Hallo,
derzeit übe ich eine Vollzeitbeschäftigung aus, die mit dem 31.08. endet. Am 01.10. geht mein Masterstudium los. (Leider bin ich auch erst ab dem 01.10. immatrikuliert)
Hier gibt es ja nun einen Monat eine Lücke.
Per Google habe ich schon von einer 4-wöchigen Nachversicherungsfrist gelesen. Trifft diese auch in meinem Fall zu (auch wenn 1 Monat länger als 4 Wochen ist)?
Ist das ganze kostenlos?
Danke für die Hilfe!
Übergang Job -> Studium mit Lücke
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Übergang Job -> Studium mit Lücke
Die Mär von einer 4-wöchigen Nachversicherungsfrist lässt sich wohl auch in diesem Jahrhundert nicht ausrotten. Das was du meinst ist keine Versicherung sondern ein nachgehender Leistungsanspruch. Und dieser besteht nicht für 4 Wochen sondern für einen Monat. Diese Reglung findest du seit bereits über 20 Jahren im § 19 Abs. 2 SGB V. Also: Glück für dich, du must für die Zeit vom 01.09. - 30.09.14 keine Beiträge zu zahlen.bene100 hat geschrieben:Hallo,
derzeit übe ich eine Vollzeitbeschäftigung aus, die mit dem 31.08. endet. Am 01.10. geht mein Masterstudium los. (Leider bin ich auch erst ab dem 01.10. immatrikuliert)
Hier gibt es ja nun einen Monat eine Lücke.
Per Google habe ich schon von einer 4-wöchigen Nachversicherungsfrist gelesen. Trifft diese auch in meinem Fall zu (auch wenn 1 Monat länger als 4 Wochen ist)?
Ist das ganze kostenlos?
Danke für die Hilfe!
MfG
ratte1
Hallo,
Danke erstmal für eure schnellen Antworten.
Ich bin 24 Jahre alt, ledig, und bin derzeit nicht immatrikuliert. Im WS werde ich an einer FH sein.
Bedeutet eigentlich nachgehender Leistungsanspruch dass ich alle Leistungen ganz normal in Anspruch nehmen kann oder ist das mit Einschränkungen verbunden?
Danke erstmal für eure schnellen Antworten.
Ich bin 24 Jahre alt, ledig, und bin derzeit nicht immatrikuliert. Im WS werde ich an einer FH sein.
Bedeutet eigentlich nachgehender Leistungsanspruch dass ich alle Leistungen ganz normal in Anspruch nehmen kann oder ist das mit Einschränkungen verbunden?
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