Guten Tag zusammen,
ich bin nach 6 Jahren PKV Versicherung nun arbeitslos ALG 1 und überlege mich befreien zu lassen von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht.
Dazu finde ich widersprüchliche Aussagen von PKV und GKV.
Wie kommt diese Vieldeutigkeit? Und wie lange gilt diese Befreiung?
Ich (38) bin auf Jobsuche und würde gerne noch etwas länger in der PKV bleiben auch wegen beginnender Freiberuflichkeit und ggf wieder Arbeiten in der Schweiz, plane aber in den nächsten Jahren wieder zur GKV zu wechseln und möchte mir diesen Schritt nicht verbauen.
Vielen Dank und Gruss
FG
Befreiung von GKV auf Lebenszeit - wiedersprüchliche Infos
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Wenn Du dich im Rahmen des ALG I-Bezuges von der Versicherungspflicht befreien lässt, so gilt dies nur für den Bezug von ALG I.
D.h., wenn Du bspw. nach 6 Monate ALG I-Bezug eine versicherungspflichtige Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt (unterhalb der sog. JAEG) aufnimmst, dann gilt die Befreiung hierfür nicht. Du würdest dann versicherungspflichtig werden.
D.h., wenn Du bspw. nach 6 Monate ALG I-Bezug eine versicherungspflichtige Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt (unterhalb der sog. JAEG) aufnimmst, dann gilt die Befreiung hierfür nicht. Du würdest dann versicherungspflichtig werden.
Die Rechtsgrundlage zur Befreiung ergibt sich aus § 8 SGB V.
Die Befreiung gilt für den jeweiligen Tatbestandt. D.h., wenn Du ALG I bspw. von 03/2015 - 08/2015 erhältst; dann gilt das nur für diesen Leistungsbezug.
Wenn Du später mal wieder ALG I beziehen solltest; musst gilt die damalige Befreiung nicht mehr.
Dies ergibt sich nicht aus § 8 SGB V sondern aus der Rechtsprechung.
Die Befreiung gilt für den jeweiligen Tatbestandt. D.h., wenn Du ALG I bspw. von 03/2015 - 08/2015 erhältst; dann gilt das nur für diesen Leistungsbezug.
Wenn Du später mal wieder ALG I beziehen solltest; musst gilt die damalige Befreiung nicht mehr.
Dies ergibt sich nicht aus § 8 SGB V sondern aus der Rechtsprechung.
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