was tun ? Aok Beitragsrückstand

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Chris1
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was tun ? Aok Beitragsrückstand

Beitragvon Chris1 » 13.05.2015, 20:11

Hallo zusammen. :D
Ich weiss mir gerade nicht zu helfen.

ch habe eine abgeschlossene Berufsausbildung,wohne jedoch bei meinen Eltern zur Miete und
bin mittlerweile 24 Jahre alt.
Nach 1 Jahr Arbeitslosengeld wollte ich mein Abitur über den zweiten bildungsweg nachmachen.

Das Jobcenter hat mir nicht weitergeholfen da ich U25 bin.
In dieser Zeit flog ich auch aus der Familienversicherung bei meinem Vater.
Die AOK hat mich nie angeschrieben,nur meinen Vater

Dieser hat erklärt dass ich kein Einkommen habe und er kann die
geforderten Beiträge nicht zahlen.
Nach einigen Wochen kam eine Mahnung und ich habe dieser Widersprochen.

Durch eine Klage beim Sozialgericht konnte ich krankenversicherung durch das Jobcenter bis August 2014 durchsetzen.

Ab September hatte ich einen Schulplatz um über den zweiten Bildungsweg mein Abitur nachzumachen.

Mittlerweile bin ich nun bei meiner Mutter in einer Familienversicherung.
Ich hab nun schon einiges gelesen aber es wäre nett wenn ich hier ein paar Tips erhalten könnte.
Mir erscheint die Forderung viel zu hoch,ich weiss nicht wie ich das mit Bafög bezahlen soll.

3299,31 € Beitragsrückstände von :
18,12.2013 - 19.03 2014 2145,85 €
01.09 2014 - 01.02.2015 805,01 €
Säumniszuschläge 318.00 €
Mahngebühren 30,45 €

Ich danke euch schon im voraus
lg an alle

Aras
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Beitragvon Aras » 14.05.2015, 12:26

Bin kein Rechtsanwalt aber würde folgendes vermuten:


Was hast du vom 18.12.2013 bis zu 19.03.2014 gemacht?

Die 4 Monate wurden wohl mit Maximalbeitrag berechnet, da du nicht zur Klärung deiner Einkommensverhältnisse mitgewirkt hast. Wenn du in dieser Zeit kein Einkommen hattest, dann solltest du einen Überprüfungsantrag gemäß § 44 SGB X stellen und die Einkommensverhältnisse von damals nachweisen. Dann sollte der Beitragsrückstand von 2150 € auf 650 € oder so schrumpfen.

01.09.2014 - 01.02.2015, hier wird wohl für 4-5 Monate der Minimalbeitrag zur freiwilligen Krankenversicherung angerechnet. Das wirst du nicht "schrumpfen" können.

Die Mahn- und Säumniszuschläge könnte man ggf. wegdiskutieren, wenn du nicht bei deinem Vater gewohnt hast, da dann die Verwaltungsakte offiziell dir als Betroffenem nicht bekannt gegeben worden sind.

Die wichtigere Frage ist aber, wie schon geschrieben, welchen Status du in diesen Zeiten hattest. Wenn du von 01.09.2014 01.02.2015 Schüler warst, dann warst du bereits damals familienversichert.

Also was hast du in den Zeiten gemacht?

Chris1
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Beitragvon Chris1 » 14.05.2015, 15:03

Hallo und vielen Dank..
Ich habe 1 Jahr Arbeitslosengeld 1 bezogen,dieses lief April 2013 aus.
Damals war ich beim Jobcenter zwecks Weiterbildung und Arbeitslosengeld2.
Wurde aber weggeschickt da ich U25 bin und bei meinen Eltern wohne.

Alle Widersprüche gegen die "Festsetellung einer Bedarfsgemeinschaft " halfn nix.
Dementsprechen war das Verhältnis zu meinem Vater mehr als angespannt.
Verständlicherweise,wer will schon nach 43 Jahren im Baugewerbe dazu
4 Kinder grossgezogen,meine Mutter als Minijobberin sollte sich eine
Vollzeitstelle suchen...Das fanden meine Eltern nicht lustig und ich auch nicht.

Am 18,12 2013 flog ich aus der Familienversicherung.An diesem Tag wurde ich 23 Jahre aLT.

Die Aok hatte wohl meinen Vater angeschrieben und der hat mehrmals mitgeteilt...
1. er kann für mich die KK nicht zahlen und sie sollen sich an seinen volljährigen Sohn wenden.
2. ich hätte kein einkommen und habe auch die AOK selbstverständlich nicht Anspruch geneommen..:-( Trotz grausamen Zahnweh

Meine Eltern haben mir dann aufgrund der fehlenden Krankenversicherung geholfen einen Eilantrag beim Sozialgericht zu stellen.
Diesem wurde stattgegeben und ich war wieder gesetzlich versichert bis August 2014..

