Hallo zusammen,
ich habe eine Frage die KV meines Mannes betreffend. Mein Mann ist seit 4 Jahren privat versichert. Angesichts unserer Familienplanung möchte er gerne (wie so viele) zurück in die GKV. Er war der Meinung dies wäre möglich, wenn er für 5-6 Monate Teilzeit in Elternzeit arbeitet und so sein Jahreseinkommen unter die Jahresentgeltgrenze fällt. Er ist auch der Ansicht, dass ihn sein AG ab Beginn der EZ sozialversicherungspflichtig melden muss, da er für 2014 dann unter die JEG fällt (vorhersehbar bzw. hochrechenbar). Natürlich wird er nach der EZ wieder Vollzeit arbeiten und in 2015 wieder über der Grenze liegen, aber er ist der Ansicht, dass er sich dann trotzdem (aufgrund der Gesetzesänderung aus dem August 2013) weiterhin gesetzlich versichern darf. Sein AG ist der Ansicht, er dürfe ihn nicht sozialversicherungspflichtig melden, da seine Teilzeit ja nur befristet ist. Das ist es während der EZ aber doch immer ?! Ab wann darf ein AG denn seinen AN sozialversicherungspflichtig melden? Ist das in diesem Fall wirklich nicht legitim ?
Ich danke Euch für Eure Antworten!
Sozialversicherungspflicht
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
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Bei Nachfrage bei meiner Krankenkasse wurde mir gesagt das Elternzeit so gesehen wuerde als waere es quasi keine Unterbrechung. Dieser meinung war man dann auch in meinem Thread hier.
siehe viewtopic.php?t=5444&highlight=
ist zwar ein wenig anderer Sachverhalt aber umschreibt es ganz gut.
Ich wuerde empfehlen bei der Krankenkasse anzurufen und da jemanden zu verlangen dessen Fachgebiet das ist.
Viel glueck
Dr.Kuwano
siehe viewtopic.php?t=5444&highlight=
ist zwar ein wenig anderer Sachverhalt aber umschreibt es ganz gut.
Ich wuerde empfehlen bei der Krankenkasse anzurufen und da jemanden zu verlangen dessen Fachgebiet das ist.
Viel glueck
Dr.Kuwano
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