23.02.2014, 08:09
von Lexi
Danke für die Antwort. :)

Der Mitarbeiter hat es so gesagt (daß das Ruhen der Leistungen bei Angestelltenverhältnis aufgehoben wird) - da kann ich einen Eid drauf schwören, dafür ist die Sache zu wichtig als daß ich da nicht richtig zugehört hätte. ;)

Sei es drum, jetzt wird gegenteiliges behauptet, wie Du es ja auch bestätigst.

Insofern hat mich der Weg noch am gleichen Tag in den Jobcenter geführt nachdem ich einen der im Netz verfügbaren Rechner bemüht habe und verblüfft war, wie weit ich/wir doch unter den Sätzen angesiedelt sind. :? Wie die Sache dort ausgeht wird man sehen, es fehlen noch die entsprechenden Unterlagen/Nachweise und ich weiß nicht, wie die Gemeinschaft bewertet wird (Sohn in schulischer Ausbildung, dem Grunde nach UH-berechtigt, Vater zahlt aber derzeit nicht etc.).

Dafür habe ich von der KK bereits einen Fragebogen erhalten wegen der Einordnung, also ob das Angestelltenverhältnis (wegen fortgeführter Selbständigkeit nebenher) überwiegt.

Zu den von Dir genannten Möglichkeiten:

- alles bezahlen: Ist wegen der Höhe völlig ausgeschlossen
- Anfrage an minimalste Ratenmöglichkeit wurde mit mind. 200 € monatlich beantwortet - ebenfalls ausgeschlossen in dieser Höhe (zu erwartender Lohn ca. 510 € plus ca. 200 € aus Selbständigkeit)
- SGB II bzw. XII (musste ich erst googlen) - darauf wird es wohl voraussichtlich hinauslaufen, auch wenn die Sache etwas kompliziert ist (wie eingangs angedeutet): Mein Mann als Altersrentner mit minimaler Rente fiele wohl nach Aussage der MA im Jobcenter unter Grundsicherung im Alter (ich habe versäumt nachzufragen, ob dann eine andere Antragstelle zuständig wäre)
- Wechsel in die Familienversicherung: Nicht möglich, tatsächlich sind Mann und Sohn bei mir in der Familienversicherung (und glücklicherweise von den Einschränkungen nicht betroffen)

Sind grad viele Baustellen auf einmal: GdB ist zu beantragen (was schwierig ist, wenn man nicht "normal" zum Arzt gehen kann, entsprechend alt sind die Unterlagen dort, könnte aber wohl auch über eine Untersuchung seitens Amt beurteilt werden wenn sich das jetzt nicht zügig anders regeln lässt); bei Erwerbsminderung (wobei ich bislang nicht mal weiß, wer eine solche feststellen würde) ist mir nicht klar, ob der Jobcenter dann überhaupt die richtige Stelle ist usw... Normalerweise wäre es kein Problem, nur fehlt/e mir grad erheblich Zeit wegen Mehrarbeit (Krankheitsvertretung) und eben genannter anderer Baustellen.

Leider (?) gehöre ich zu denjenigen, die immer weiter wurschteln, wird schon irgendwie gehen und wenn dann endgültig der Punkt erreicht ist, wo es eben gar nicht mehr geht, brennt es an allen Ecken und Enden. :(