Zu dem Zeitpunkt hatte ich mich schon bei der Schule angemeldet.
Die Aok war darüber unterrichtet.
In die Familienversicherung konnte ich aber erst wieder zum 1.Februar 2015 ( Schulbeginn )

Es geht vor allen um die 2145 € sowie den Säumniszuschlägen.

Ich werd nun aber diesen Antrag stellen und hoffen dass es gut geht
Meine Hoffnung ist dann mit kleinen Raten abzahlen zu können.

Tollen Vatertag an alle
Lg chris

Aras
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Beitragvon Aras » 14.05.2015, 15:36

Naja, wenn du jetzt SchülerBaföG beziehst, dann bist du eh unter der Pfändungsfreigrenze. Selsbt wenn du denen 20 € monatliche Rate anbietest, werden die es mit Allerwahrscheinlichkeit annehmen, da sie sonst 0 € bekommen.

Chris1
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Beitragvon Chris1 » 16.05.2015, 14:41

Hallo.
Meint ihr ich sollte vielleicht erst einen Antrag
auf Ermässigung/Erlass der Beitragsschulden stellen?

Was mich ärgert ist die Einstufung auf den hohen Mitgliedsbeitrag
obwohl die AOK wusste dass ich kein Einkommen hab.
Mein Widerspruch wurde auch nicht zur Kenntnis genommen.

Einen Leistungsbescheid habe ich keinen bekommen.
Also jedenfalls nix mit Widerspruchsbelehrung usw.

Lediglich 2 einfache Mahnungen.

Nee,zu holen ist bei mir nix aber der Betrag wird ja immer höher :-(

lg
Chris

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Beitragvon aldi110 » 16.05.2015, 16:23

hi,

ich rate dir folgendes: geh zum Amtsgericht deiner Wahl und trage dem Rechtspfleger dort das Problem vor, dann erhältst du einen Beratungsgutschein. Suche dir einen Anwalt, leiste die 15 € Eigenanteil und lasse den Fall juristisch prüfen.

Dann gehst du gegen die KK vor, ich denke du wirst Prozesskostenhilfe erhalten. Machst du das nicht, wird es immer mehr, die lassen auch nicht locker und legen irgendwann verjährungshemmende Mittel ein. Irgendwann zahlst du dann sowieso, wenn du nicht vorhast in die Privatinsolvenz zu gehen.

Die KK machen das so, einfach weil sie es können und sie nicht kontrolliert werden. Viel zu wenige wehren sich gegen diese Art der Abzocke. Ich hatte hier schon einmal diskutiert über die Einstufungen mit max. Beitrag, das ist nicht rechtens...vor allem wenn sie wissen das du kein Einkommen hast. Man kann hier schon von Vorsatz und krimineller Energie reden.

gruß vom Aldi

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 16.05.2015, 17:32

Hallo,
wenn ich es richtig gelesen habe, geht es "nur" um die Höhe. wenn da ein User hier von "Abzocke" schreibt, dann fehlt im etwas der Durchblick für solche Fälle.
Der Höchstbeitrag wird in solchen Fällen immer dann gefordert, wenn der Kasse keine Einkommenserklärungen bzw. Einkommensnachweise in schriftlicher Form vorliegen. Wenn du schreibst, die Kasse hätte gewusst, dass du über keine Einnahmen verfügen konntest in dem betreffenden Zeitraum, dann kannst du sicher bestätigen, dass du dies der Kasse in schriftlicher Form erklärt und nachgewiesen hast. wenn dies der Fall war, dann solltest du auf jeden Fall in den Widerspruch gehen - wenn aber nichts
schriftliches dazu existiert, dann ist die Kasse (vorerst) im Recht und es hat wirklich nichts mit Abzocke zu tun, wie ALDI 110 zu wissen glaubt.
Was neu ist bei solchen Fällen, man kann auch in Nachhinein noch seine Einkommensverhältnisse darlegen und die Kasse wird dann auch nachträglich eine Reduzierung der Beitragsforderung vornehmen.
Mein Rat - den entsprechenden Kontakt mit der Kasse suchen. und zwar sofort, und das möglichst persönlich.
Gruss
Czauderna

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Beitragvon Rossi » 16.05.2015, 18:59

Nun ja, es geht hier nicht nur um die Beitragshöhe, sondern auch um die Frage ob die Kasse bislang überhaupt "wirksam einen Beitrag erhoben hat"!

Wenn man Beiträge erhebt, setzt dies einen Beitragsbescheid voraus; der Dir bekanntgegeben wurde.

