Hallo,
Wie kann man feststellen, ob man sich von der Krankenversicherungspflicht befreien ließ.
Da ich keine Unterlagen finde, denke ich dass ich nichts für eine Befreiung unterschrieben habe.
Wo bekomme ich am schnellsten eine Info.
Möchte nicht unbedingt bei meiner PKV nachfragen.
Wer hat diese Informationen.
Danke.
Von Krankenversicherungspflicht befreit????
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
@Dipling,
wenn man 2005 bei Erhalt von Arbeitslosengeld I einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht unterschrieben hat, um weiterhin in der PKV zu bleiben, dann hätte die GKV bei einer Aufnahme einer Tätigkeit 2008 und Antrag auf Aufnahme in die GKV geprüft, ob eine Befreiung besteht.
Ich war 2008 für einen Monat in der GKV versichert, danach wieder in der PKV bis heute.
Kann man deshalb davon ausgehen, dass ich keine Antrag auf Befreiung unterschrieben habe.
wenn man 2005 bei Erhalt von Arbeitslosengeld I einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht unterschrieben hat, um weiterhin in der PKV zu bleiben, dann hätte die GKV bei einer Aufnahme einer Tätigkeit 2008 und Antrag auf Aufnahme in die GKV geprüft, ob eine Befreiung besteht.
Ich war 2008 für einen Monat in der GKV versichert, danach wieder in der PKV bis heute.
Kann man deshalb davon ausgehen, dass ich keine Antrag auf Befreiung unterschrieben habe.
Natürlich ist die GKV über aktuelle Befreiungen informiert und prüft diese.
Versicherungspflicht durch Arbeitslosigkeit und durch sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sind verschiedene Tatbestände. Entsprechend gilt eine erteilte Befreiung für den Zeitraum der Arbeitslosigkeit nicht für die Beschäftigung.
Eine Befreiung gilt zudem nur solange wie der Tatbestand andauert. Tritt z.B. erneut Versicherungspflicht wegen Arbeitslosigkeit ein, müsste wieder ein Befreiungsantrag gestellt werden. Deshalb spielt eine solche in 2005 erteilte Befreiung keine Rolle mehr.
Versicherungspflicht durch Arbeitslosigkeit und durch sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sind verschiedene Tatbestände. Entsprechend gilt eine erteilte Befreiung für den Zeitraum der Arbeitslosigkeit nicht für die Beschäftigung.
Eine Befreiung gilt zudem nur solange wie der Tatbestand andauert. Tritt z.B. erneut Versicherungspflicht wegen Arbeitslosigkeit ein, müsste wieder ein Befreiungsantrag gestellt werden. Deshalb spielt eine solche in 2005 erteilte Befreiung keine Rolle mehr.
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