Krankenkasse will meinen Sohn zur Reha zwingen

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aldi110
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Krankenkasse will meinen Sohn zur Reha zwingen

Beitragvon aldi110 » 09.03.2015, 17:35

guten Tag liebes Forum,

folgendes ist passiert: mein Sohn, 22 Jahre alt, ist seit April 2014 krank geschrieben (er stand vorher im ALG 1 bezug). Anfang diesen Jahres wurde er zum MDK geladen, dort wurde festgestellt das er weiterhin krank ist. Mitte Januar kam dann ein Schreiben der Krankenkasse das er einen Antrag auf Reha stellen soll, tut er es nicht wird die Zahlung des Krankengeldes eingestellt. Er legt Widerspruch ein und schickte ein ärtzliche Bescheinigung nach, diese sagt aus das er zur Zeit nicht Reha-fähig ist, wegen schwerer Infekte. Wir haben jetzt nichts weiter gehört, die Frist der Krankenkasse läuft Ende März aus...was ist zu tun?

gruß vom aldi

heinrich
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Beitragvon heinrich » 09.03.2015, 18:54

bei KK nachfragen; lautet die Antwort

aldi110
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Beitragvon aldi110 » 09.03.2015, 19:00

Super antwort =D>

Ich frage mal anders, Was kann mein Sohn tun um weiterhin Krankengeld zu beziehen?

ER ist krank und steht dem Arbeitsmarkt daher zur Zeit nicht zur Verfügung, ich dachte immer 78 Wochen wären das maximum.

gruß aldi

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 09.03.2015, 22:28

aldi110 hat geschrieben:Super antwort =D>

Ich frage mal anders, Was kann mein Sohn tun um weiterhin Krankengeld zu beziehen?

ER ist krank und steht dem Arbeitsmarkt daher zur Zeit nicht zur Verfügung, ich dachte immer 78 Wochen wären das maximum.

gruß aldi


Hallo,
dass er arbeitsunfähig ist wird von der Kasse ja auch nicht bestritten.
Wie erfolgte denn die Aufforderung zur Beantragung der Reha - schriftlich und mit einer Frist von 10 Wochen, und wurde in der Aufforderung der § 51 SGB V. erwähnt - wenn ja, dann sollte er diesen Antrag auf jeden Fall stellen, sonst wird mit Ablauf der 10-Woche-Frist das Krankengeld gesperrt, und dies bis zu dem Tag, an dem er dann den Antrag stellt.
Bei einer solchen Aufforderung liegt die Einschätzung des MDK vor, wonach die Erwerbsfähigkeit erheblich bedroht ist oder sogar nicht mehr vorliegt, und in diesem Fall kann die Kasse grundsätzlich nicht anders handeln. Momentan bestehende gesundheitliche Einschränkungen spielen da erst mal keine Rolle, denn noch ist ja über den Antrag nicht entschieden worden - also, wenn das so gelaufen ist, dann kann ich nur raten den Antrag zu stellen.
Wenn es allerdings anders gelaufen ist, dann hat die Kasse falsch gehandelt und dann kann er sich auch wehren, aber vordergründig erst mal nur aus formalen Gründen.
Gruss
Czauderna

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Beitragvon aldi110 » 09.03.2015, 22:38

Hallo Czauderna,

ja die Aufforderung erfolgte schriftlich mit einer 10 wöchigen Frist. Der Widerspruch dagegen wirkt doch aber hemmend, das heißt es muss erst über den Widerspruch entschieden werden. Wenn jetzt, trotz Krankheit, der Antrag von meinem Sohn gestellt wird, dann kann doch die Rehastelle diesen Antrag auch als Rentenantrag einstufen. Somit meinen Sohn dazu zwingen in Rente zu gehen. Niemand darf dazu gezwungen werden in Rente zu gehen....

Muss jetzt nicht erst einmal dem Widerspruch entsprochen werden?

gruß vom aldi

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Beitragvon Czauderna » 09.03.2015, 23:13

Hallo,
also, ich denke nicht, dass die Kasse da dem Widerspruch abhilft, da muesste die ärztliche Begründung, also die medizinische Begründung schon so schwer wiegen, dass die Kasse da die Aufforderung zurücknehmen wird, und das mit der Rente ist nur eine Vermutung - bei einem 22jährigen habe ich es noch nie erlebt, dass die Rentenversicherung einen Reha-Antrag als Rentenantrag umdeutet. Was hat er denn für eine Diagnose, dass du befürchtest dass er damit rechnen muss ?.
Gleichwohl hast du schon recht, die Kasse muss reagieren, egal wie - habt ihr schon mal bei der Kasse nachgefragt ?
Noch einmal, dass er arbeitsunfähig ist, das steht ausser Frage und deshlab steht er auch dem Arbeitsmarkt derzeit nicht zur Vefügung, logischweise.
Aus meiner Praxis kenne ich es so, dass wir in ähnlich gelagerten Fällen und dann mit der Rentenversicherung in Verbindung gesetzt haben, wenn der Reha-Termin feststand und dann keine Reha-Fähigkeit bestand - da wurde eben der Termin verschoben.
Mein Rat, die Kasse kontaktieren, nach dem Stand der Dinge erkundigen, nicht untätig bleiben sonst kann es zum Nachteil gelangen.
Gruss
Czauderna

