wo versichert wenn arbeitslos durch eigene kündigung?
Verfasst: 27.09.2014, 18:29
ich bin aktuell in der freiwillig in der gkv (über bemessungsgrenze); jetzt hätte ich ab nächsten jahr einen neuen job, aber laut vertrag erst ab 5.1.; den alten job kann ich nur zum jahresende, also 31.12., kündigen;
d.h. ich wäre selbstverschuldet (da ja selber gekündigt) für 4 tage arbeitslos, vermutlich dann auch vom arbeitslosengeld gesperrt;
okay, damit kann ich noch leben, aber was geschieht mit der krankenversicherung in den 4 tagen? bin ich trotz sperrung über das arbeitsamt pflichtversichert oder muß ich mich freiwillig versichern oder????
d.h. ich wäre selbstverschuldet (da ja selber gekündigt) für 4 tage arbeitslos, vermutlich dann auch vom arbeitslosengeld gesperrt;
okay, damit kann ich noch leben, aber was geschieht mit der krankenversicherung in den 4 tagen? bin ich trotz sperrung über das arbeitsamt pflichtversichert oder muß ich mich freiwillig versichern oder????