Kündigungsbestätigung §175 (4) von KK falsch ausgestellt
Verfasst: 23.03.2014, 18:02
Hallo,
ich habe ein Problem mit einer Kündigungsbestätigung, welche die KK angeblich bereits herausgeschickt hatte, die aber nicht ankam, so daß ich persönlich hingegangen bin um sie abzuholen.
Dabei kam es zu folgendem Problem.
Ich habe am 03.02.2014 gekündigt (Bestätigungsstempel der KK auf der Kopie vorhanden).
In der Kündigungsbestätigung steht jetzt:
"Sie haben Ihre Mitgliedschaft ZUM 03.02.2014 gekündigt. Ihre Kündigung wird nur wirksam, wenn Sie uns bis zum 31.03.2014 nachweisen, dass Sie unmittelbar danach Mitglied einer anderen Krankenkasse werden ..."
Zuerst stand in der Bestätigung, ich müsste die neue KK bis zum 03.02.2014 nachweisen (war bereits etwas her). Auf den Fehler wies ich die Mitarbeiterin hin. Sie hat dann das Datum auf 31.03.2014 geändert. Die weiteren Fehler (Ende der Mitgliedschaft richtigerweise 30.04.2014 und das alles nicht zusammenpasst) habe ich erst entdeckt, als ich den Aufnahmeantrag ausfüllen wollte.
Meine Frage ist, da ich mich mit meiner KK übel streite und sie so schnell wie möglich verlasse möchte, ob diese Bestätigung gilt und mich die neue KK zum 03.02.14 aufnehmen kann?
Lieben Dank fürs Durchlesen.
ich habe ein Problem mit einer Kündigungsbestätigung, welche die KK angeblich bereits herausgeschickt hatte, die aber nicht ankam, so daß ich persönlich hingegangen bin um sie abzuholen.
Dabei kam es zu folgendem Problem.
Ich habe am 03.02.2014 gekündigt (Bestätigungsstempel der KK auf der Kopie vorhanden).
In der Kündigungsbestätigung steht jetzt:
"Sie haben Ihre Mitgliedschaft ZUM 03.02.2014 gekündigt. Ihre Kündigung wird nur wirksam, wenn Sie uns bis zum 31.03.2014 nachweisen, dass Sie unmittelbar danach Mitglied einer anderen Krankenkasse werden ..."
Zuerst stand in der Bestätigung, ich müsste die neue KK bis zum 03.02.2014 nachweisen (war bereits etwas her). Auf den Fehler wies ich die Mitarbeiterin hin. Sie hat dann das Datum auf 31.03.2014 geändert. Die weiteren Fehler (Ende der Mitgliedschaft richtigerweise 30.04.2014 und das alles nicht zusammenpasst) habe ich erst entdeckt, als ich den Aufnahmeantrag ausfüllen wollte.
Meine Frage ist, da ich mich mit meiner KK übel streite und sie so schnell wie möglich verlasse möchte, ob diese Bestätigung gilt und mich die neue KK zum 03.02.14 aufnehmen kann?
Lieben Dank fürs Durchlesen.