Familienversicherung!

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Bernd50
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Beitragvon Bernd50 » 25.09.2014, 12:56

Danke Dipling für die klare Antwort.
Welche Zahlen werden denn nun genau für die Einkommensgrenze heran gezogen. Für die Aufnahme in 2014 hatte ich doch nur die Einkommensteuererklärung von 2013 abgegeben. In 2014 ändert sich daran wenig, der Bescheid kommt aber doch erst Mitte 2015.

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Beitragvon Bernd50 » 25.09.2014, 15:47

Wie geht das ganze denn überhaupt weiter.
1968-1990 GKV
1990-2014 PKV
2014-2017 Familienversicherung, eventuell nach Familienversicherung freiwillige Versicherung in GKV.

Und was passiert dann bei Beginn Rente.
KVdR nicht möglich.
Geht dann überhaupt weiterhin freiwillige Versicherung in der GKV, oder muss man dann doch wieder in PKV.

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Beitragvon Dipling » 25.09.2014, 17:09

Die Einkünfte laut Steuerbescheid sind maßgeblich. Anhand der Steuererklärung kann man die Einkünfte ja schon vorher abschätzen.
Zur Aufnahme in die Familienversicherung dürfen die Einkünfte in 2014 maximal 395 EUR monatlich betragen, im Falle eines Minijobs sind maximal 450 EUR zulässig.

Bei Renteneintritt bzw. generell beim Ausscheiden aus der Familienversicherung ohne anderweitige Absicherung im Krankheitsfall setzt sich die GKV automatisch als freiwillige Versicherung fort.

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Beitragvon Bernd50 » 25.09.2014, 17:19

@Dipling.

vielen Dank.

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Beitragvon Bernd50 » 26.09.2014, 09:15

"Bei Renteneintritt bzw. generell beim Ausscheiden aus der Familienversicherung ohne anderweitige Absicherung im Krankheitsfall setzt sich die GKV automatisch als freiwillige Versicherung fort."

Was bedeutet "ohne anderweitige Absicherung"

Hätte das gegebenfalls Auswirkungen, wenn man noch eine Anwartschaft in der PKV hätte, oder eine
Umwandlung der Voll- in eine Zusatzversicherung bei der PKV gemacht hätte.

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Beitragvon Dipling » 26.09.2014, 09:34

Nein. Weder Anwartschaft noch Zusatzversicherung gelten als anderweitige Absicherung im Krankheitsfall.

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Beitragvon Bernd50 » 01.10.2014, 17:24

"Wer aus der vorhergehenden Versicherungspflicht (§ 5 SGB V) oder Familienversicherung (§ 10 SGB V) gesetzlich ausscheidet, ohne dass sich nahtlos eine andere gesetzliche Versicherungspflicht anschließt, wird nach dieser neuen Bestimmung automatisch in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) weiterversichert."


Da gibt es auch keine Fallstricke z,bsp. wenn Eintritt von PKV in Familienversicherung erst im Alter über 55 erfolgt.

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Beitragvon Czauderna » 01.10.2014, 19:26

Hallo,
du hast am Schluss kein ?? gesetzt, also war es eine Feststellung, und die trifft zu. Die Familienversicherung hat keine Altersbeschränkung und sollte die enden folgt die Anschlussversicherung in der GKV.
Gruss
Czauderna

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Beitragvon Bernd50 » 02.10.2014, 08:03

Danke nochmals.


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