Du hast einen Bescheid selber von der Kasse bislang nicht erhalten. Dein Vater zählt hier nicht; denn Du bist selber Mitglied und die Kasse muss Dir den Bescheid erteilen. Ohne einen wirksamen Beitragsbescheid gibt es selbstverständlich auch keine Beiträge. Wo sind wir denn; im Land eines sog. Selbstvollzuges ohne Bescheide. Dies geht überhaupt nicht. Die Kasse mag mal den wirksamen Beitragsbescheid uff´n Tisch legen und nachweisen; dass Du ihn bekommen hast.

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Beitragvon aldi110 » 16.05.2015, 20:12

hi nochmal,

so neu ist das gar nicht mit der nachträglichen Reduzierung der Beiträge, siehe:http://www.juraforum.de/forum/t/krankenkassenbeitraege-rueckwirkend-mindern.412077/

Dazu gibt es sicher noch mehr Urteile...

Immer wieder liest man das der max. Beitrag festgesetzt wurde, ist ja nicht das erste mal. Was erhoffen sich die Krankenkassen davon? Wie will man das sonst nennen, wenn nicht Abzocke?

gruß vom aldi

Aras
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Beitragvon Aras » 16.05.2015, 21:47

Sry aber es wäre dämlich von den Kassen, wenn diese nicht den Maximalbeitrag fordern. Der Hintergrund ist so verständlich, dass ich fast schon denke, dass du dir garnicht ernsthafte Gedanken darüber gemacht hast.

Der Beitragsbescheid ist für die Krankenkasse quasi bindend. Wenn bei mangelhafter Mitwirkung des Versicherten der Minimalbetrag gefordert werden, würde jeder Gutverdiener seine Mitwirkungspflicht vernachlässigen und die Minimalbeiträge zahlen. Keiner würde mehr Einkommensnachweise einreichen. Wenn die Krankenkasse das echte Einkommen herausfinden würde, müsste es den Bescheid korrigieren und dann auch dem Geld hinterherrennen.

Vergleichbar ist das mit den Studenten die Exmatrikuliert werden, weil der Semesterbeitrag nicht bezahlt wurde. Unis machen das gerne damit der Student das Geld bezahlt und die Uni dem nicht hinterherrennen muss. Die Immatrikulation ist nach der Zahlung sehr einfach.

Und genauso ist es mit dem Maximalbeitrag. Es liegt im Interesse des Mitglieds die Einkommensverhältnisse aufzuklären um die richtige Beitragshöhe zu ermitteln.

Man sollte es auch nicht persönlich nehmen oder gleich als Abzocke abtun. Das runterkorrigieren der Beiträge ist mMn Tagesgeschäft bei den Krankenkassen...

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 16.05.2015, 22:46

Rossi hat geschrieben:Nun ja, es geht hier nicht nur um die Beitragshöhe, sondern auch um die Frage ob die Kasse bislang überhaupt "wirksam einen Beitrag erhoben hat"!

Wenn man Beiträge erhebt, setzt dies einen Beitragsbescheid voraus; der Dir bekanntgegeben wurde.

Du hast einen Bescheid selber von der Kasse bislang nicht erhalten. Dein Vater zählt hier nicht; denn Du bist selber Mitglied und die Kasse muss Dir den Bescheid erteilen. Ohne einen wirksamen Beitragsbescheid gibt es selbstverständlich auch keine Beiträge. Wo sind wir denn; im Land eines sog. Selbstvollzuges ohne Bescheide. Dies geht überhaupt nicht. Die Kasse mag mal den wirksamen Beitragsbescheid uff´n Tisch legen und nachweisen; dass Du ihn bekommen hast.

Hallo,
Ha, die Beitragshoehe wurde entweder nur muendlich mitgeteilt oder dem Vater schriftlich, und dies, obwohl es um den volljährigen Sohn geht , ja Rossi, nur so kann es gewesen sein.
Gruß
Czauderna

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Beitragvon aldi110 » 17.05.2015, 00:08

@ Aras,

ich habe mir mit Sicherheit darüber Gedanken gemacht. Glaubst du wirklich das Gutverdiener in der gesetzlichen KK bleiben? Wenn ja machen sie von der Anzahl am wenigsten aus. Wir reden hier über selbstständige und junge Erwachsene die nicht in den Genuss von Sozialleistungen kommen, damit meine ich ALG1 oder 2, Sozialhilfe oder Grundsicherung. Nehmen wir jetzt mal den der sich selbstständig gemacht hat (war bei mir so). 6 Monate lang wurde die Selbstständigkeit gefördert, für die KK war die Berechnungsgrundlage die Förderung. Das wurde aber nach Ablauf der 6 Monate nicht geändert...erst Jahre später nachdem ich an die 3000 € zuviel gezahlt hatte, viel es auf. Jetzt komm mir nicht mit Steuererklärungen einreichen, die hast du die ersten 1,5 - 2 Jahre nicht. Mir wurden 1000 € angeboten und gesagt wenn ich das nicht nehme muss ich die KK verklagen.

