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Sonderkündigungsrecht?

Verfasst: 16.03.2006, 20:11
von Samuel
Moin,

ich werde zum 01.06 als Referendar an einer Schule anfangen. Nun habe ich gelesen, dass man bezüglich der Krankenversicherung Beihilfe bekommt und zusätzlich sich privat versichern muss.

Jetzt habe ich erst vor einem halben Jahr meine gesetzliche Krankenkasse gewechselt. Nach einem Wecsel muss man doch erst 18 Monate warten, bis man wieder in eine andere Versicherung wechseln kann, oder? Oder habe ich ein Sonderkündigungsrecht?

Verfasst: 16.03.2006, 20:19
von Frank
Die 18-Monatsregelung gilt nur für den Wechsel von einer gesetzlichen Krankenkasse in eine andere Krankenkasse.
Mit der Einstellung zum Referendar hast du einen "Statuswechsel". Du kannst dich also problemlos privat / Beihilfe versichern.