Beitragsrückstände aus Selbständigkeit, jetzt angestellt
Verfasst: 20.02.2014, 13:09
Hallo,
auf der Suche nach Informationen bin ich hier gelandet.
Nachdem ich Euch nicht mit seitenlangem Text erschlagen möchte (was die gesamte Geschichte erfordern würde) reduziere ich mich - zumindest erstmal - auf die Frage, die gerade am heißesten brennt:
Wegen erheblicher Zahlungsrückstände bei der KK ruht der Leistungsanspruch seit Monaten bzw. Jahren. Ein Gespräch mit dem Sachbearbeiter der KK im Dezember letzten Jahres anlässlich eines medizinischen Notfalls und dessen Behandlung, im Rahmen dessen auch die allgemeine Versicherungssituation und die Möglichkeiten, möglichst zügig einen "nomalen" Leistungsstatus wiederzuerlangen, diskutiert wurden, ergab folgendes Ergebnis:
Ratenzahlungsvereinbarung würde nicht sofort greifen, da die KK aufgrund schlechter Erfahrungen erst 3-4 Monate regelmäßige Zahlungen sehen möchte, bevor man seine Versichertenkarte wieder benutzen dürfte.
"Aufstocker" - als Selbständiger würde sofortige Statusänderung bewirken.
Angestelltenverhältnis eingehen, ebenfalls sofortige Statusänderung.
Soweit die Aussagen des Sachbearbeiters.
Nun bin ich, wie gesagt, seit 1. Februar angestellt und erfahre nun, daß sich dadurch am Ruhen der Leistungen nichts ändert, die Aussage des Sachbearbeiters sei falsch gewesen bzw. ergab zwischenzeitliche Nachfrage, daß er das angeblich so nicht gesagt habe?! Ist das so korrekt? Sollten alle Mühen "umsonst" gewesen sein (bezogen auf das Versichertenverhältnis) und ich weiterhin nur per Einzelabrechnungsschein Anspruch auf ärztliche Behandlung haben?
Wobei... doch noch eine weitere Frage:
Als Angestellter "Aufstocker" - würde das etwas ändern? Da die ARGE ja wohl in dem Fall nichts mit den KK-Beiträgen zu tun hätte (die ja über das Angestelltenverhältnis getragen werden) habe ich da erhebliche Zweifel. Habe ich mir da mit dem Angestelltenverhältnis selbst ein Ei gelegt, da im Falle der Selbständigkeit die Ausgangslage eine andere gewesen wäre?
Danke schonmal.
auf der Suche nach Informationen bin ich hier gelandet.
Nachdem ich Euch nicht mit seitenlangem Text erschlagen möchte (was die gesamte Geschichte erfordern würde) reduziere ich mich - zumindest erstmal - auf die Frage, die gerade am heißesten brennt:
Wegen erheblicher Zahlungsrückstände bei der KK ruht der Leistungsanspruch seit Monaten bzw. Jahren. Ein Gespräch mit dem Sachbearbeiter der KK im Dezember letzten Jahres anlässlich eines medizinischen Notfalls und dessen Behandlung, im Rahmen dessen auch die allgemeine Versicherungssituation und die Möglichkeiten, möglichst zügig einen "nomalen" Leistungsstatus wiederzuerlangen, diskutiert wurden, ergab folgendes Ergebnis:
Ratenzahlungsvereinbarung würde nicht sofort greifen, da die KK aufgrund schlechter Erfahrungen erst 3-4 Monate regelmäßige Zahlungen sehen möchte, bevor man seine Versichertenkarte wieder benutzen dürfte.
"Aufstocker" - als Selbständiger würde sofortige Statusänderung bewirken.
Angestelltenverhältnis eingehen, ebenfalls sofortige Statusänderung.
Soweit die Aussagen des Sachbearbeiters.
Nun bin ich, wie gesagt, seit 1. Februar angestellt und erfahre nun, daß sich dadurch am Ruhen der Leistungen nichts ändert, die Aussage des Sachbearbeiters sei falsch gewesen bzw. ergab zwischenzeitliche Nachfrage, daß er das angeblich so nicht gesagt habe?! Ist das so korrekt? Sollten alle Mühen "umsonst" gewesen sein (bezogen auf das Versichertenverhältnis) und ich weiterhin nur per Einzelabrechnungsschein Anspruch auf ärztliche Behandlung haben?
Wobei... doch noch eine weitere Frage:
Als Angestellter "Aufstocker" - würde das etwas ändern? Da die ARGE ja wohl in dem Fall nichts mit den KK-Beiträgen zu tun hätte (die ja über das Angestelltenverhältnis getragen werden) habe ich da erhebliche Zweifel. Habe ich mir da mit dem Angestelltenverhältnis selbst ein Ei gelegt, da im Falle der Selbständigkeit die Ausgangslage eine andere gewesen wäre?
Danke schonmal.
