Befreiung von der GKV
Verfasst: 11.10.2014, 19:39
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin seit 1999 privat krankenversichert zuvor war ich bei der BKK gesteztlich pflichtversichert.
Beim ueberschreiten der BBG habe ich den Schritt in die PKV gewagt.
Nun habe ich den Entschluss gefasst - nach 16 Jahren - wieder in die GKV zu wechseln, da mein Arbeitgeber
ein Teilzeitmodel anbietet, womit ich unter die aktuelle Beitragsbemessungsgrenze falle.
Ich habe gelesen, dass dieser Schritt nur moeglich ist, wenn ich mich zuvor nicht bei der GKV von der Versicherungspflicht befreit habe.
Ich kann mich jedoch entsinnen, dass ich im Jahr 2000 oder 2001 ein Schreibn von der BKK erhalten habe das ich unterschrieben habe, kann mich an dessen Inhalt nicht mehr entsinnen.
Bin aber seit dem Austritt aus der GKV im Jahre 1999 bis heute nicht unter dei Beitragsbemessungsgrenze gefallen.
Ich werde natuerlich bei der Behoerde nachfragen um das festzustellen.
Dennoch habe ich an das Forum dbzgl. ein paar Fragen.
1)
Kann die GKV (in diesem Falle meine ehemalige BKK) "proaktiv" und "preventiv" mir einen solchen Antrag zur Befreiung von der Verischerungspflicht schicken ohne dass ich tatsaechlich unter die Beitragsbemessungsgrenze seit meinem Austritt aus der GKV gefallen bin ?
2)
Kann ich mich von der Versicherungspflicht befreien lassen auch wenn der Versicherungspflichtfall nie eingetreten ist ?
3)
Wo kann man sich ueber den aktuellen Status bzgl. Befreiung von der Verischerungsplficht informieren (Arbeitgeber, ehemalige BKK) ? Wer erteilt diese Information ?
Danke vorab fuer die Kommentare !
Gruss !
ich bin seit 1999 privat krankenversichert zuvor war ich bei der BKK gesteztlich pflichtversichert.
Beim ueberschreiten der BBG habe ich den Schritt in die PKV gewagt.
Nun habe ich den Entschluss gefasst - nach 16 Jahren - wieder in die GKV zu wechseln, da mein Arbeitgeber
ein Teilzeitmodel anbietet, womit ich unter die aktuelle Beitragsbemessungsgrenze falle.
Ich habe gelesen, dass dieser Schritt nur moeglich ist, wenn ich mich zuvor nicht bei der GKV von der Versicherungspflicht befreit habe.
Ich kann mich jedoch entsinnen, dass ich im Jahr 2000 oder 2001 ein Schreibn von der BKK erhalten habe das ich unterschrieben habe, kann mich an dessen Inhalt nicht mehr entsinnen.
Bin aber seit dem Austritt aus der GKV im Jahre 1999 bis heute nicht unter dei Beitragsbemessungsgrenze gefallen.
Ich werde natuerlich bei der Behoerde nachfragen um das festzustellen.
Dennoch habe ich an das Forum dbzgl. ein paar Fragen.
1)
Kann die GKV (in diesem Falle meine ehemalige BKK) "proaktiv" und "preventiv" mir einen solchen Antrag zur Befreiung von der Verischerungspflicht schicken ohne dass ich tatsaechlich unter die Beitragsbemessungsgrenze seit meinem Austritt aus der GKV gefallen bin ?
2)
Kann ich mich von der Versicherungspflicht befreien lassen auch wenn der Versicherungspflichtfall nie eingetreten ist ?
3)
Wo kann man sich ueber den aktuellen Status bzgl. Befreiung von der Verischerungsplficht informieren (Arbeitgeber, ehemalige BKK) ? Wer erteilt diese Information ?
Danke vorab fuer die Kommentare !
Gruss !