"Ende der Mitgliedschaft" versus "18 monatige

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Royernase
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"Ende der Mitgliedschaft" versus "18 monatige

Beitragvon Royernase » 13.08.2007, 17:00

Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage an euch:

Es gibt doch die 18 monatige Bindungsfrist an die gewählte Krankenkasse, nachdem man sein Wahlrecht ausgeübt hat:
"Versicherungspflichtige und Versicherungsberechtigte sind an die Wahl der Krankenkasse mindestens 18 Monate gebunden, wenn sie das Wahlrecht ab dem 1. Januar 2002 ausüben."
(SGB V § 175 Ausübung des Wahlrechts, Absatz 4, Satz 1).

Auf der anderen Seite gibt es aber die Definition von "Ende der Mitgliedschaft" wie im SGB V § 190 Ende der Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger.

Was davon ist denn "stärker", d.h. wenn ein "Ende der Mitgliedschaft" vorliegen würde, gilt dann aber trotzdem die 18 monatige Bindungsfrist? Ich habe leider keinen Paragraphen gefunden, der beide Sachen miteinander in Verbindung bringt und würde aber gerne wissen, wie das geregelt ist. Bin nämlich Anfang April aus der Familienversicherung ausgeschieden, war danach kurzzeitig noch studentisch versichert, bevor ich nach Ende meines Studiums ein Praktikum begonnen habe. Mein Praktikum endet Ende September und ich beginne zum 1.Oktober eine Promotion und wollte dann eigentlich gerne die Kasse wechseln.

Wenn ich alles richtig verstanden habe, habe ich also Anfang April diesen Jahres mein Wahlrecht ausgeübt und bin an die 18 monatige Bindungsfrist gebunden. Auf der anderen Seite endet doch laut SGB V § 190 Absatz 10 meine Mitgliedschaft: "Die Mitgliedschaft versicherungspflichtiger Praktikanten endet mit dem Tag der Aufgabe der berufspraktischen Tätigkeit."

Bin ich nun wirklich gebunden oder nicht? Wenn ja, ist das ziemlich doof, denn da ich ein Promotionsstipendium bekomme und es somit keinen Arbeitnehmeranteil gibt, darf ich alles alleine bezahlen und bei meiner Kasse ist das ziemlich teuer (mir wurden so zwischen 200 und 250 Euro pro Monat prognostiziert, was ich extrem viel finde...). Dummerweise hatte ich Anfang April, als ich aus der Familienversicherung ausgeschieden bin, gar nicht gewusst, dass es diese dumme Bindungsfrist gibt und da ich ohnehin erstmal noch studentisch versichert war und dafür alle Beiträge gleich sind, war mir auch wurscht, zu welcher Kasse ich gehe... Da das Praktikumsentgelt auch nicht so super hoch ist, zahle ich momentan auch nicht sooo viel. Aber 200 oder 250 Euro pro Monat hätte ich woanders billiger kriegen können... :-(

Vielen Dank für eure Antworten,
liebe Grüße, Royernase

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Re: "Ende der Mitgliedschaft" versus "18 mona

Beitragvon DKV-Service-Center » 13.08.2007, 18:33

Hallo Royernase,

[quote]Es gibt doch die 18 monatige Bindungsfrist [/quote]

richtig Bindefrist

das andere ist das Ende der Versicherungspflicht.

ein Beispiel: ich bin 18 Jahre normal Familienversichert bei der AOK , seit 18 Jahren. Jetzt bekomme ich einen Job für 900 Euro mein AG meldet mich bei der Barmer an. nach 3 Monaten fällt mir ein arbeit, macht doof
also studier ich mal, Gott sei dank komm ich wieder in die Familienversicherung. Nach 5 Jahren ich habe fertig, und bekomme einen guten Job in der Wirtschaft, Kraft eines unsinnigen Gesetzs muss ich mich für mindestens weitere 15 Monate bei der Barmer versichern.

Gruß

Cassiesmann
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Beitragvon Cassiesmann » 13.08.2007, 19:03

Entweder schreiben Sie sich wieder ein und kommen in die studentische KV oder Sie versichern sich freiwillig in der GKV für rund 120€. Die 200€-250€ sind zu hoch, wenn Sie keine BAT oder vergleichbare Stelle (Einkommen) haben, klären Sie das mit der AOK ab!

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Beitragvon Royernase » 14.08.2007, 10:40

@Debeka ADM (+ natürlich auch alle anderen):
Ich bin nicht bei der AOK, das habe ich nicht geschrieben. Außerdem kann ich mich nicht nochmal studentisch versichern, das geht gar nicht, wenn man promoviert (wurde mir nun mehrfach bestätigt). Die Kasse weiß auch schon, dass ich mit dem Studium fertig bin.

