Nehmen wir an, dass
ein Versicherte (weil Frau im Krankenhaus ist und ein Kind im Haushalt lebt)
sich selbst eine Haushaltshilfe beschafft.
Diese dann mehr als 450 EUR im Monat verdient.
Muss diese dann angemeldet werden ???
oder gibt es eine (offizielle) Aussage, dass dies in diesen Fälle nicht sein muss ??
selbstbeschaffte Haushaltshilfe versicherungspfichtig ??
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Eine versicherungspflichtige Beschäftigung gem. § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V setzt eine "Arbeitsleisutng und ein Arbeitsentgelt" voraus.
Dies ist hier unweigerlich erfüllt; somit ist die Tätigkeit anzumelden.
Auch wenn sie unterhalb von 450,00 € liegt, wäre sie bei der Mini-Job-Zentrale als geringfügige Tätigkeit im Privathaushalt anzumelden.
Na klar, solche Tätigkeit werden allerdings in den meisten Fällen leider nicht angemeldet. Es gibt hierfür einen eigenen Tarifvertrag; es ist der BAT (Bar auf Tatze).
Dies ist hier unweigerlich erfüllt; somit ist die Tätigkeit anzumelden.
Auch wenn sie unterhalb von 450,00 € liegt, wäre sie bei der Mini-Job-Zentrale als geringfügige Tätigkeit im Privathaushalt anzumelden.
Na klar, solche Tätigkeit werden allerdings in den meisten Fällen leider nicht angemeldet. Es gibt hierfür einen eigenen Tarifvertrag; es ist der BAT (Bar auf Tatze).
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