Hallo,
meine Eltern sind beide Rentner und bei der AOK gesetzlich versichert. Beide haben die türkische Staatsbürgerschaft. Sie möchten mal länger als 6 Monate im Ausland Urlaub machen. Wie schaut es mit dem Versicherungsschutz aus, wenn die wieder zurück sind? Kann uns jemand was dazu sagen?
Versicherungsschutz nach längerem Aufenthalt im Ausland
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Hallo,
sie sollten sich von der AOK beraten lassen - es ist durchaus möglich sich im türkischen Gesundheitssystem eintragen zu lassen und trotzdem in Deutschland weiter versichert bleiben - die Kosten werden dann mit der deutschen Kasse abgerechnet. Alternativ gibt es auch Auslandskrankenversicherungen die z.B. ein ganzes Jahr absichern.
Also, hin zur AOK und sich beraten lassen.
Gruss
Czauderna
sie sollten sich von der AOK beraten lassen - es ist durchaus möglich sich im türkischen Gesundheitssystem eintragen zu lassen und trotzdem in Deutschland weiter versichert bleiben - die Kosten werden dann mit der deutschen Kasse abgerechnet. Alternativ gibt es auch Auslandskrankenversicherungen die z.B. ein ganzes Jahr absichern.
Also, hin zur AOK und sich beraten lassen.
Gruss
Czauderna
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sisqonrw hat geschrieben:ja genau in der Türkei? Wie trägt man sich in das Gesundheitssystem ein?
Das erfährst du bei der AOK. - die stellen für die "türkische Krankernkasse" eine entsprechende Bescheinigung aus und geben auch Kontaktadressen raus
Die Krankenkassen müssen einen Auslandskrankenschein für ein Jahr oder mehr ausstellen, wenn man es möchte?
Nein, müssen sie nicht - ich habe von Auslandskrankenversicherungen geschrieben, die länger als die üblichen sechs Wochen gelten - die werden allerdings nicht von der AOK oder einer anderen GKV-Kasse angeboten sondern von Privatversicherungen. Die Berechtigungsausweise, die von der deutschen GKV-Kasse (AOK) ausgestellt werden gelten grundsätzlich nur für einen vorübergehenden Aufenthalt in der Türkei.
Gruss
Czauderna
sisqonrw hat geschrieben:hat man aber einen Versicherungsschutz bei den gesetzlichen Krankenversicherungen, wenn man nach 6 Monaten oder später wieder einreißt?
Hallo,
du meinst, wenn die Mitgliedschaft in der deutschen Krankenkasse beendet wurde durch Kündigung (Verzug ins Ausland) ?.
Ja, wenn man seinen 1. Wohnsitz wieder nach Deutschland verlegt und keinen entsprechenden Krankenversicherungsschutz nachweisen kann, muss man wieder bei der letzten GKV-Kasse sich versichern und darf von der nicht abgewiesen werden.
Gruss
Czauderna
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