Das Problem ist folgendes: Ich muss mich also freiwillig versichern (warum eigentlich freiwillig und nicht pflichtversichert?!) und bekomme 1103 Euro Stipendium / Monat sowie einen HiWi-Vertrag über 245 Euro/Monat. Jetzt ist nur die Frage, was alles in die Berechnungsgrundlage des Krankenkassenbeitrags mit reinzählt. Soweit ich das gesehen habe, steht im SGB erstmal nicht drin, dass man ein Stipendium mit reinzählen muss, aber die GKV darf das in ihre Satzung mit reinschreiben. Und genau das ist hier der Fall: Ich bin also "freiwillig" versichert bei der DAK, die in ihre Satzung mit reingeschrieben hat, dass das Stipendium mit reinzählt. Und da der Stipendiengeber keinen Anteil an die Krankenkasse mitbezahlt, muss ich alles zahlen. Aussage meiner Kasse: 195 Euro Krankenkasse + 26,33 Euro Pflegeversicherung.

!!!*SCHLUCK* !!! Ja, ich finde das auch zuviel, kann aber anscheinend absolut nichts dagegen machen... Oder??

Liebe Grüße,
Royernase

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Beitragvon Royernase » 14.08.2007, 10:43

@DKV-Service-Center:

oh, vielleicht habe ich gerade anhand deines Posts doch kapiert, warum ich "freiwillig" und nicht versicherungspflichtig versichert bin. "Ende der Mitgliedschaft" bezieht sich auf die VersicherungsPFLICHT und nicht auf die Mitgliedschaft in der Kasse an sich? Bin ich deshalb als "freiwillig" eingestuft? (Warum heißt das denn dan überhaupt "Ende der Mitgliedschaft" und nicht "Ende der Versicherungspflicht"??)

Wie auch immer... Hmpf.

Liebe Grüße,
Royernase

Frank
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Beitragvon Frank » 14.08.2007, 10:52


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Beitragvon Royernase » 14.08.2007, 12:38

@Frank: Erstmal vielen Dank für den Link.

Ich habe allerdings leider keine Ahnung, wie die Info, die in der Diskussion steht, für die du mir den Link geschickt hast, mit der hier (aus der Satzung der DAK) zusammenpasst :
" Zu den beitragspflichtigen Einnahmen gehören alle Einnah-
men und Geldmittel, die zum Lebensunterhalt verbraucht werden oder ver-
braucht werden könnten, ohne Rücksicht auf ihre steuerliche Behandlung."
Das steht nämlich in der Satzung unter "freiwillig Versicherte". In der Diskussion auf der Seite, die du mir genannt hast steht interessanterweise, die DAK würde Stipendien nicht mit reinrechnen (und das Posting, in dem das gesagt wird, ist auch relativ neu). Ich habe aber extra nachgefragt und der Mann von der DAK hat mich auch wieder auf die Stelle in der Satzung verwiesen, die ich leider selbst schon gefunden hatte und dich ich oben zitiert habe :?

liebe Grüße

Frank
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Beitragvon Frank » 14.08.2007, 12:45

Ich habe zu diesem Thema schon verschiedene Erfahrungen gelesen. Und ich vermute mal, dass die Krankenkassen unterschiedlich urteilen, ob Stipendien beitragspflichtig sind oder nicht.

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Beitragvon Royernase » 14.08.2007, 14:14

Hallo Frank,

ja, die Krankenkassen unterscheiden sich da in der Tat, soweit bin ich mittlerweile auch. Aber wie kann es sein, dass das Mädchen aus dem anderen Diskussionsforum, welches ja auch bei der DAK ist und in der gleichen Situation ist wie ich, ihr Stipendium nicht angerechnet kriegt, während ich es doch angerechnet kriege? Oder ist es die Regel, dass es sich selbst noch innerhalb der jeweiligen Kasse immer mal ändert, je nachdem mit wem man da zu tun hat?
In der Satzung steht es nämlich eigentlich als beitragspflichtig mit drin.

Nicht mit einrechnen tut es z.B. die AOK, aber da kann ich ja leider nicht hinwechseln momentan wegen der 18 monatigen Bindungspflicht... Hätte ich das nur mal vor ein paar Monaten gewusst, als ich mir die Krankenversicherung habe aussuchen können... Da wusste ich ja noch nicht mal von der Bindungspflicht... :evil:

Liebe Grüße,
Royernase


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