Praktikum in Deutschland mit dänischer Krankenversicherung

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NiklasDK
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Praktikum in Deutschland mit dänischer Krankenversicherung

Beitragvon NiklasDK » 08.04.2014, 15:42

Hallo ihr Lieben,
ich habe ein Problem. Ich habe das Gefühl, dass ich in eine Richtlinienlücke geraten bin.

Zu mir: Ich bin 26 Jahre alt deutscher Staatsbürger und mache ein vollwertiges Studium (4 Semester Master) in Dänemark. Ich bin seit 09/13 in Dänemark.

Da man sich ja nicht doppelt versichern darf / soll in der EU habe ich mich bei meiner GKV, der Techniker Krankenkasse, letztes Jahr abgemeldet, da in Dänemark jeder Student über den dänischen Staat versichert ist. Das geschah glaube ich im Oktober und es wurde mir zugesichert wieder ohne Probleme in eine GKV zu kommen.

Nun möchte ich ein sechsmonatiges Pflichtpraktikum in Deutschland absolvieren das mit 1050 brutto vergütet wird und habe mich dazu an die Techniker Krankenkasse gewandt. Die sagten mir, dass es Ihnen nicht möglich ist mich als dänischen Studenten in Deutschland für ein Pflichtpraktikum zu versichern.

Jetzt habe ich mich schon weiter informiert, und das Formular E 106 entdeckt. Meiner Meinung nach gilt das aber nur für Grenzgänger?!
Ich muss dem Arbeitgeber ja auch eine Krankenversicherung mitteilen, wie würdet ihr euch verhalten?
Ich sehe den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr. Ich verstehe nicht warum ich nicht in eine deutsche Versicherung kann, wenn ich über 6 Monate in Deutschland lebe ohne nach DK zurückzukehren. Vielleicht kann jemand mein Problem verstehen, bzw. mir da ein paar Tipps geben wie ich weiter vorgehen sollte.
Zuletzt geändert von NiklasDK am 09.04.2014, 05:22, insgesamt 1-mal geändert.

heinrich
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Beitragvon heinrich » 08.04.2014, 20:43

bist Du während der Praktikumsphase weiterhin EINGESCHRIEBNER Student


falls ja, in welchem Land

NiklasDK
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Beitragvon NiklasDK » 09.04.2014, 05:12

Ja bin ich, in Dänemark. Aber ich verlege gleichzeitig meinen Lebensmittelpunkt nach Deutschland. Mir wurde hier von den dänischen Behörden gesagt ich müsse mich abmelden für den Zeitraum und bei Rückkehr wieder anmelden. Ich bin über 6 Monate in Deutschland. Ich habe einen Wohnsitz in Deutschland.

Ich verstehe ehrlich gesagt nicht so wirklich wo das Problem ist. Ich will freiwillig Beiträge bei einer Krankenkasse zahlen. Ich kenne viele Leute die in Deutschland versichert sind und Im Ausland studieren.

Hier noch ein Zitat von der TK Website:
"Wenn Sie an einer ausländischen Hochschule innerhalb der EU studieren, aber an einer zugelassenen deutschen Hochschule immatrikuliert sind, dann bleiben Sie TK-versichert. Für Familienversicherte ist das beitragsfrei. Sind Sie selbst versichert, zahlen Sie auch während Ihres Auslandsaufenthaltes Ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung wie gewohnt an die TK.

Das Gleiche gilt, wenn Sie zwar an einer Hochschule
im EU-Ausland,
in der Schweiz oder
in den EWR-Staaten (Island, Liechtenstein und Norwegen)
immatrikuliert sind, aber Ihren Wohnsitz in Deutschland behalten."

http://www.tk.de/tk/bei-der-tk-versiche ... and/345556

Meinen Wohnsitz in Deutschland habe ich nie abgemeldet, da hat auch nie jemand nach gefragt. Ich bin lediglich an einer EU Hochschule eingeschrieben.

NiklasDK
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Beitragvon NiklasDK » 09.04.2014, 07:32

Ich versuche es nochmals anders.

Ich wohne dann in Deutschland und bin dort auch gemeldet.

Eingeschrieben bin ich in Dänemark, habe dort keine Studentenbude mehr und bin abgemeldet.

Auch nach dem Praktikum wird der Lebensmittelpunkt in Deutschland bleiben, eine Rückkehr nach Dänemark ist nicht geplant. Die Masterarbeit die noch folgt wird von Deutschland aus geschrieben.
Ich will sagen, der Lebensmittelpunkt bleibt dann in Deutschland. Ich will nach Ende des Studiums nicht in Dänemark leben.

Nach dem RS 2010/240 vom 11.05.2010 der GKV und DVKA müsste dann ja eine KVdS in Deutschland möglich sein.


Hierin heisst es ja:
Zunächst ist festzuhalten, dass unter Berücksichtigung von Artikel 11 VO (EG) 987/09 bei Aufenthalt in einem anderen EU-Staat zum Zwecke des Studiums in der Regel nicht von einem Wohnort in dem betreffenden Staat auszugehen sein dürfte. Unter dieser Prämisse ist Artikel 11 Absatz 3 Buchstabe e) VO (EG) 883/04 zu beachten. Hieraus ergibt sich, dass Studenten – „unbeschadet anders lautender Bestimmungen dieser Verordnung, nach denen ihnen Leistungen auf- grund der Rechtsvorschriften eines oder mehrerer Mitgliedstaaten zustehen - den Rechtsvorschriften des Wohnmitgliedstaats“ unterliegen.
Damit kommt künftig eine Pflichtversicherung in der KVdS auch in Betracht, wenn ein in Deutschland wohnender Student zum Studium bei einer ausländischen staatlichen bzw. staatlich anerkannten Hochschule eingeschrieben ist. Das Studium im Ausland ist in diesem Fall bei Anwendung des § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V einem Studium in Deutschland gleichzustellen.


Eure Meinung dazu?

heinrich
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Beitragvon heinrich » 14.04.2014, 18:35

es sehe es so wie Du.

Wohnhaft in Deutschland, aber noch eingeschrieben in Dänemark
= deutsche studentische Mitgliedschaft zu 77 oder 78 EUR
(wenn noch nicht das 30. Lebensjahr überschritten oder über dem 14. Fachsemester).

Das was Du da ausgegraben hast; das RS 240 aus 2010.
Mensch , alle Achtung. Das kennt ja bei unserer KK kaum eine Socke.

Wo hast Du dies denn her ????????????????

NiklasDK
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Beitragvon NiklasDK » 15.04.2014, 00:58

Ich habe halt einen Tag zu dem Thema recherchiert. Es hat übrigens mittlerweile auch alles geklappt. Mit diesen Klick Klick Oberflächen die die Berater am Telefon benutzen ist man wohl immer zum falschen Ergebnis gekommen.

Selbst die DVKA kannte das Rundschreiben nicht, beziehungsweise hat mich nicht darauf hingewiesen. Das fand ich im Endeffekt ein bisschen schwach. Naja, Schwamm drüber. Das Problem ist ja gelöst.


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