Beitragvon Rossi » 13.08.2007, 23:02
Genau, das ist der Kasusknaktus, solange er hauptberuflich selbständig ist, kommt er nicht in die Familienverischerung.
Tja, Gretchenfrage, wann ist denn jemand überhaupt hauptberuflich selbständig. Die Krankenkasse legen es derzeit so aus, wenn jemand mindestens 18 Stunden wöchentlich dieser selbständigen Tätigkeit widmet, dann ist er hauptberuflich selbständig.
Aber ein kleiner Tip! Wenn es euch derzeit fianziell nicht gut geht, dann lasst doch einfach mal den Anspruch auf ALG II prüfen. Es kommt hierbei nicht darauf an, dass jemand zuvor als nichtselbständiger oder selbständiger gearbeitet hat.
Es kommt einzig und allein darauf an, dass euer Einkommen ausreicht, um den notwendigen Lebensunterhalt zu bestreiten.
Nehmen wir mal an, eurer Einkommen reicht im Monat August 2007 nicht aus, dann könnt ihr ergänzend ALG II bekommen. Durch diesen Leistungsbezug wird eine Versicherungspflicht gem. § 5 Abs. 1 Nr. 2 a SGB V für den holden Gatten ausgelöst.
Im September 2007 reicht das Einkommen wieder aus, ihr bekommt kein ALG II; es wird dann auch keine Versicherungspflicht ausgelöst.
Aber dann kommt es; da Dein Ehemann zuletzt gesetzlich versichert war, gehört er dann zum Personenkreis der sog. Pflichtversicherung der Nichtversicherten. Er zahlt den Beitrag für die gesetzliche KV und Du als Ehefrau kommst dann in die Familienversicherung!!!