guten Tag,
folgendes ist passiert, nach langer Krankheit ist meine Frau vor ca. 9 Wochen verstorben. Es wurde eine Halbwaisenrente für meine 15 jährige Tochter beantragt und bewilligt ~ 145 € monatlich erhält sie(also ich als erziehungsberechtigter). Die Krankenkasse teilt ihr mit das sie nun als Rentnerin versichert ist und bittet um Einkommensangaben. Auf meine telefonische nachfrage warum sie aus der Familienversicherung rausgeflogen ist, jetzt beitragsfrei versichert ist, habe ich keine befriedigende Antwort erhalten.
Ist es so das halbwaisen die minderjährig sind aus der Familienversicherung entfernt werden?
gruß aldi110
minderjähriges Kind fliegt aus Familienversicherung
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Nun ja, durch den Antrag auf eine Halbwaisenrente erfüllt das Kind offensichtlich nun die sog. KVdR. Die KVdR ist eine Pflichtversicherung und beseitigt leider die kostenlose Familienversicherung.
Da die Rente noch nicht bewilligt ist, gilt das Kind als Rentenantragsstellerin und muss grundsätzlich Beiträge zahlen, die dann bei der Bewilligung der Rente wieder erstattet werden.
Allerdings entfällt die Beitragspflicht als Rentenantragstellerin, wenn das Kind ohne diesen Rentenantrag familienversichert werden kann. Ich gehe mal davon aus, dass Du auch gesetzlich versichert bist, dann ist das Kind während des Rentenantragsverfahren beitragsfrei zu stellen. Demzufolge würde sich die Einkommensanfrage erübrigen. Vermutlich hat die Kasse dies übersehen.
Die Rechtsgrundlage findest Du in § 225 SGB V.
Zitat:
§ 225 Beitragsfreiheit bestimmter Rentenantragsteller
Beitragsfrei ist ein Rentenantragsteller bis zum Beginn der Rente, wenn er
1. als hinterbliebener Ehegatte oder hinterbliebener Lebenspartner eines nach § 5 Abs. 1 Nr. 11 oder 12 versicherungspflichtigen Rentners, der bereits Rente bezogen hat, Hinterbliebenenrente beantragt,
2. als Waise eines nach § 5 Abs. 1 Nr. 11 oder 12 versicherungspflichtigen Rentners, der bereits Rente bezogen hat, vor Vollendung des achtzehnten Lebensjahres Waisenrente beantragt oder
3. ohne die Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 11 oder 12 nach § 10 dieses Buches oder nach § 7 des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte versichert wäre.
Da die Rente noch nicht bewilligt ist, gilt das Kind als Rentenantragsstellerin und muss grundsätzlich Beiträge zahlen, die dann bei der Bewilligung der Rente wieder erstattet werden.
Allerdings entfällt die Beitragspflicht als Rentenantragstellerin, wenn das Kind ohne diesen Rentenantrag familienversichert werden kann. Ich gehe mal davon aus, dass Du auch gesetzlich versichert bist, dann ist das Kind während des Rentenantragsverfahren beitragsfrei zu stellen. Demzufolge würde sich die Einkommensanfrage erübrigen. Vermutlich hat die Kasse dies übersehen.
Die Rechtsgrundlage findest Du in § 225 SGB V.
Zitat:
§ 225 Beitragsfreiheit bestimmter Rentenantragsteller
Beitragsfrei ist ein Rentenantragsteller bis zum Beginn der Rente, wenn er
1. als hinterbliebener Ehegatte oder hinterbliebener Lebenspartner eines nach § 5 Abs. 1 Nr. 11 oder 12 versicherungspflichtigen Rentners, der bereits Rente bezogen hat, Hinterbliebenenrente beantragt,
2. als Waise eines nach § 5 Abs. 1 Nr. 11 oder 12 versicherungspflichtigen Rentners, der bereits Rente bezogen hat, vor Vollendung des achtzehnten Lebensjahres Waisenrente beantragt oder
3. ohne die Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 11 oder 12 nach § 10 dieses Buches oder nach § 7 des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte versichert wäre.
guten Tag,
so, die Rente für meine Tochter wurde bewilligt. Sie ist jetzt, mit inzwischen 16 Jahren, Rentnerin, hat sogar einen Ausweis darüber erhalten. Die Krankenkasse schrieb uns das sie weiterhin beitragsfrei versichert wäre, weil sie eben das 18. Lebensjahr nicht vollendet hat, nur...das stimmt ja so nicht.
Um mal Zahlen zu nennen: Sie erhält 172,53 € Brutto, davon gehen 14,14 € an die Krankenkasse und 3,54 € an die Pflegeversicherung. Netto bleiben ihr dann 154,85 €. Das ist definitiv nicht beitragsfrei.
Die Beträge werden vor Auszahlung vom Rententräger abgezogen. Ist das so richtig?
gruß von Aldi
so, die Rente für meine Tochter wurde bewilligt. Sie ist jetzt, mit inzwischen 16 Jahren, Rentnerin, hat sogar einen Ausweis darüber erhalten. Die Krankenkasse schrieb uns das sie weiterhin beitragsfrei versichert wäre, weil sie eben das 18. Lebensjahr nicht vollendet hat, nur...das stimmt ja so nicht.
Um mal Zahlen zu nennen: Sie erhält 172,53 € Brutto, davon gehen 14,14 € an die Krankenkasse und 3,54 € an die Pflegeversicherung. Netto bleiben ihr dann 154,85 €. Das ist definitiv nicht beitragsfrei.
Die Beträge werden vor Auszahlung vom Rententräger abgezogen. Ist das so richtig?
gruß von Aldi
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- Postrank1
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- Registriert: 27.11.2014, 12:44
Das ist definitiv nicht beitragsfrei.
Sollte http://www.unterhalt.net/blog/soziales/ ... rente.html
recht haben, dann gilt:
"Versicherungspflicht
Wer eine Halbwaisenrente bezieht, wird darüber in der Krankenversicherung und der Pflegeversicherung pflichtversichert."
Also keine beitragsfreie Familienversicherung sondern eine eigene Pflichtversicherung mit der Rente als "Einkommen".
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