Auslandsdeutsche
Verfasst: 23.09.2014, 12:33
Hallo,
wir wohnen in Grossbritannien und meine Frau hat Dez. 2013 ihre Rente in Deutschland beantragt. Jetzt fordert die DAK rueckwirkend fuer die Zeit der Antragstellung bis zur Auszahlung der Rente (€197) im Aug. €137,- pro Monat, da man angeblich zwangsversichert wird waehrend dieser Zeit. Wir sind jedoch stets durch die staatliche britische NHS versichert und die DAK haette nach eigenen Angaben im Krankheitsfall waehrend dieser Zeit nicht gezahlt, weil wir hier in GB versichert sind. Meine Frau ist nicht beschaeftigt und hat kein eigenes Einkommen. Als Bemessungsgrundlage ist das deutsche Mindesteinkommen von ca. €900,- genommen worden Ein Dienstleister kann doch keine Beitraege fordern, wenn er im Schadensfall sowieso nicht gezahlt haette. Was ist hier zu tun?
mfg
VS
wir wohnen in Grossbritannien und meine Frau hat Dez. 2013 ihre Rente in Deutschland beantragt. Jetzt fordert die DAK rueckwirkend fuer die Zeit der Antragstellung bis zur Auszahlung der Rente (€197) im Aug. €137,- pro Monat, da man angeblich zwangsversichert wird waehrend dieser Zeit. Wir sind jedoch stets durch die staatliche britische NHS versichert und die DAK haette nach eigenen Angaben im Krankheitsfall waehrend dieser Zeit nicht gezahlt, weil wir hier in GB versichert sind. Meine Frau ist nicht beschaeftigt und hat kein eigenes Einkommen. Als Bemessungsgrundlage ist das deutsche Mindesteinkommen von ca. €900,- genommen worden Ein Dienstleister kann doch keine Beitraege fordern, wenn er im Schadensfall sowieso nicht gezahlt haette. Was ist hier zu tun?
mfg
VS