2 Monate nicht krankenversichert im Jahr 2013-Rückforderung
Verfasst: 07.11.2014, 14:15
Hallo ihr Lieben,
eine Freundin von mir wurde Ende 2013 arbeitslos. Und da sie nicht wusste, dass in Deutschland die KV-Pflicht besteht (sie selbst hat nicht die deutsche Staatsangehörigkeit) entschloss sie sich dazu, erstmal von Erspartem zu leben und sich selbst auf die Jobsuche zu machen und meldete sich nicht arbeitslos. Nachdem 2 Monate vergangen waren ging sie dann doch zum Arbeitsamt und war dann wieder versichert.
Natürlich bemerkte die AOK den Fehler, schrieb sie an und bat um Klärung der Einkommensverhältnisse. Leider war ihr die Wichtigkeit dieses Schreibens nicht bewusst und sie beantwortete es nie....
Aber lange Rede kurzer Sinn.
Vor einer Woche erhielt sie nun einen Bescheid von der Krankenkasse, die nun 1200 Euro von ihr an Beiträgen rückfordert. Die Kasse geht dabei vom höchsten Beitragssatz aus.
Meine Freundin ist immer noch arbeitslos und kann das natürlich nicht bezahlen.
Jetzt muss sie natürlich erst mal sofort Widerspruch gegen den Bescheid einlegen.
Aber was dann?
Hat sie irgendeine Möglichkeit, dass die Krankenkasse sie rückwirkend freiwillig versichert?
Ich las jetzt schon ein paar Mal über die Bürgerversicherung - §5 Abs. 1 Nr. 13....
Hättet ihr Vorschläge wie sie nun weiter vorgehen kann. Natürlich kann sie im Moment keinen Anwalt bezahlen.
Ganz lieben Dank für eure Hilfe....
Liebe Grüße
Ulli
eine Freundin von mir wurde Ende 2013 arbeitslos. Und da sie nicht wusste, dass in Deutschland die KV-Pflicht besteht (sie selbst hat nicht die deutsche Staatsangehörigkeit) entschloss sie sich dazu, erstmal von Erspartem zu leben und sich selbst auf die Jobsuche zu machen und meldete sich nicht arbeitslos. Nachdem 2 Monate vergangen waren ging sie dann doch zum Arbeitsamt und war dann wieder versichert.
Natürlich bemerkte die AOK den Fehler, schrieb sie an und bat um Klärung der Einkommensverhältnisse. Leider war ihr die Wichtigkeit dieses Schreibens nicht bewusst und sie beantwortete es nie....
Aber lange Rede kurzer Sinn.
Vor einer Woche erhielt sie nun einen Bescheid von der Krankenkasse, die nun 1200 Euro von ihr an Beiträgen rückfordert. Die Kasse geht dabei vom höchsten Beitragssatz aus.
Meine Freundin ist immer noch arbeitslos und kann das natürlich nicht bezahlen.
Jetzt muss sie natürlich erst mal sofort Widerspruch gegen den Bescheid einlegen.
Aber was dann?
Hat sie irgendeine Möglichkeit, dass die Krankenkasse sie rückwirkend freiwillig versichert?
Ich las jetzt schon ein paar Mal über die Bürgerversicherung - §5 Abs. 1 Nr. 13....
Hättet ihr Vorschläge wie sie nun weiter vorgehen kann. Natürlich kann sie im Moment keinen Anwalt bezahlen.
Ganz lieben Dank für eure Hilfe....
Liebe Grüße
Ulli