Was beachten bei Wegzug ins Ausland?
Verfasst: 16.04.2014, 01:34
Folgende Sachverhalt:
Bin pflichtversichert (SBK) + Kinder in der Familienversicherung. Seit 2008 in der Elternzeit und werde zum Ende der Elternzeit ein Aufhebungsvertrag unterschreiben und ins Ausland (USA) ziehen.
Lt. telef. Auskunft von SBK habe ich nach dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses noch 4 Wochen Nachversicherungszeit.
Frage 1: muß ich dann genau zum Ende dieser 4 Wochen mein Wohnsitz abmelden, um nicht in Konflikt mit der Versicherungspflich zu geraten? Was passiert, wenn z.B. diese 4 Wochen am 22-n endet und ich mich erst zum 1. abmelde, praktisch, 8 Tage nicht versichert bleibe?
Dann wiederum haben sie zu mir gesagt, dass sie von mir "einen Nachweis über die Versicherung im Ausland" haben wollen. Angeblich ist es "neu". Daher -
Frage 2: können sie überhaupt soetwas verlangen und wozu? Ich meine, wenn ich mich abmelde, dann endet für mich die dt.Versicherungspflicht, was interessiert dann meine KK, ob und wie ich im Ausland versichert bin?
Frage 3: was soll ich noch beachten (z.B. muss ich extra eine Kündigung schreiben) um mich erfolgreich abzumelden und doch eine mögliche Rückkehr zur SBK im Falle des Rückkehrs nach Deutschland nicht zu gefährden?
Vielen Dank im voraus,
Maryplaya
Bin pflichtversichert (SBK) + Kinder in der Familienversicherung. Seit 2008 in der Elternzeit und werde zum Ende der Elternzeit ein Aufhebungsvertrag unterschreiben und ins Ausland (USA) ziehen.
Lt. telef. Auskunft von SBK habe ich nach dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses noch 4 Wochen Nachversicherungszeit.
Frage 1: muß ich dann genau zum Ende dieser 4 Wochen mein Wohnsitz abmelden, um nicht in Konflikt mit der Versicherungspflich zu geraten? Was passiert, wenn z.B. diese 4 Wochen am 22-n endet und ich mich erst zum 1. abmelde, praktisch, 8 Tage nicht versichert bleibe?
Dann wiederum haben sie zu mir gesagt, dass sie von mir "einen Nachweis über die Versicherung im Ausland" haben wollen. Angeblich ist es "neu". Daher -
Frage 2: können sie überhaupt soetwas verlangen und wozu? Ich meine, wenn ich mich abmelde, dann endet für mich die dt.Versicherungspflicht, was interessiert dann meine KK, ob und wie ich im Ausland versichert bin?
Frage 3: was soll ich noch beachten (z.B. muss ich extra eine Kündigung schreiben) um mich erfolgreich abzumelden und doch eine mögliche Rückkehr zur SBK im Falle des Rückkehrs nach Deutschland nicht zu gefährden?
Vielen Dank im voraus,
Maryplaya