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mehr als 1 Monat unversichert => Beitragsnachzahlung

Verfasst: 03.08.2007, 01:26
von nachzahler
Hallo,

nachdem ich vor 2 Wochen von einer Nachzahlung der Beiträge für die Pflege- und Krankenversicherung 'kalt erwischt' wurde und mich immer noch deswegen aufregen könnt' muss ich's hier mal los werden:

Mir wurde nach 6 Wochen Arbeit zum 25. 5. gekündigt. Lohn für den Monat (Mai) kam erst im Juni, weswegen das ALG II erst ab Juli gezahlt wird ("Zuflussprinzip"). Nun war ich damit aber 1 Woche + 1 Monat nicht krankenversichert und musste im Juli für den gesamten Zeitraum die Beiträge für KV und PV nachzahlen. Bis max. 1 Monat hätte ich nichts nachzahlen müssen! :evil:
Jetzt hab ich also letzte Woche, nachdem ein Anruf bei der ARGE auch nichts ergab, gut 160 Euro an die DAK überwiesen, von nur 319 Euro monatlich (Hartz IV, weil ich davor auch arbeitslos war). :cry:

Ist das jetzt jedesmal so, wenn ich wieder arbeitslos werde und ALG beantragen muss? Geht das allen so? Kann man was dagegen tun?

Verfasst: 03.08.2007, 08:28
von Rossi
Lege doch einfach mal die Beitragsrechnung der DAK bei Deiner ARGE vor.

Es handelt sich schliesslich um eine Pflichtversicherung, Du musst den Beitrag zur Sozialversicherung zahlen.

Wenn Du dann noch anderes eigenes Einkommen hast, dann bitte doch ganz einfach um eine sog. Einkommensbereinigung. Die Grundlage hierfür findet man in § 11 SGB II.

(2) Vom Einkommen sind abzusetzen

1. auf das Einkommen entrichtete Steuern,

2. Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung einschließlich der Beiträge zur Arbeitsförderung,


Tja, die werden vermutlich erst einmal nachdenklich.

Wenn Du also im Juli eigenes Einkommen gehabt hast und die Beitragsrechnung im Juli datierte, dann würde ich den Antrag stellen.

Verfasst: 03.08.2007, 11:23
von nachzahler
Hallo und danke für deine Antwort.

Meinst du die Beitragsrechnung der Nachzahlung, die ich im Juli bekam?

Und von welchem anderen Einkommen sprichst du? Ich hatte ja kein Einkommen im Juni, außer dem Mai-Monatsgehalt. Danach nur ALG II ab Juli.

Was ich gezahlt habe war ja schon das monatliche Minimum von ca. 133 Euro, unabhängig vom Einkommen (ich hatte ja keines in dem Zeitraum).
Glaube also nicht dass sich das noch reduzieren lässt, und bei der ARGE hab ich ja bereits angerufen.

Verfasst: 03.08.2007, 12:42
von Rossi
Jooh, ich meine die Beitragsrechnung im Juli 2007.

Es kommt jetzt drauf an, ob Du noch anderes Einkommen im Juli 2007 hast. Bspw. Mini-Job, Unterhalt, eigenes Kindergeld (nicht der Kinder) etc.

Verfasst: 03.08.2007, 20:09
von nachzahler
Kein Einkommen im Juni, außer dem Mai-Monatsgehalt. Ab Juli nur Hartz IV, keine Kinder oder anderes.

Verfasst: 04.08.2007, 17:22
von Rossi
Tja, sieht leider nicht gut aus!!!!

Wenn die Lücke unterhalb von einem Monat liegen würde, dann hättest Du Glück gehabt. Da gilt nämlich der nachgehende kostenlose Versicherungsschutz.

Sorry, leider Pech gehabt.

Verfasst: 08.08.2007, 02:37
von nachzahler
Dachte ich mir doch. Danke trotzdem

michi