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Beitragvon aldi110 » 10.03.2015, 06:24

guten Morgen czauderna,

die Diagnose sieht wie folgt aus: Blasen und Darminkontinenz seit einer Operation im dritten Lebensmonat, nur noch eine Niere vorhanden mit ~40% Leistung, Urin wird über Dauerkatheder in Beutel abgeführt, somit ständig Harnwegsinfekte. Darm muss alle 2 Tage durch ein Apendikostoma gespült werden, er kann nach Der Spülung dann den Toilettengang selbstständig machen, Schiefhals durch falsche Lagerung im Krankenhaus als Säugling, dadurch Rücken "verzogen".

Mein Sohn wird heute die Krankenkasse anrufen und nach dem Stand der Dinge fragen.

gruß aldi

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Beitragvon Czauderna » 10.03.2015, 07:24

Hallo,
ja, das ist schon eine böse Sache, aber es ist doch so, dass er trotz dieser Erkrankung bisher beruflich tätig war - dann müsste sich seine Erkrankung so verschlimmert haben, dass nun Erwerbsunfähigkeit vorliegen würde.
Nur dann wird die Rentenversicherung einen Reha-Antrag in einen Rentenantrag umdeuten.
Gruss
Czauderna

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Beitragvon Rossi » 10.03.2015, 08:18

Okay, wir nehmen mal an, dass er das berüchtigte Schreiben zur Beantragung einer Reha bekommen hat. Es wurde ein 10-wöchige Frist zur Beantragung gesetzt.

Bei diesem Schreiben der Kasse handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Genau gegen diesen Verwaltungsakt hat der Sohnemann Widerspruch eingelegt. Dieser Widerspruch hat meines Erachtens aufschiebende Wirkung, somit kann die Krankenkasse auch nicht das Krankengeld einstellen, es sei denn, dass die Krankenkasse mit diesem Schreiben die sofortige Vollziehung angeordnet hat. Jenes kann ich mir jedoch nicht vorstellen.

Man darf dies nicht mit Beitragsbescheiden der Kassen vergleichen; denn diese Beitragsbescheide haben gem. § 86a Abs. 2 Nr. 1 SGG eine sofortige Vollziehung.

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Beitragvon aldi110 » 11.03.2015, 14:17

hi @ alle,

mein Sohn hat gestern noch mit der KK telefoniert. Es wird von seiten der KK weiterhin darauf bestanden das er diesen Antrag stellt. Da es sowieso mehrere Wochen dauert bis ein Termin in einer Rehainstitution gefunden wird wäre das auch nicht schädlich für die weiterzahlung des Krankengeldes. Und wenn er halt wieder einen Infekt oder ähnliches hat, dann kann man den Rehaaufenthalt auch verschieben...so die Krankenkasse.

Davon das der Widerspruch aufschiebende Wirkung hat, wurde kein Wort verloren.

was ist zu tun? Wenn ich bedenke das die 78 Wochen vermutlich Ende diesen Jahres erreicht sind, sollte er nicht doch auf Reha gehen? Und ganz ehrlich, ob er je einen Job kriegt das steht auf einem anderen Blatt.

gruß vom aldi

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Beitragvon Rossi » 11.03.2015, 14:27

Nun ja, bei den Kassen ist im Kopf, dass Widersprüche eben keine aufschiebende Wirkung haben. Jenes ist grundsätzlich richtig, gilt aber nur bei Beitragsbescheiden und ist als Ausnahmeregelung in § 86a Abs. 2 SGG geregelt.


Du hast keinen Beitragsbescheid bekommen, sondern eine Aufforderung zur Beantragung einer Reha. Hier gilt des Ausnahme sind, sondern die Regel der aufschiebenden Wirkung.

Du solltest bei der Kasse schriftlich auf den Widerspruch und die aufschiebende Wirkung hinweisen. Wenn die Kasse anderer Meinung ist, dann kannst Du die aufschiebende Wirkung per Antrag bei der Kasse oder gar beim Sozialgericht feststellen lassen. Dann hast Du es schwarz auf weiß.

