Antrag einkommenabhängige Beitragsbemessung

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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stefan10
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Antrag einkommenabhängige Beitragsbemessung

Beitragvon stefan10 » 27.07.2007, 16:24

Ich habe ein Problem.

Ich habe ein Zweitstudium aufgenommen und musste nun bei meiner GKV einen Antrag stellen. Dieser wurde zunächst abgelehnt weil man wissen wollte wovon ich meinen Lebensunterhlat bestreite.

Zur zeit leben wir alleine vom (recht ordentlichen) Gehalt meiner Freundin. Meine GKV sagte, dass das Gehalt meiner freundin bei der Bemessung berücksichtigt würde. Wir sind nicht verheiratet und sie ist auch in einer anderen Kasse und zahlt entsprechend für ihre eigene Versicherung.

Ist das gehlat meiner Freundin hier relevant?

Grüße und Danke

Frank
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Registriert: 05.12.2004, 18:05

Beitragvon Frank » 08.08.2007, 20:25

Warst du vorher gesetzlich versichert? und wie alt bist du?

das gehalt deiner freundin geht der krankenkasse gar nichts an.

es gibt tausende von studenten, die jobben und ähnliches.

weisslila
Beiträge: 1
Registriert: 10.10.2007, 22:19

Beitragvon weisslila » 10.10.2007, 22:52

Hallo,

ich möchte dieses Thema einfach mal aufgreifen, da mein Problem sehr ähnlich ist.

Ich bin 27 Jahre alt und seit Anfang 2006 als Selbständige in der gesetzlichen KV freiwillig versichert.

Bis April 2007 hatte ich als Bezieher des Existenzgründungszuschusses einen ermäßigten Beitragssatz.

Dieser wurde nun rückwirkend ab April um fast 100,- Euro erhöht.

Da es mir unmöglich ist, das zu bezahlen muss ich nun einen Antrag zur Beitragsentlastung stellen. Der gilt allerdings nicht rückwirkend sondern erst ab dem Folgemonat der Antragstellung.

Frage 1: Muss das Einkommen des Partners wirklich angegeben werden oder nicht und wo kann ich das nachlesen?

Frage 2: Das niedrige Einkommen bestand auch schon von April bis jetzt. Der Einkommenssteuerbescheid (zur Neuberechnung) wurde der Kasse bereits vor Monaten von mir vorgelegt. Über die Möglichkeit den Antrag zu stellen wurde ich erst jetzt informiert.
Muss ich die rückwirkend erhöhten Beiträge wirklich zahlen/ ausgleichen? Immerhin wurde die Kasse bereits vor Monaten über meine Einkommensverhältnisse informiert. Reagiert wurde jedoch erst jetzt.

Ich würde mich freuen wenn mir jemand weiterhelfen könnte. Vielen Dank.


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