Rente berufsständischer Versorgungswerke und Krankengeld

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Reiftramoz
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Rente berufsständischer Versorgungswerke und Krankengeld

Beitragvon Reiftramoz » 11.08.2014, 15:59

Nach § 44 Abs. 2 Nr. 4 SGB V ist das Krankengeld für Bezieher von Renten berufsständischer Versorgungswerke ausgeschlossen bzw. zu kürzen, je nachdem, ob die Rente ihrer Art nach einer Rente wegen voller Erwerbsminderung usw. oder einer wegen teilweiser Erwerbsminderung/Berufsunfähigkeit usw. der gesetzlichen Rentenversicherung entspricht.

Gibt es Erfahrungen dazu, wie Ruhegelder bei Berufsunfähigkeit von Ärzteversorgungen in dieser Hinsicht von den Krankenkassen eingeordnet werden?

Vom Namen und von den Anspruchsvoraussetzungen her entsprechen diese eher einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung/Berufsunfähigkeit. Man darf zwar ärztlich keinen Cent, aus nichtärztlicher Tätigkeit aber beliebig viel hinzuverdienen. Von der Höhe her entsprechen sie andererseits eher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung.

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