Beitragsbemessung
Verfasst: 09.07.2014, 10:52
Hallo, ich träume mal wieder vom frühen Ausscheiden aus meinem jetzigen Job. Darum wäre ich dankbar für die Beantwortung einiger Fragen zur Beitragsbemessung:
- GKV-versichert, sagen wir 57 Jahre dann,
- hohe Betriebsrente aus langjähriger Angestelltentätigkeit (beispielweise 2000 Euro mtl.).
- natürlich noch keine gesetzliche Rente (frühestens mit 63, wenn ich das richtig sehe)
- evtl. noch eine kleinere Beschäftigung (beispielsweise 1000 Euro mtl.).
- 400 Euro Mieteinahmen
Wie wird das Einkommen verbeitragt?
1. Wenn es sich um eine sozialversicherungspfl. Beschäftigung handelt (1000 Euro mtl.) zahle ich doch nur den AN Anteil für dieses Einkommen, also rd. 75 Euro. Für die Betriebsrente zahle ich dann den vollen Satz, also rd. 300 Euro. Die Mieteinnahmen dürften unberücksichtigt bleiben, richtig?
2. Wenn die kleine Beschäftigung zu einer großen wird und ich damit über die BBG komme, dann spielen die anderen Einkommen keine Rolle mehr, richtig?
3. wenn ich dann mit 63 Jahren gesetzliche Rente bekomme (sagen wir 2000 Euro mtl.), dann läge ich (nach jetzigem Stand der BBG) schon mit gesetzlicher Rente und Betriebsrente über der BBG. Wenn dann noch andere Einkünfte hinzukommen, wie ist dann die Reihenfolge der Verbeitragung? Gesetzliche Rente, Betriebsrente, Arbeitseinkommen, Mieteinahmen... Da ich bei gesetzlicher Rente und Arbeitseinkommen ja nur rund die Hälfte der Beiträge selber zahlen muss, wäre es für mich natürlich am besten, wenn die gesetzliche Rente und das Einkommen aus Arbeit voll angerchnet wird und die anderen Einnahmen dann teilweise über der BBG liegen und nicht mehr zum Tragen kommen.
Danke für's Lesen und Gruß
Wolf
- GKV-versichert, sagen wir 57 Jahre dann,
- hohe Betriebsrente aus langjähriger Angestelltentätigkeit (beispielweise 2000 Euro mtl.).
- natürlich noch keine gesetzliche Rente (frühestens mit 63, wenn ich das richtig sehe)
- evtl. noch eine kleinere Beschäftigung (beispielsweise 1000 Euro mtl.).
- 400 Euro Mieteinahmen
Wie wird das Einkommen verbeitragt?
1. Wenn es sich um eine sozialversicherungspfl. Beschäftigung handelt (1000 Euro mtl.) zahle ich doch nur den AN Anteil für dieses Einkommen, also rd. 75 Euro. Für die Betriebsrente zahle ich dann den vollen Satz, also rd. 300 Euro. Die Mieteinnahmen dürften unberücksichtigt bleiben, richtig?
2. Wenn die kleine Beschäftigung zu einer großen wird und ich damit über die BBG komme, dann spielen die anderen Einkommen keine Rolle mehr, richtig?
3. wenn ich dann mit 63 Jahren gesetzliche Rente bekomme (sagen wir 2000 Euro mtl.), dann läge ich (nach jetzigem Stand der BBG) schon mit gesetzlicher Rente und Betriebsrente über der BBG. Wenn dann noch andere Einkünfte hinzukommen, wie ist dann die Reihenfolge der Verbeitragung? Gesetzliche Rente, Betriebsrente, Arbeitseinkommen, Mieteinahmen... Da ich bei gesetzlicher Rente und Arbeitseinkommen ja nur rund die Hälfte der Beiträge selber zahlen muss, wäre es für mich natürlich am besten, wenn die gesetzliche Rente und das Einkommen aus Arbeit voll angerchnet wird und die anderen Einnahmen dann teilweise über der BBG liegen und nicht mehr zum Tragen kommen.
Danke für's Lesen und Gruß
Wolf