Erlass von Beitragsschulden für Pflichtversicherte
Verfasst: 24.03.2014, 10:00
Hallo,
ich habe noch ein Problem.
Ich habe den Antrag auf Erlass von Beitragsschulden gestellt. Entschieden worden ist noch nicht.
Jetzt habe ich erfahren (im Forum), dass es Voraussetzung für den Erlass ist, dass man keine Leistungen der Krankenkasse im fraglichen Zeitraum in Anspruch genommen hat. Ich war so weit ich es rekontruieren kann, einmal beim Zahnarzt. Kann ich die Zahnarztrechnung bezahlen und den Erlass in Anspruch nehmen?
Danke fürs Durchlesen.
ich habe noch ein Problem.
Ich habe den Antrag auf Erlass von Beitragsschulden gestellt. Entschieden worden ist noch nicht.
Jetzt habe ich erfahren (im Forum), dass es Voraussetzung für den Erlass ist, dass man keine Leistungen der Krankenkasse im fraglichen Zeitraum in Anspruch genommen hat. Ich war so weit ich es rekontruieren kann, einmal beim Zahnarzt. Kann ich die Zahnarztrechnung bezahlen und den Erlass in Anspruch nehmen?
Danke fürs Durchlesen.