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 11.03.2015, 16:32

Hallo,
auch wenn es die aufschiebende Wirkung gibt - aufgeschoben ist nicht aufgehoben - mir stellt sich hier die Frage, ob dein Sohn nicht Reha fähig ist oder ob er nicht in die Reha will wegen der Angst der Umdeutung in einen Rentenantrag - wenn letzteres der Grund wäre, dann läuft er seinem Problem lediglich davon, denn er kann nicht erwarten, dass die Kasse aufgrund seines Widerspruchs und vor allem der dort genannten Gründe auf die Reha-Beantragung verzichten wird. Die Frist läuft wahrscheinlich Ende März 2015 ab. Bis dahin und bis zur Bewilligung der Reha durch den Rentenversicherungsträger vergeht noch so viel Zeit, da können die momentanen "Reha-Verhinderer" tatsächlich längst behoben sein.
Mein Rat - von der Kasse einen Widerspruchsbescheid anfordern und wenn er den hat, entscheiden, ob er dagegen klagen will oder den Antrag dann doch stellen um sein Krankengeld nicht zu riskieren.
Gruss
Czauderna

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Beitragvon aldi110 » 12.03.2015, 14:21

hi @ alle,

mein Sohn hat keine Angst davor in Rente zu gehen, das ist sogar sein Ziel (im Moment gibt es keine alternative). Er will den Zeitpunkt aber selbst bestimmen, also den Zeitpunkt der Antragsstellung. Spätestens zum ende des Jahres sind dann ja die 78 Wochen um, dann muss er den Antrag stellen.

Die Zeit für die Anforderung des Widerspruchbescheids haben wir nicht, die Frist läuft in 2 Wochen ab.

Ich habe folgende Idee: Wir stellen den Antrag, reichen Ihn per einschreiben ein. Ein Kopie erhält die KK, damit das Krankengeld weitergezahlt wird, eine Kopie erhält das Bundesaufsichtsamt mit einer Erläuterung darüber wie Patienten Ihre Rechte entzogen werden.

Hab ich was vergessen?

mfg Aldi

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Beitragvon Czauderna » 13.03.2015, 13:53

aldi110 hat geschrieben:hi @ alle,

mein Sohn hat keine Angst davor in Rente zu gehen, das ist sogar sein Ziel (im Moment gibt es keine alternative). Er will den Zeitpunkt aber selbst bestimmen, also den Zeitpunkt der Antragsstellung. Spätestens zum ende des Jahres sind dann ja die 78 Wochen um, dann muss er den Antrag stellen.

Ach so ist das - er will schon die Rente, aber nicht jetzt und heute sondern erst nach Ablauf der Krankengeldzahlung - ganz schön clever.
Hat er sich denn schon mal die Erwerbsminderungsrente ausrechnen lassen, könnte doch sein, dass diese höher ist als das Krankengeld, denn bei seinem Alter ist, meine ich, die Berechnung einer solchen Rente anders, als bei älteren Versicherten - dann wäre das Warten auf das Ende
der Krankengeldzahlung nicht von Vorteil. Wer sagt denn, dass nach Ende der Krankengeldzahlung ein Rentenantrag automatisch auch mit einem Rentenbescheid beantwortet wird, denn nicht automatisch wird mit dem Anspruchsende auf Krankengeld auch eine Erwerbsminderung ausgelöst.


Die Zeit für die Anforderung des Widerspruchbescheids haben wir nicht, die Frist läuft in 2 Wochen ab.

Doch, das geht schon !

Ich habe folgende Idee: Wir stellen den Antrag, reichen Ihn per einschreiben ein. Ein Kopie erhält die KK, damit das Krankengeld weitergezahlt wird, eine Kopie erhält das Bundesaufsichtsamt mit einer Erläuterung darüber wie Patienten Ihre Rechte entzogen werden.

Hab ich was vergessen?

Ja, das BVA wird wahrscheinlich nicht feststellen, dass hier Rechte entzogen worden sind, weil es noch überhaupt nicht feststeht, dass ein Antrag auf Reha vom RV-Träger um-gedeutet wird und außerdem auch kein formeller Rentenantrag vorliegt.
Bleibt also "nur" die fehlende Reaktion auf den Widerspruch
.

mfg Aldi

Rossi
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Beitragvon Rossi » 13.03.2015, 23:33

Nun ja, so würde ich es nicht machen.

Die Aufsichtsbehörde in dieser Konstellation einzuschalten ist einfach nur peenuts. Damit erreichst Du definitiv nicht das Ziel.

Du musst Dich jetzt in dieser Konstellation leider entscheiden, welchen Weg Du gehst.

Die Gretchenfrage ist de facto; ob der Widerspruch gegen die Aufforderung der Kasse einen Reha-Antrag zu stellen aufschiebende Wirkung hat oder ob hier ein sog. Sofortvollzug gilt.

Dies ist eine verfahrenstechnische Frage im Sinne des SGG, mehr nicht.

Meine bescheidene Ansicht; der Widerspruch gegen die Aufforderung hat keinen Sofortvollzug; also kann die Kasse nicht mal so einfach den Hahn zudrehen.


Aber wie schon gepostet; Verfahrensrecht ist nicht das Ding der Kassen.

Es wird die Keule herausgeholt und druffgeballert unabhängig von bestehenden rechtlichen Vorschriften.


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