Hallo und einen lieben Gruß in die Runde,
ich habe kein Einkommen und lebe von Erspartem. Als freiwillig versichertes Mitglied zahle ich auf Basis der Mindestbemessungsgrundlage von 921,67 Euro (2014) einen monatlichen Beitrag von 137,33 zzgl. Pflegeanteil.
Da sich meine Ersparnisse irgendwann verzehren wäre es vielleicht ratsam, einen geringen Verdienst zu erwirtschaften.
Meine Frage bezieht sich auf diese 921,67 Euro. Was umfasst dieser Betrag neben Zinseinkünften? Könnte ich beispielsweise einen Minijob tätigen, ohne dass die Einstufung der Mindestbemessungsgrundlage stiege?
Viele Grüße
Werner
Mindestbemessung: 921,67 Euro - Darf ich das verdienen?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Erst wenn die Mindestbemessung von hier 921,67 EUR tatsächlich überschritten wird, steigt der Beitrag für die freiwillige Versicherung (Ausnahme bei hauptberuflicher Selbständigkeit, dort gelten höhere Mindestbemessungen).
Die Einnahmen aus einem Minijob bis 450 EUR werden bei der Krankenversicherung nicht berücksichtigt, wohl aber bei dem (geringen) Pflegeversicherungsanteil - aber auch das nur wenn die Mindestbemessung überschritten wird.
Ein Katalog der Einnahmen findet sich hier:
http://www.gkv-spitzenverband.de/media/ ... 122013.pdf
Grundsätzlich bietet es sich für freiwillige, bisher nicht erwerbstätige Mitglieder an, anstelle eines Minijobs bis 450 EUR einen sozialversicherungspflichtigen Job mit mehr als 450 EUR Gehalt anzunehmen, denn der Beitrag für die freiwillige Versicherung entfällt dann. Insgesamt bleibt mehr übrig, man ist rentenversichert und zusätzlich arbeitslosenversichert. Auch für den Arbeitgeber ist ein sozialversicherungspflichtiger Job günstiger, denn auf einen Minijob hat er hohe Pauschalabgaben von insgesamt 30% zu zahlen.
Die Einnahmen aus einem Minijob bis 450 EUR werden bei der Krankenversicherung nicht berücksichtigt, wohl aber bei dem (geringen) Pflegeversicherungsanteil - aber auch das nur wenn die Mindestbemessung überschritten wird.
Ein Katalog der Einnahmen findet sich hier:
http://www.gkv-spitzenverband.de/media/ ... 122013.pdf
Grundsätzlich bietet es sich für freiwillige, bisher nicht erwerbstätige Mitglieder an, anstelle eines Minijobs bis 450 EUR einen sozialversicherungspflichtigen Job mit mehr als 450 EUR Gehalt anzunehmen, denn der Beitrag für die freiwillige Versicherung entfällt dann. Insgesamt bleibt mehr übrig, man ist rentenversichert und zusätzlich arbeitslosenversichert. Auch für den Arbeitgeber ist ein sozialversicherungspflichtiger Job günstiger, denn auf einen Minijob hat er hohe Pauschalabgaben von insgesamt 30% zu zahlen.
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 13 Gäste