Anspruch auf GKV?

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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stardust
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Anspruch auf GKV?

Beitragvon stardust » 05.08.2007, 12:31

Hallo liebes Forum,

bin froh, euch gefunden zu haben :)
Es geht um meine Mutter.

Meine Mutter hat seit einigen Jahren keine KV mehr. Sie war damals Angestellte und für 6 Wochen krankgeschrieben. Nach diesen 6 Wochen ist sie aus der Versicherung rausgeflogen, da sie weder Anspruch auf Arbeitslosengeld noch auf Hartz IV hatte, da ihr Lebensgefährte zu viel verdient.
Sie ist jetzt Angestellte auf 400-Euro-Basis, und ihr Chef hat sie nicht krankenversichert. Sie selbst kann sich mit den 400 Euro keine private Versicherung leisten und auch eine gesetzliche ist für sie eigentlich zu teuer. Ich selbst verdiene zwar nicht einmal 300 Euro im Monat, würde sie aber gerne bei einer Krankenversicherung unterbringen, sprich, Unterlagen anfordern und sie dann unterschreiben lassen. Meine Frage ist jetzt jedoch, ob sie denn überhaupt einen Anspruch auf eine Krankenversicherung hat?

Liebe Grüße,
stardust

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Beitragvon fwilke » 05.08.2007, 13:00

Hallo stardust,

ich hoffe Du bist auch noch froh über den Fund, wenn Du meine Antwort gelesen hast!

Deine Mutter war zuletzt gesetzlich krankenversichert, richtig? Damit fällt sie unter die Pflicht zur Versicherung für ehemals GKV-Versicherte Personen. Seit dem 01. April ist sie verpflichtet, sich wieder in der GKV zu versichern. Mindestens für drei Monate sind rückwirkend auch die Beiträge voll nachzuzahlen für den vierten Monat kann ich es nicht genau sagen.

Es muss ein Antrag bei einer (z.B. der letzten ) GKV gestellt werden, und dann wird sie aufgenommen. Kann sie sich den Beitrag nicht leisten, hilft die GKV weiter. Es sind dann entsprechende Anträge bei Bedürftigkeit zu stellen.

Also: Kein Anspruch - sondern Pflicht!!!

Frank Wilke
Zuletzt geändert von fwilke am 05.08.2007, 14:44, insgesamt 1-mal geändert.

stardust
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Beitragvon stardust » 05.08.2007, 13:06

Hallo Frank!

Vielen Dank für die Antwort, hat mir sehr weitergeholfen. Ich habe gerade eben auch erst gelesen, dass es jetzt Pflicht ist, sich wieder versichern zu lassen. Ich werde morgen mal bei ihrer alten Krankenversicherung anrufen. In der Hoffnung, dass sie eine Ahnung davon haben, was sie mir erzählen ;)

Vielen Dank nochmals!

Liebe Grüße,
stardust

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Beitragvon fwilke » 05.08.2007, 14:43

Hallo stardust,

die Chance, dass die alte Krankenversicherung die richtige Auskunft gibt, ist zwar nicht Null, aber wenn man den letzten Proben der Stiftung Warentest glauben darf, auch nicht sonderlich hoch.

Im Zweifelsfall versuchen Sie's doch bitte beim BMG direkt. Sie erreichen die Hotline des Bürgertelefons von Montag bis Donnerstag zwischen 8 und 18 Uhr, am Freitag von 8 bis 12 Uhr unter der Nummer 01805 / 99 66 02 (kostenpflichtig).

Wenn Sie Langweile haben, finden Sie hier das Gesetz im Wortlaut.
http://www.die-gesundheitsreform.de/ges ... ram=sc1824

Aber nicht enttäuscht sein!

Frank Wilke

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Beitragvon stardust » 05.08.2007, 15:49

*lach*
Wieso enttäuscht? Ich bin froh, dass man meine Mutter überhaupt in eine Versicherung reinbekommt. Und was ist im Leben schon umsonst? ;)

Vielen Dank für den Link, Langeweile habe ich immer :lol:

Liebe Grüße,
stardust

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Beitragvon fwilke » 05.08.2007, 17:31

Enttäuscht, weil der Gesetzestext für die meisten interessierten Leser nicht das bietet, was sie erwarten. ;-)

Grüße aus Osnabrück
Frank Wilke

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Beitragvon stardust » 05.08.2007, 20:05

Achso. Naja ich habe von Berufswegen selbst mit Gesetzen zu tun, deshalb kenne ich es gar nicht anders ;)

Jetzt habe ich aber nochmal eine andere Frage: Wenn ich morgen bei der Krankenkasse anrufe, und denen sage, dass ich meine Mutter gerne wieder versichern würde, die mir angenommen (ich bin ja optimistisch) den Antrag/die Anträge zuschicken würde und ich mich aus finanziellen Gründen gegen die Versicherung entscheide, könnte es sein, dass ich bzw. meine Mutter "Ärger" bekommt? Wenn es denn jetzt schon Pflicht ist ...