Schauen wir mal weiter, ist es denn so das die Krankenkassen auf die Beiträge, hier die Höchstsätze angewiesen sind(Das meine ich im Zusammenhang mit akuter Geldnot wie sie meistens bei freiwillig Versicherten vorliegt) ? Nein sind sie nicht...Bevor eine Krankenkasse pleite geht wird Fusioniert, habe ich bei der HZK erlebt, dann bei der GEK und letztendlich war ich in der Barmer, alles ungefragt. Die Krankenkassen haben sogar den Vorteil das sie die laufenden Beiträge schon am 20. des Monats (für den laufenden Monat) von den Arbeitgebern erhalten, super für kleine Firmen die Ihren Rechnungen hinterher rennen, ihr holt euch schon die Beiträge ohne wenn und aber.

Und das was ich an der ganzen Sache am schlimmsten finde...muss ich auch hier so lesen, ihr glaubt auch noch im Recht zu sein. Ich habe den Eindruck das dass Rechtsempfinden der Krankenkassen hier doch stark gestört ist.

Meiner Meinung nach würden die Kassen sich kein Bein ausreißen wenn sie anders handeln würden, vielleicht ist es der Weg Minimalbeiträge vorerst zu nehmen und nach einer Frist (bei unzureichender Mitarbeit des Versicherten) den Bescheid zu ändern. Ich weiß es nicht, ich sehe nur das der bisher eingeschlagene Weg falsch ist.

grüße vom Aldi

Rossi
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Beitragvon Rossi » 17.05.2015, 00:14

Nun ja, Günter

Zitat:
Ja, die Beitragshoehe wurde entweder nur muendlich mitgeteilt oder dem Vater schriftlich, und dies, obwohl es um den volljährigen Sohn geht

Top die Wette gilt, so war es!!

Auch so einer Klamotte würde ich mir einen super Gau machen und im Rahmen eines sozialgerichtlichen Verfahren der Kasse mal richtig zeigen, wo die Glocken hängen.

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Beitragvon Czauderna » 17.05.2015, 09:09

Rossi hat geschrieben:Nun ja, Günter

Zitat:
Ja, die Beitragshoehe wurde entweder nur muendlich mitgeteilt oder dem Vater schriftlich, und dies, obwohl es um den volljährigen Sohn geht

Top die Wette gilt, so war es!!

Auch so einer Klamotte würde ich mir einen super Gau machen und im Rahmen eines sozialgerichtlichen Verfahren der Kasse mal richtig zeigen, wo die Glocken hängen.

Hallo Rossi,
So mal rein technisch, Forderungssumme inclusive. Saeumniszuschlaege und Mahngebuehren nur per Telefon? - oder schriftlich an den Vater, obwohl der nicht das Mitglied ist - das ginge bei uns gar nicht, selbst wenn ich das haendeln wollte - aber wir werden ja hier immer wieder überrascht.
Gruß
Guenter

Aras
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Beitragvon Aras » 17.05.2015, 13:41

@Aldi

ich bin nicht von der Krankenkasse und habe sonst nix mit Krankenkassen zu tun. Ich kenne mich aber bißchen im Verwaltungsrecht aus. Und da muss ich sagen, dass - wie von dir gefordert - vorerst eingeforderte Mindestbeiträge einzufordern und dann nachträglich korrigierte Bescheide rauszuschicken einen Verwaltungsaufwand bedeuten, der dann den Kassenmitgliedern in Rechnung gestellt wird. Die Kosten der möglichen Klagen sehe ich jetzt schon.

Und was heißt schon Gutverdiener in diesem Fall? Jemand der mehr verdient, sodass er mehr als den Mindestbeitrag zahlen müsste. Jemand der eine größere Familie hat, könnte schon finanzielle Vorteile haben, in der GKV zu bleiben. Oder z.B. jemand der ein behindertes Kind hat. Was ist so schwer daran, dass der dann seine Einkommensnachweise nachreicht?

Klar gibt es manchmal schlechte Sachbearbeiter. Aber jeder mit Verstand wird sang- und klanglos die nachgereichten Einkommensnachweise annehmen und einen korrekten Bescheid ausstellen.

Ich hoffe, dass du auch eines Tages aus deiner Opferrolle rauswächst und der Realität in die Augen schauen kannst.


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