Spezialfrage: Wie lange ist 'zuvor' im SGB V?
Verfasst: 31.03.2015, 16:53
Hallo Zusammen,
ich lese immer wieder, im SGB V die Formulierung "Personen, die zuletzt gesetzlich krankenversichert waren(...)"
Aber es ist kein genauer Zeitraum genannt.
Bin Laie, daher mal meine Spezialfrage: Wie lange darf denn 'zuletzt' zurückliegen?
De facto unendlich? Kann ich mir nicht vorstellen...
(Es gibt ja auch andere Formulierung, wie 'taggenau' bspw.)
Wenn unendlich, wie belegt?
Gibt es da Erfahrungen, Rundschreiben, Links zu Urteilen?
Oder gehört das zu den Schlumpflöchern (manchmal von Rossi ausgeführt)?
Annahme(/Szenario):
Etwa, wenn jemand vorher PKV war,
> 10 Jahre nicht versichert war,
davon 5 Jahre Ausland (dort nicht GKV versichert)
und jetzt in DE zurück, keinen Job, ALG2 beantragt,
aber will in eine GKV!
Geht das?
Es läge faktisch ja nicht ein kurzer Zeitraum seit der PKV zurück...
Ich freue mich auf euer Feedback
ich lese immer wieder, im SGB V die Formulierung "Personen, die zuletzt gesetzlich krankenversichert waren(...)"
Aber es ist kein genauer Zeitraum genannt.
Bin Laie, daher mal meine Spezialfrage: Wie lange darf denn 'zuletzt' zurückliegen?
De facto unendlich? Kann ich mir nicht vorstellen...
(Es gibt ja auch andere Formulierung, wie 'taggenau' bspw.)
Wenn unendlich, wie belegt?
Gibt es da Erfahrungen, Rundschreiben, Links zu Urteilen?
Oder gehört das zu den Schlumpflöchern (manchmal von Rossi ausgeführt)?
Annahme(/Szenario):
Etwa, wenn jemand vorher PKV war,
> 10 Jahre nicht versichert war,
davon 5 Jahre Ausland (dort nicht GKV versichert)
und jetzt in DE zurück, keinen Job, ALG2 beantragt,
aber will in eine GKV!
Geht das?
Es läge faktisch ja nicht ein kurzer Zeitraum seit der PKV zurück...
Ich freue mich auf euer Feedback