Liebe Grüße,
stardust

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Beitragvon fwilke » 05.08.2007, 21:28

N'abend.... eh...aus finanziellen Gründen gegen die Versicherung entscheiden.

Was meinst Du damit? Grundsätzlich gegen die Versicherung oder nur gegen die spezielle Krankenkasse?

Zum letzteren: Sucht euch die günstigste.
Zum ersteren: Nun, es ist eine Pflicht zur Versicherung, eine gesetzlich verankerte Pflicht. Welche Straftatbestand eine Weigerung ergeben würde kann ich nicht beantworten, das ist nicht mein Thema. Ohne Ärger wird's sicherlich nicht gehen!

Frank Wilke

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Beitragvon stardust » 05.08.2007, 22:26

fwilke hat geschrieben:N'abend.... eh...aus finanziellen Gründen gegen die Versicherung entscheiden.

Was meinst Du damit? Grundsätzlich gegen die Versicherung oder nur gegen die spezielle Krankenkasse?

Zum letzteren: Sucht euch die günstigste.
Zum ersteren: Nun, es ist eine Pflicht zur Versicherung, eine gesetzlich verankerte Pflicht. Welche Straftatbestand eine Weigerung ergeben würde kann ich nicht beantworten, das ist nicht mein Thema. Ohne Ärger wird's sicherlich nicht gehen!

Frank Wilke


Hallo Frank!

Sorry, da hab ich mich missverständlich ausgedrückt. Ich meinte natürlich, gegen die spezielle Krankenkasse zu entscheiden, falls es finanziell nicht hinhaut. Ich habe es so verstanden, dass man sich wieder bei der alten Krankenkasse anmelden muss, bei der man vorher versichert war.
Sorry für die vielen Fragen. Wie gesagt, ich werde mich morgen mal informieren... bei wem auch immer ;)

Liebe Grüße,
stardust

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Beitragvon Rossi » 05.08.2007, 23:18

In der Tat ist es so, die letzte Krankenkasse ist zuständig. Da gibt es leider überhaupt kein Wahlrecht.

Es bleibt auch leider nicht bei 3 Beiträgen.

Deine Mutter ist seit dem 01.04.2007 wieder pflichtversichert. D. h., es sind schon heute incl. August 5 Monatsbeiträge fällig. Wenn Du noch länger wartest, dann wird der Beitragsrückstand noch höher.

Das Problem ist auch noch, dass die Beiträg ab April 2007 sofort gezahlt werden müssen. Zahlt deine Mutter nicht, dann ruht der Anspruch auf Leistungen gem. § 16 Abs. 3 a SGB VI solange bis der Rückstand ausgeglichen ist. In akuten Notfällen leistet die Krankenkasse noch, mehr nicht!!

Der Beitrag liegt bei ca. 120,00 - 130,00 Euro monatlich!!!

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Beitragvon stardust » 05.08.2007, 23:23

120-130 Euro monatlich?? Bei einem Verdienst von 400 Euro im Monat, der nachweislich für Strom und Haushalt draufgeht? Ich habe auf der Seite der AOK (da müssten wir dann wieder hin) vorhin für geringfügig Beschäftigte einen Beitrag von 13% gesehen, was bei 400 Euro im Monat dann 52 Euro wären. Ist mir schon ziemlich wenig vorgekommen, da habe ich ja als freiwillig versicherte Schülerin mehr bezahlt! Oh Mann :( Meinst du mit sofort gezahlt werden müssen, dass die rückständigen Beiträge für fünf Monate auf einen Schlag bezahlt werden müssen und mit der Bewilligung einer Ratenzahlung nicht zu rechnen ist? Das wird doch eher von der jeweiligen Krankenkasse abhängen, oder? Oder meintest du etwas anderes?

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Beitragvon Rossi » 06.08.2007, 12:46

Für die Beitragsbemessung der Pflichtversicherten im Sinne von § 5 Abs.1 Nr. 13 SGB V gilt § 240 SGB V (Bestimmungen für freiwillig Versicherte) entsprechend.

Hier gibt es eine sog. Mindestgrenze. Danach wird der Beitrag mindestens von einer beitragspflichtigen Einnahme, die derzeit 816,67 Euro beträgt berechnet. D. h. es ist völlig egal ob man 0,00 Euro oder 400,00 Euro Einkommen hat. Es gilt des Mindestsatz von 816,67 Euro.

Der Beitrag ist auf einmal fällig. Räumt die KV Ratenzahlung ein, dass ruht der Versicherungsanspruch solange, bis der Rückstand ausgeglichen ist. Der Wortlaut des Gesetzes ist eindeutig.

Aber Theorie und Praxis gehen natürlich manchmal auseinander!!!

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Beitragvon stardust » 06.08.2007, 13:46

OK, vielen Dank für die Info, das habe jetzt sogar ich verstanden ;)

Liebe Grüße,
stardust


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