Hallo,
was heißt eigentlich freiwiliges Mitgliedsbeitrag oder so ähnlich?
Wenn ich zwischen 150 und 300 Euro pro Monat in der Fußgängerzone zusammen bettle, wie viel Krankengeld muss ich da bezahlen?
Ich bekomme kein Arbeitslosengeld und kein Harz4 Geld!
Mich hat das Krankenhaus son hingebracht, das ich meine rechte Hand nur noch die hälfte öffnen kann. Ich habe Schmerzen in meiner rechte Hand.
Ich soll für der Krankenkasse monatlich 700 Euro bezahlen sowie Gerichtskosten in der höhe von 600 Euro. Die Krankenkasse weiß und den das Problem, schon vor dem Gerichtsfall!
Ich habe den Eindruck, das mich die Krankenkasse Erpresst.
Des weiteren ist die Krankenkasse nicht dazu bereit mein Krankengeld auszubezahlen. Lieber werden Fehler gemacht, jedoch die Fehler werden nicht behoben.
Wer kann mir sagen, wer mir in diesem Fall helfen kann, da ich es leider alleine nicht mehr schaffe.
Da wäre es bald besser, eiin Ende zu machen!
Was meint Ihr!
Was heißt freiwille oder so ähnliche Krankenversicherungsmi
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
warum es kein Krankengeld von der Kasse gibt
=> Weil sich die Krankenkasse weigert, den Fehler zu beheben!
Diese Krankenkasse ist mehr auf Betrug und Erpressung ausgerichtet!
Sie ist nicht Kunden orientiert ausgerichtet!
Ich musste von meinem damaligen Lohn immer Krankengeld bezahlen und jetzt wenn man Krank ist, bekommt man nichts!
=> Weil sich die Krankenkasse weigert, den Fehler zu beheben!
Diese Krankenkasse ist mehr auf Betrug und Erpressung ausgerichtet!
Sie ist nicht Kunden orientiert ausgerichtet!
Ich musste von meinem damaligen Lohn immer Krankengeld bezahlen und jetzt wenn man Krank ist, bekommt man nichts!
caroline6 hat geschrieben:warum es kein Krankengeld von der Kasse gibt
=> Weil sich die Krankenkasse weigert, den Fehler zu beheben!
Diese Krankenkasse ist mehr auf Betrug und Erpressung ausgerichtet!
Sie ist nicht Kunden orientiert ausgerichtet!
Ich musste von meinem damaligen Lohn immer Krankengeld bezahlen und jetzt wenn man Krank ist, bekommt man nichts!
Hallo,
das sind keine Fakten, aber du musst ja auch nicht, lassen wir es bei der Antwort von Aras - kein anrechenbares Einkommen !!.
Aber es nützt dich nix, denn der Gesetzgeber hat für "freiwillig" Versicherte eine Mindestbeitragsbemessungsgrenze festgelegt, die bei ca. 920,00 € liegt,
da spielt es ohnehin keine Rolle.
Gruss
Czauderna
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