Nachgehender Leistungsanspuch...
Verfasst: 16.03.2015, 00:44
Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt:
Bis 31.01. pflichtversichtert als Angestellter
Seit 01.03. als Angestellter über der Versicherungspflichtgrenze, somit freiwillig in der GKV versichert.
Im Februar bis 26.02. nicht in Deutschland gewesen
Hatte schon letztes Jahr mit der Krankenkasse abgeklärt, dass für den einen Monat (Februar) der nachgehende Leistungsanspruch gilt (damals hat niemand nachgefragt, ob dann ab 01.03. unter- oder oberhalb der Versicherungspflichtgrenze).
Nun meint die Krankenkasse, dass ich mich ab 01.02. freiwillig versichern muss und der nachgehende Leistungsanspruch nicht für mich gilt.
Was ist eure Meinung? Ich würde für die Behauptung der Krankenkasse gern eine Rechtsgrundlage sehen, der entsprechende Paragraph sagt ja rein gar nichts dazu...
Vielen Dank!
folgender Sachverhalt:
Bis 31.01. pflichtversichtert als Angestellter
Seit 01.03. als Angestellter über der Versicherungspflichtgrenze, somit freiwillig in der GKV versichert.
Im Februar bis 26.02. nicht in Deutschland gewesen
Hatte schon letztes Jahr mit der Krankenkasse abgeklärt, dass für den einen Monat (Februar) der nachgehende Leistungsanspruch gilt (damals hat niemand nachgefragt, ob dann ab 01.03. unter- oder oberhalb der Versicherungspflichtgrenze).
Nun meint die Krankenkasse, dass ich mich ab 01.02. freiwillig versichern muss und der nachgehende Leistungsanspruch nicht für mich gilt.
Was ist eure Meinung? Ich würde für die Behauptung der Krankenkasse gern eine Rechtsgrundlage sehen, der entsprechende Paragraph sagt ja rein gar nichts dazu...
Vielen Dank!
