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Zusatzbeitrag und Beitragsbemessungsgrenze
Verfasst: 28.12.2014, 16:53
von DerBeitragszahler
Hallo Zusammen,
ab 01.2015 gelten die neuen Beiträge. Ich überlege zu einer Kasse mit niedrigerem Prozentsatz zu wechseln, ich bin freiwillig bei der GKV. Im Moment bin ich schon an der oberen Beitragsbemessungsgrenze.
Da ich von meiner Krankenkasse noch keinen Bescheid über den neuen Beitag habe, frage ich mich wie sich der Zusatzbeitrag bei mir Auswirkt. Die neuen 0.9%, sprich Zusatzbeitrag sind meines Wissens nach nicht gedeckelt. Stimmt das?
Danke im vorraus.
Gruß Mario
Verfasst: 28.12.2014, 19:09
von Czauderna
Hallo,
wenn du meinst, dass die Beitragsbemessungsgrenze nicht für den Zusatzbeitrag gelten wird, dann stimmt das nicht.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 29.12.2014, 13:54
von DerBeitragszahler
Hallo Czauderna,
danke für die Antwort. Das heisst dann, wenn ich sowieso über der Beitragsbemessungsgrenze liege, ist es egal bei welcher GKV ich bin, ob mit 15,5% oder 14,9%, ich werde immer an die 4.050€ stossen, richtig?
Gruß Mario
Verfasst: 29.12.2014, 13:58
von Czauderna
DerBeitragszahler hat geschrieben:Hallo Czauderna,
danke für die Antwort. Das heisst dann, wenn ich sowieso über der Beitragsbemessungsgrenze liege, ist es egal bei welcher GKV ich bin, ob mit 15,5% oder 14,9%, ich werde immer an die 4.050€ stossen, richtig?
Gruß Mario
Hallo, das ist richtig, aber du würdest bei einer Kasse mit 15,5 % mtl. 36,45 € mehr zahlen als bei einer Kasse mit 14,6 % bei 4050,00 € beitragspflichtigem Einkommen - der Beitrag als solches würde aber dann "stehen" bleiben auch wenn du beispielsweise 5000,00 € Einkommen hättest.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 29.12.2014, 14:14
von DerBeitragszahler
Ok, zum richtig verstehen für mich: Von den 4050€ gedeckt werden dann 15,5% oder auch 14,6% berechnet, sprich man spart bei einem welchsel immer?
Verfasst: 29.12.2014, 14:42
von Aras
Es verändern sich ja zwei Werte: Der Höhe des Zusatzbeitrags und die Beitragsbemessungsgrenze.
Bundeseinheitlich wird die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung festgesetzt. Sie erhöht sich gegenüber 2014 (53.550 Euro) auf 54.900 Euro jährlich. Die bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 49.500 Euro im Jahr (2014: 48.600 Euro im Jahr).
Also: Du musst von dem Einkommen bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze die 14,6% bis 15,5 % berechnen.
Beim Wechsel sparst du also immer.
Verfasst: 29.12.2014, 14:58
von DerBeitragszahler
Stimmt, die Beitragsgrenze steigt auch noch - leider. Vielen Dank für die Infos.
Zusatzbeitrag sofort Zahlen bei Wechsel?
Verfasst: 29.04.2015, 21:26
von JohnDorian12
Hey Leute,
Ich hoffe meine Frage passt in den Thread.
Möchte meine Krankenversicherung nächsten Monat wechseln, laut http:// +++Werbung+++ ist der Zusatzbeitrag von 15,5% aug 14,6% gesunken. Kenne mich da leider nicht so gut mit dem Thema aus.
Deswegen die Frage, bei dem Wechsel zu einer neuen Krankenkasse muss ich sofort den Zusatzbeitrag zahlen?
Re: Zusatzbeitrag sofort Zahlen bei Wechsel?
Verfasst: 29.04.2015, 23:53
von Czauderna
JohnDorian12 hat geschrieben:Hey Leute,
Ich hoffe meine Frage passt in den Thread.
Möchte meine Krankenversicherung nächsten Monat wechseln, laut http:// +++Werbung +++ ist der Zusatzbeitrag von 15,5% aug 14,6% gesunken. Kenne mich da leider nicht so gut mit dem Thema aus.
Deswegen die Frage, bei dem Wechsel zu einer neuen Krankenkasse muss ich sofort den Zusatzbeitrag zahlen?
Hallo,
willkommen im Forum - der Zusatzbeitrag ist nicht gesunken auf 14,6 % sondern der allgemeine Beitragssatz für alle Krankenkasse. Es steht nun den Krankenkassen frei, einen individuellen Zusatzbeitrag zu fordern und da gibt es momentan Kassen, die keinen Zusatzbeitrag fordern, die meisten allerdings nehmen einen, das Gros zwischen 0,1 - 0,9 %, zwei oder drei Kassen sogar mehr als 0,9 %.
Wenn du nun zu einer Kasse wechselst, die einen solchen Zusatzbeitrag erhebt, dann musst du diesen natürlich auch von Beginn deiner Mitgliedschaft an entrichten.
Gruss
Czauderna