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Krankenkasse schickt Rechnung nach 2 Jahren

Verfasst: 13.03.2014, 22:13
von Roadstone
Guten Abend !


Meine Gesetzlichekrankenkasse fällt nach 2 jahren auf das ich im Jahr 2012-2013 Arbeitslos wahr und keine beiträge gezahlt habe weil ich keine Leistungen bezogen habe sondern vom ersparten gelebt habe. Da ich damals dachte das alles in ordnung sei weil nie ein schreiben von der Krankenkasse kam als die Zahlung von Krankengeld aufhörten nach dem mein Genesungsprozess nach einem Unfall abgeschlossen wahr. Habe ich mir auch weiter keinen kopf drum gemacht nun vor einem Monat flatterte ein Brief ins haus was denn mit diesem Zeitraum von 2012-2013 sei. Hab diesen ordnungesgemäß ausgefüllt das ich arbeitslos wahr aber keine Leistungen bezogen habe. 3 tage später hatte ich eine Rechnung von über 1000 € in meinem Briefkasten jetzt meine frage ist das so alles rechtens ?

mfg Alexander

Verfasst: 14.03.2014, 09:26
von Czauderna
Hallo,
ja, grundsätzlich ist das rechtens, will damit sagen, dass Beiträge erst 4 Jahre nach Entstehen verjähren. Ob durch deine Erklärung auch rückwirkend ein Versicherungsverhältnis rechtlich korrekt zustande kam bzw. weitergeführt wurde, dass können wir so nicht beurteilen von hier aus.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 15.03.2014, 00:22
von Rossi
Nun ja, so einfach würde ich es der Kasse auch nicht machen und den Beitrag nachlöhnen.

Es kommt immer darauf an.

Nach den bisherigen Schilderungen endete die Mitgliedschaft damals aufgrund des Krankengeldbezuges.

Was ist damals genau passiert.

Hast Du ein Schreiben von der Kasse bekommen, dass nunmehr der Versichertenstatus zu klären ist?! Hast Du vielleicht ein Schreiben von der Kasse bekommen, dass Du die Versichertenkarte zurückgeben sollst?!

Denn in dieser Konstellation hat die Kasse ggf. die nachzuzahlenden Beiträge verwirkt.

Die Verwirkung der nachzuzahlenden Beiträge hat nichts mit der grundsätzlichen Aussage von Czauderna (4 Jahre) zu tun.

Verfasst: 15.03.2014, 10:09
von Roadstone
Naja als ich vor 1 Monat das schreiben bekam zur klärung des versicherten verhätnisses von 2012-2013 konnte ich mit dem schreiben überhauptnix anfangen. Darauf habe ich im Kundencenter angerufen und als ich ihr den fall geschildert hatte hat sie mir gesagt das damals, als meine Krankengeld Zahlung aufhörten und ich zu dem Zeitpunkt arbeitslos war sie meinen ehemaligen Arbeitgeber angeschrieben haben ob ich noch bei ihm arbeite und das war's kein weiteren Brief verkehr mehr zu diesem Themer in all dieser Zeit mit der Krankenkasse.Es gab anderen Briefverkehr so ist das nicht neu Kranken karte das ich Passfoto zuschicken solle bla bla bla. Noch dazu sagte sie mir das auf Grund dieses schreiben an meinen alten Arbeitgeber das System kein schreiben an mich los geschickt hat und das dies ein Fehler ihrer Seite sei. Nu hatte sie mir ja auch die Hoffnung gemacht das dass wirklich deren verschulden wahr und ich das mit denen so klären könnte aber so ist es anscheinend wohl doch nicht ...... .Was mich halt so sehr verwundert ist das ich bei denen Schulden angesammelt habe ohne mal informiert worden zu sein.

Verfasst: 15.03.2014, 23:23
von Rossi
Nun ja, Dein Posting ist etwas verworren. Du schreibst ein wenig durcheinander.

Aber egal.

Guckst du hier:

https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=146851&s0=%C2%A7%205%20Abs.%201%20Nr.%2013%20SGB%20V&s1=Verwirkung&s2=&words=&sensitive=

Wenn Du Lust und Zeit hast, dann musst Du dies Urteil intensiv lesen und mit deinem Sachverhalt vergleichen.

Ansonsten kannst Du auch einfach die 1.000,00 € der Kasse sofort überweisen.