Übergang Job -> Studium mit Lücke

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

bene100
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 7
Registriert: 20.04.2014, 14:58

Übergang Job -> Studium mit Lücke

Beitragvon bene100 » 25.08.2014, 17:59

Hallo,

derzeit übe ich eine Vollzeitbeschäftigung aus, die mit dem 31.08. endet. Am 01.10. geht mein Masterstudium los. (Leider bin ich auch erst ab dem 01.10. immatrikuliert)

Hier gibt es ja nun einen Monat eine Lücke.

Per Google habe ich schon von einer 4-wöchigen Nachversicherungsfrist gelesen. Trifft diese auch in meinem Fall zu (auch wenn 1 Monat länger als 4 Wochen ist)?

Ist das ganze kostenlos?

Danke für die Hilfe!

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4626
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Beitragvon Czauderna » 25.08.2014, 19:29

Hallo,
wie alt bist du ?
Gruss
Czauderna

ratte1
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 470
Registriert: 03.03.2009, 20:42

Re: Übergang Job -> Studium mit Lücke

Beitragvon ratte1 » 25.08.2014, 19:30

bene100 hat geschrieben:Hallo,

derzeit übe ich eine Vollzeitbeschäftigung aus, die mit dem 31.08. endet. Am 01.10. geht mein Masterstudium los. (Leider bin ich auch erst ab dem 01.10. immatrikuliert)

Hier gibt es ja nun einen Monat eine Lücke.

Per Google habe ich schon von einer 4-wöchigen Nachversicherungsfrist gelesen. Trifft diese auch in meinem Fall zu (auch wenn 1 Monat länger als 4 Wochen ist)?

Ist das ganze kostenlos?

Danke für die Hilfe!
Die Mär von einer 4-wöchigen Nachversicherungsfrist lässt sich wohl auch in diesem Jahrhundert nicht ausrotten. Das was du meinst ist keine Versicherung sondern ein nachgehender Leistungsanspruch. Und dieser besteht nicht für 4 Wochen sondern für einen Monat. Diese Reglung findest du seit bereits über 20 Jahren im § 19 Abs. 2 SGB V. Also: Glück für dich, du must für die Zeit vom 01.09. - 30.09.14 keine Beiträge zu zahlen.

MfG
ratte1

heinrich
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1364
Registriert: 17.10.2009, 09:02

Beitragvon heinrich » 25.08.2014, 22:23

bist Du im SS auch eingeschriebener Student gewesen.

Falls ja, Uni oder Fachhochschule ?

bitte auch Alter noch angeben

Familienstand auch

bene100
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 7
Registriert: 20.04.2014, 14:58

Beitragvon bene100 » 26.08.2014, 08:14

Hallo,

Danke erstmal für eure schnellen Antworten.

Ich bin 24 Jahre alt, ledig, und bin derzeit nicht immatrikuliert. Im WS werde ich an einer FH sein.

Bedeutet eigentlich nachgehender Leistungsanspruch dass ich alle Leistungen ganz normal in Anspruch nehmen kann oder ist das mit Einschränkungen verbunden?

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4626
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Beitragvon Czauderna » 26.08.2014, 08:44

Hallo,
ja, sehe ich auch so - kein Beitrag, da zwischen zwei krankenversicherungspflichtigen Versicherungsverhältnissen nur ein Monat liegt. In dieser Zeit besteht der volle Leistungsanspruch.
Gruss
Czauderna


Zurück zu „Allgemeines GKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 21 Gäste