Krankenversicherung/Einschränkung des Dispositionsrechts
Verfasst: 08.03.2014, 16:24
Hallo,
mein Mann ist schwer erkrankt und hat nur noch einige Wochen zu leben. Die Krankenkasse hat ihn mit 10-Wochen-Frist aufgefordert einen Rehaantrag ODER einen Erwerbsminderungsrentenantrag zu stellen. Ich habe Vollmachten und kümmere mich um seine Belange. Nach dieser Aufforderung bin ich zur Rentenkasse und habe eine Kontenklärung vorgenommen. Durch eine Falschberatung des Rentenberaters fühlte ich mich gezwungen am selben Tag noch den Erwerbsminderungsrentenantrag UND den Rehaantrag zu stellen. Also praktisch doppelt gemoppelt. Im genannten Schreiben stand ausserdem ich dürfte dem Rentenversicherungsträger gegenüber keine Erklärungen abgeben. Genauer beschrieben war dies nicht.
Heute, ca. 10 Tage nach den Anträgen, erhielt ich wieder ein Schreiben der Krankenkasse mit Überschrift : Krankenversicherung/Einschränkung des Dispositionsrechts.
Auszüge: Da sie bereits am 25.2.14 einen Antrag auf Reha gestellt haben, müssen wir Sie zur Stellung eines solchen Antrags nicht mehr auffordern. Trotzdem werden wir Ihren Antrag so werten als hätten wir diese Bitte gestellt.
Dann folgen Informationen über das Krankengeld und die Ansprüche. Am Ende steht, das die künftige Abgabe bestimmter Erklärungen gegenüber dem Rentenversicherungsträger die Zustimmung der Kasse benötigen.
Dazu gehört u.a. "Jegliche Erklärung über die Art der Rente oder den Rentenbeginn"
Gebe ich derlei Erklärungen ohne deren Zustimmung ab enden der Anspruch auf Krankengeld und Pflegegeld und die Mitgliedschaft meines Mannes. Eine Katastrophe für mich, denn er ist natürlich in Vollbetreuung.
Meine Frage: Den Rentenantrag habe ich gestellt, somit weiss die Rentenkasse also schon von den Vorgängen und der Krankheit meines Mannes. Welche Auswirkungen hat dies in Bezug auf meine Verpflichtung keine Erklärung über die Art der Rente und den Rentenbeginn zu machen.
Krankenkasse und Rentenkasse sind zusammen in einem Haus, ich bin sicher die Kasse weiss darüber Bescheid. Muss ich damit jetzt zum Anwalt, weil Sie mir einen Strick daraus drehen und meinen Mann rauswerfen?
ich hoffe, man konnte mir folgen und danke schon einmal herzlich für Antworten und Hilfestellung.
Gruß, Windfee
mein Mann ist schwer erkrankt und hat nur noch einige Wochen zu leben. Die Krankenkasse hat ihn mit 10-Wochen-Frist aufgefordert einen Rehaantrag ODER einen Erwerbsminderungsrentenantrag zu stellen. Ich habe Vollmachten und kümmere mich um seine Belange. Nach dieser Aufforderung bin ich zur Rentenkasse und habe eine Kontenklärung vorgenommen. Durch eine Falschberatung des Rentenberaters fühlte ich mich gezwungen am selben Tag noch den Erwerbsminderungsrentenantrag UND den Rehaantrag zu stellen. Also praktisch doppelt gemoppelt. Im genannten Schreiben stand ausserdem ich dürfte dem Rentenversicherungsträger gegenüber keine Erklärungen abgeben. Genauer beschrieben war dies nicht.
Heute, ca. 10 Tage nach den Anträgen, erhielt ich wieder ein Schreiben der Krankenkasse mit Überschrift : Krankenversicherung/Einschränkung des Dispositionsrechts.
Auszüge: Da sie bereits am 25.2.14 einen Antrag auf Reha gestellt haben, müssen wir Sie zur Stellung eines solchen Antrags nicht mehr auffordern. Trotzdem werden wir Ihren Antrag so werten als hätten wir diese Bitte gestellt.
Dann folgen Informationen über das Krankengeld und die Ansprüche. Am Ende steht, das die künftige Abgabe bestimmter Erklärungen gegenüber dem Rentenversicherungsträger die Zustimmung der Kasse benötigen.
Dazu gehört u.a. "Jegliche Erklärung über die Art der Rente oder den Rentenbeginn"
Gebe ich derlei Erklärungen ohne deren Zustimmung ab enden der Anspruch auf Krankengeld und Pflegegeld und die Mitgliedschaft meines Mannes. Eine Katastrophe für mich, denn er ist natürlich in Vollbetreuung.
Meine Frage: Den Rentenantrag habe ich gestellt, somit weiss die Rentenkasse also schon von den Vorgängen und der Krankheit meines Mannes. Welche Auswirkungen hat dies in Bezug auf meine Verpflichtung keine Erklärung über die Art der Rente und den Rentenbeginn zu machen.
Krankenkasse und Rentenkasse sind zusammen in einem Haus, ich bin sicher die Kasse weiss darüber Bescheid. Muss ich damit jetzt zum Anwalt, weil Sie mir einen Strick daraus drehen und meinen Mann rauswerfen?
ich hoffe, man konnte mir folgen und danke schon einmal herzlich für Antworten und Hilfestellung.
Gruß, Windfee