Rückkehr in GKV über Elternzeit/Teilzeitbeschäftigung?
Verfasst: 02.08.2007, 21:45
Hallo,
folgende Situation:
Meine Frau erzieht im Moment unser 4. Kind (1,5 Jahre) in Elternzeit, war vor der ersten Geburt 10 Jahre berufstätig und pflichtversichert und seitdem immer in Elternzeit. Ich bin seit ca. 12 Jahren privatversichert, habe leider umsonst auf die Gesundheitsreform gehofft, dass zumindest die Kinderversicherungen über die Steuern finanziert werden
.
Deshalb erwäge ich eine Rückkehr in die GKV, was evtl. so funktionieren könnte: Ich übernehme das letzte Jahr unserer Elternzeit und arbeite deshalb maximal soviel, dass ich die BBM nicht überschreite.
Folgende Fragen dazu:
a) Müssen die Arbeitgeber einem Wechsel der Elternzeit zustimmen, da im Moment meine Frau die vollen 3 Jahre angegeben hat?
b) Falls ja, würde ich mit der obigen Konstellation wieder versicherungspflichtig?
c) Gilt die BBM für den Einzelverdiener oder für uns als Ehepaar (meine Frau könnte ja dann den Rest sozusagen "hinzuverdienen", bei gemeinsamer Veranlagung kommt das aufs Gleiche raus)?
Danke für alle fundierten Antworten
folgende Situation:
Meine Frau erzieht im Moment unser 4. Kind (1,5 Jahre) in Elternzeit, war vor der ersten Geburt 10 Jahre berufstätig und pflichtversichert und seitdem immer in Elternzeit. Ich bin seit ca. 12 Jahren privatversichert, habe leider umsonst auf die Gesundheitsreform gehofft, dass zumindest die Kinderversicherungen über die Steuern finanziert werden

Deshalb erwäge ich eine Rückkehr in die GKV, was evtl. so funktionieren könnte: Ich übernehme das letzte Jahr unserer Elternzeit und arbeite deshalb maximal soviel, dass ich die BBM nicht überschreite.
Folgende Fragen dazu:
a) Müssen die Arbeitgeber einem Wechsel der Elternzeit zustimmen, da im Moment meine Frau die vollen 3 Jahre angegeben hat?
b) Falls ja, würde ich mit der obigen Konstellation wieder versicherungspflichtig?
c) Gilt die BBM für den Einzelverdiener oder für uns als Ehepaar (meine Frau könnte ja dann den Rest sozusagen "hinzuverdienen", bei gemeinsamer Veranlagung kommt das aufs Gleiche raus)?
Danke für alle fundierten Antworten