gesetzliche Krankenversicherung für EU Bürgerin

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Udsch
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gesetzliche Krankenversicherung für EU Bürgerin

Beitragvon Udsch » 30.11.2014, 11:34

Liebe Forumsmitglieder,

meine Lebensgefährtin ist aus dem EU Mitgliedsstaat Estland und hält sich schon über 8 Jahre in Deutschland auf. Problem ist immer wieder gewesen, dass sie in Estland gesetzlich krankenversichert ist und hier immer nur notfallmäßig behandelt werden konnte. Gerne würde sie verständlicherweise in Deutschland krankenversichert sein. Sie ist noch immer mit einem Esten verheiratet, die Ehe soll demnächst aufgehoben werden.

Es besteht die Möglichkeit der Einbürgerung, ein entsprechendes Schreiben der Stadt haben wir bekommen. Sie sagte jedoch, dass sie für die Einbürgerung zunächst hier versichert sein müsste. Das wäre natürlich möglich, wenn sie hier berufstätig wäre. Aufgrund einer psychischen Erkrankung ist sie leider seit langer Zeit und auch aktuell wohl eher nicht arbeitsfähig. Einen Nachweis hierüber gibt es nicht.

Die Möglichkeiten der privaten Krankenversicherung und die der Heirat sind bekannt. Die Frage ist aber, ob es unter den oben beschriebenen Bedingungen unverheiratet möglich ist, sich hier gesetzlich zu versichern, bzw. ob sogar ein Anspruch besteht. Ich gehe fest davon aus, dass eine gesetzliche Versicherung nicht interessiert ist, eine 40-jährige, erwerbslose Person zu versichern, sodass ich schon jetzt gerne gesetzliche Grundlagen kennen würde, die wir im persönlichen Kontakt mit einer Versicherung vorbringen könnten. Falls eine gesetzliche Versicherung infrage kommt, wäre frei wählbar, bei welcher Versicherung man sich versichert?

Ich habe schon viel über Google gesucht und gelesen. Es hört sich alles so kompliziert an und es scheint auch Änderungen gegeben zu haben, sodass ich hoffe, dass mir hier jemand den aktuellen Stand erklären kann.

Ganz lieben Dank!
Udsch

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