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Wie Zuordnung der Einnahmen in Familienversicherung?

Verfasst: 04.09.2014, 13:19
von pstein
Angenommen Ehepartner A und B haben mehrere kleine Wohnungen und erzielen aus diesen monatlich Netto-Mieteinnahmen von rund 1200 Euro.

Ehepartner B ist bei A krankenmitversichert in der Familienversicherung.
B hat ausser (einem Teil der Mieteinnahmen) kein Einkommen.

Bekanntlich ist ja eine Bedingung dafür dass B bei A familienmitversichert sein kann dass B maximal monatliche Einnahmen von 395 Euro hat.

Wie aber lassen sich die Mieteinnahmen auf A und B zuordnen wenn beide A+B doch gemeinsam bei Finanzamt veranlagt werden?

Gegenüber der Krankenversicherung kann doch argumentiert werden alle Mieteinnahmen gehen an A und B erzeilt überhaupt keine Mieteinnahmen.

Prüft die Krankenversicherung wirklich im Grundbuch wer jetzt an welcher Wohnung welchen Eigentumsanteil besitzt?

Wie ist da die Regelung?

Peter

Verfasst: 06.09.2014, 15:20
von heinrich
das Finanazamt prüft.

und so wie es dann im Einkommensteuerbescheid steht, wird es dann bei der KK berücksichtigt.